Kühlschrank privatverkauf, wer im Recht?
Hallo, ich habe gestern meinen Kühlschrank an meinen Nachmieter verkauft.
Wir haben einen schriftlichen vertrag aufgesetzt, allerdings nicht mit ausschluss der gewährleistung, sondern lediglich eine übergabequittung.
Ein paar Stunden nach dem Verkauf meldet sich der Nachmieter und sagt, der Kühlschrank sei defekt.
Vor etwa einer Woche habe ich den Kühlschrank abgetaut, da hat er noch voll funktioniert.
Bin ich rechtlich dazu verpflichtet, den Kühlschrank zu reparieren?
Ich dachte da an die Regel "gekauft wie gesehen".
Allerdings wurde der Kühlschrank ja bereits 1 Woche vor Kauf abgetaut, könnte ja auch sein das der Kühlschrank da kaputt gegangen ist.
Lg xaverz
6 Antworten
Gesetzlich gesehen musst als Privatverkäufer ( wenn es anders nicht erwähnt wurde) bis zu 2 Jahre Gewährlestung auf ds Gebrauchtgerät geben.
Die Gewährleistungszeit beträgt gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB zwei Jahre und beginnt mit der Übergabe der Sache.Grundsätzlich ist bei privaten Verkäufen ein Verkauf unter Ausschluß der Gewährleistung bei Gebrauchtwaren möglich . Dies gilt jedoch gemäß § 444 BGB dann nicht, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.Allerdings wurde im Zuge der Schuldrechtsreform die Vorschrift des § 475 BGB neu eingeführt, der zufolge Vereinbarungen, die zum Nachteil des Verbrauchers von den Gewährleistungsregeln - und damit der 2-jährigen Gewährleistungsfrist - abweichen, unwirksam sind.
Also wenn nichts vertraglich vereinbart wurde oder verändert ( Schriftlich) trägt der Private Verkäufer die Gewährleistung von 2 Jahren auf das Gebrauchtgerät. Natürlich können bei Gebrauchtgeräten Gebrauchsspuren wie Kratzer oder Verschmutzungen auftreten . Diese sind aber nicht Bestand der Gewährleistung.
Wer hat denn nun von euch beiden in diesem Fall recht?
Nicht zwangsweise. Wenn ein Mangel schon bestanden hat und der Verkäufer nichts davon wusste greift auch hier die Gewährleistung.
Da die Sache aber übergeben ist, müsste jetzt hier der Käufer beweisen, dass der Mangel schon vorher da war.
Wenn deR Mangel auftritt so ist nach den Vorgaben der Verkäufer innerhalb der 2 Jahre verpflichtet den schaden zu beheben. Egal ob man dies Nachweist odern icht. Mangel ist Mangel ob er jetzt auftritt oder später . Dafür ist die Gewährleistung da. Der verkäuferm uss entweder das Gerät zurücknehmen den Kaufpreis erstatten oder eine Reparatur durchführen lassen .
Andere Lösungen sind nicht gegeben ,PUNKT !.
Hätte man Vertraglich die Gewährleistung ausgeschlossen oder eingeschränkt .Msste der verkäufer nicht drauf regaieren. da er aber dies nicht gemacht hat muss er für den Mangel aufkommen.
ENDE DER DISKUSSSION !
Nur weil du caps Lock verwendest, wird es deswegen noch nicht zur Wahrheit. Die beweislast liegt beim Käufer: „Beweislast trägt der Käufer dafür, dass der Untergang oder die Verschlechterung nicht auf Zufall beruht, sondern auf Verschulden des Verkäufers.“ Palandt § 446 Rn. 4 71. Aufl. Der Käufer muss hier also nachweisen, da eine Übergabe schon stattgefunden hat. Gelingt ihm das nicht, kommt man erst gar nicht in die 437 ff BGB.
weitere Meinungen?
Ja du bist verpflichtet dem Käufer ein funktionierendes Gerät zu geben.
Stichwort Gewährleistung:
Was heißt denn Gefahrübergabe? Der Kühlschrank blieb die ganze Zeit da stehen, wo er vorher auch war. Lg
Der Kühlschrank hat beim Abtauen noch funktioniert. Der Käufer meldet sich jetzt, woher weiß ich, dass er den Kühlschrank innerhalb den paar Stunden nicht ausversehen zerstört hat?
Der Käufer ist nur wenige Stunden im Besitz des Gerätes was außer einschalten soll er denn gemacht haben.
Dennoch gilt: ab gefahrübergabe trägt der Käufer das Risiko für Verschlechterung und Untergang. Damit liegt die Beweislast beim Käufer, dass das Ding bereits bei Übergabe nicht funktioniert hat. Wenn der Käufer das nicht kann, dann hat er Pech. Da kommt es auch nicht drauf an, wie lang er das Ding nun hatte. Das ist höchstens ein Indiz.
Vielleicht nicht richtig eingeschaltet. Geht denn das Licht beim öffnen an oder welche Kühlstufe hat er eingestellt.
Er ist richtig eingeschaltet, gefrierfach wird extrem kalt und kühlschrank funktioniert nicht( ist ein Kombi gerät)
Dann könnte der Thermostadt defekt sein. Kenne nun nicht das Alter, Marke und Sevice Werkstatt in der Nähe, ob sich der Aufwand noch lohnt.
okey, danke.. aber ist das normal, dass das Thermostat beim abkühlen kaputt geht?
Ja - Habe mein Auto aus der Werkstatt abgeholt und der Motor ging hoch. Nichts ist unmöglich.
Hole ihn ab, gib ihm das Geld wieder, teste den Kühlschrank Zuhause selber und entsorge ihn beim nächsten Sperrmüll oder verkaufe ihn bei Ebay Kleinanzeigen...
Was willst du jetzt ein Trara drum machen...
Hmm. Einfach, weil es sich auch um einen Betrüger handeln könnte
wegen eines Kühlschrankes? Er sitzt jetzt eh am längeren Hebel... Du hast keinen Haftungsausschluss vorgenommen. Er kann von dir verlangen die Ware auszutauschen gegen Ware die funktioniert... Möchtest du es drauf ankommen lassen?
Schreibe ihm freundlich, dass es dir leid tut, das Ding letzte Woche noch funktionierte, du es selbstverständlich abholst und ihm das Geld zurück bringst.
Wieso sitzt er am längeren Hebel? Ich zitiere einen anderen Poster aus dem Topic: Nur weil du caps Lock verwendest, wird es deswegen noch nicht zur Wahrheit. Die beweislast liegt beim Käufer: „Beweislast trägt der Käufer dafür, dass der Untergang oder die Verschlechterung nicht auf Zufall beruht, sondern auf Verschulden des Verkäufers.“ Palandt § 446 Rn. 4 71. Aufl. Der Käufer muss hier also nachweisen, da eine Übergabe schon stattgefunden hat. Gelingt ihm das nicht, kommt man erst gar nicht in die 437 ff BGB.
Es muss dann aber ein Mangel bei gefahrübergang vorgelegen haben.