Kühlschrank defekt.... Mieter- oder Vermietersache
Hallo, ich ziehe zum 01.02.2013 in meine neue Wohnung. In der alten Wohnung war die Einbauküche schon drin (Sie gehört dem Vermieter9 und ich habe sie von dem Vermieter gemietet: Der Kühlschrank ist sehr klein und hat pben ein mini Gefrierfach mit einer Dichtung. nun dichtet diese Dichtung aber nicht mehr richtig und ich habe täglich eine schöne Pfütze im Kühlschrank. Ich hab dies dem Vermieter gesagt... Nun hat er mir mitgeteilt, dass ich den Kühlschrank reparieren oder Austauschen soll.
- Muss ich das zahlen?
- kann man irgendwo solche Dichtungen kaufen? Der Kühlschrank ist sonst top.
Wenn ich es zahlen muss, dann mach ich das natürlich
Ich hatte hier noch einen anderen Berticht gelesen... Da scheiden sich aber ziemlich die Geister... Also macht mich der auch nicht wirklich schlauer... Die einen sagen ich soll zahlen, die anderen sagen der Vermieter zahlt. Der nächste sagt, das ist vertragsabhängig. ob die Küche bereitgestellt wird oder ob sie mitgemietet wird. ich schau nachher mal in den Vertrag....
Vielen dank schonmal vorab :)
19 Antworten
und ich habe sie von dem Vermieter gemietet:
Dann ist der Vermieter zur Reparatur oder Instandhaltung verpflichtet, es sei denn Sie haben eine Kleinstreparaturklausel in Ihrem Mietvertrag stehen, in der eine bestimmte Summe festgelegt ist, bis zu dren Höhe Sie Reparauren selber tragen müssen.
Haben Sie eine solche Klausel nicht im Vertrag stehen, muss der Vermieter für Reparatur oder Ersatz sorgen.
Die einen sagen ich soll zahlen, die anderen sagen der Vermieter zahlt. Der nächste sagt, das ist vertragsabhängig. ob die Küche bereitgestellt wird oder ob sie mitgemietet wird.
Eben, es kommt darauf an, was in Ihrem Vertrag steht:
Posten Sie mal ob da was zu Kleinstreparatur steht, wenn ja, dann den genauen Text.
MfG
Johnny
prüfe mal in deinem mietvertrag, ob und wie hoch der betrag für die sog. "kleinreparaturen" angesetzt sind. bis zu so einer grenze muss der mieter aufwendungen für inventar der wohnung tragen, oberhalb ist es sache des vermieters.
ist nichs geregelt, trägt der vermieter ausnahmslos alles.
Der Kühlschrank gehört zur Einbauküche die du mit gemietet hast, die also mit im Vertrag steht? Dann gehört der Kühlschrank zur Mietsache und der Vermieter ist dafür verantwortlich dass die Mietsache auch in Ordnung gehalten wird.
Wichtig hier ist also, ob die Küche mitgemietet ist oder nicht. Wenn sie bei deinem Einzug schon in der Wohnung war und auch im Mietvertrag steht, dann ist das so. Dann musst du für Schäden durch unsachlichen Gebrauch zwar aufkommen, aber nicht für Schäden die durch normale Abnutzung entstehen.
Die Dichtung ist wohl schon etwas älter, der Gummi hart geworden und nun dichtet die Dichtung nicht mehr richtig. Das ist normaler Verschleiß, für den der Vermieter zuständig ist.
Da du ihn vom Vermieter gemietet hast ist natürlich auch er dafür verantwortlich die Reparatur bzw. einen neuen zu bezahlen.
Hallo Belleza,
es ist tatsaechlich so, wenn die Kueche zur Mietsache gehoert, dann ist der Vermieter fuer die Instandhaltung/Reparatur verantwortlich.
Also schau bitte nach, was im Mietvertrag steht.
Ich wuensche Dir einen schoenen Tag !