Kündigungsschreiben - wie verschicken?

13 Antworten

Du kannst auch einen kleineren Umschlag nehmen. Ich würde eine Kündigung immer per Einschreiben versenden, damit sichergestellt ist, dass der Vertragspartner sie auch fristgerecht erhalten hat.

Coboldt  10.02.2015, 14:05

Mit nem Einschreiben ist gar nichts sichergestellt. Wo soll denn das bitte geregelt sein? Das jemand ein Schreiben tatsächlich erhalten hat, ist nur mit einer Postzustellungsurkunde nachweisbar. Wieder nur Halbwissen hier...

Doofe  10.02.2015, 14:13
@Coboldt

Schön, dass du dich hier mit deinem "Vollwissen" profilieren und brillieren möchtest. Konsultiere einen Anwalt. Der wird dir sagen, was es mit Einschreibbriefen auf sich hat. Aber meine Bewunderung darüber, dass du den Terminus "Postzustellungsurkunde" kennst. :-)))

franneck1989  10.02.2015, 14:25
@Coboldt

Doch, wenn ich den Rückschein in der Hand hab, kann ich die Zustellung beweisen. Anders sieht es natürlich aus, wenn der Empfänger die Annahme verweigert. Das könnte man aber auch als Zustellungsvereitelung werten

ChristianLE  10.02.2015, 14:30
@Doofe
Konsultiere einen Anwalt. Der wird dir sagen, was es mit Einschreibbriefen auf sich hat.

Coboldt möchte sicher darauf hinaus, dass die "Postfrau" den Inhalt des Schreibens nicht kennt. Demnach kann vom Zusteller zwar bestätigt werden, dass der Empfänger einen Briefumschlag erhalten hat, nicht aber, was sich in dem Umschlag befunden hat.

Man könnte das als Kleinkariert bezeichnen, es soll aber Personen geben, die genau das als Argument heranziehen. In dem Fall ist man auf der sicheren Seite, wenn man für ca. 9 € einen Gerichtsvollzieher mit der Zustellung beauftragt.

franneck1989  10.02.2015, 14:46
@ChristianLE
In dem Fall ist man auf der sicheren Seite, wenn man für ca. 9 € einen Gerichtsvollzieher mit der Zustellung beauftragt.

Oder einen unabhängigen Zeugen den Inhalt der Sendung bestätigen lässt, z.B. auf einer Kopie...

Familiengerd  10.02.2015, 17:22
@Doofe

@ Doofe:

Grundsätzlich hat Coboldt zwar Recht - da wird auch ein Dein zur Konsultation empfohlener Anwalt nichts Anderes sagen können!

Denn das bei solchen Fragen oft genannt "Einschreiben mit Rückschein" gibt nicht ansatzweise Zustellungssicherheit, weil die Annahme eines solchen Einschreibens verweigert werden kann; auch die Hinterlegung einer Benachrichtigung über ein abzuholendes Einschreiben ist ja noch längst keine Zustellung.

Sicherer ist da schon das "Einwurfeinschreiben", das mit dem Einwurf in den Briefkasten oder das Postfach als zugestellt gilt; im Zweifelsfall muss sich der Zusteller aber konkret an die Zustellung erinnern können.

Sicher ist selbstverständlich auch die persönliche Zustellung mit einem Zeugen; die Beweisbarkeit des Inhalts kommt noch dazu.

Du kannst die Kündigung ganz beruhigt knicken. Du solltest den Brief aber per Einschreiben absenden, vielleicht sogar mit Rückschein

Warum solltest du die nicht knicken dürfen? Benutze einfach einen normalen Briefumschlag und schick die Kündigung per Einschreiben an deinen Arbeitgeber.

Es gibt keine Vorschriften, wie eine Kündigung gefaltet werden soll.

Wenn Du willst, kannst Du das Schreiben auch als Kugel zusammendrücken und deinem Chef an den Kopf werfen (unter Beachtung der Möglichen Rechtsfolgen hieraus).

Knicken (wie auch immer) ist kein Problem. Aber die Kündigung gegen Einschreiben/Rückschein zustellen zu lassen nützt nur dann etwas, wenn ein Zeuge bestätigen kann, dass in dem Umschlag auch tatsächlich die Kündigung drin war. Ansonsten hast Du nur die Bestätigung das ein Schreiben von Dir dort angekommen ist, aber nicht was in dem Umschlag war. Theoretisch kann Dein Arbeitgeber auch sagen, dass der Umschlag leer war. Sicher zugestellt wird es am einfachsten persönlich gegen Empfangsbestätigung oder per Gerichtsvollzieher. Das kostet zwar mehr, aber der stellt ordnungsgemäß per Zustellungsurkunde zu und bestätigt, welches Schriftstück er zugestellt hat.