Küchenübernahme bei Wohnungsbesichtigung zugestimmt - wie verbindlich ist das?

5 Antworten

Moin!

Wir haben nicht mehr über die Konditionen der Küche gesprochen.

Ein derartiger (ggf. auch nur mündlicher) Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn alle relevanten Vertragsbestandteile klar vereinbart und der Wille zum Kauf eindeutig erklärt wurde.

Diese Bedingungen sehe ich hier nicht erfüllt.

In der Wohnungsbeschreibung online stand, dass die neue Einbauküche VS wäre.

Zum Glück Verhandlungssache und nicht Bedingung!

Du kannst ja mal zunächst Deinen potentiellen neuen Vermieter fragen, ob es ihm vielleicht besonders wichtig ist, einen Mieter zu kriegen, der auch die Küche übernimmt oder ob ihm das wirklich völlig egal ist.

Falls letztes, solltest Du ihn um die Kontaktdaten des bisherigen Mieters bitten und der Fairness halber diesen möglichst kurzzeitig informieren.

Falls der Vermieter doch Wert auf die Übernahme legen sollte, kannst Du sie ja vielleicht selbst bis zum Einzug bzw. bis Eure neue Küche geliefert werden kann, vertickern oder dem alten Mieter eine Bonuszahlung bieten, falls er von der Übernahmebedingung absieht und das auch dem Vermieter mitteilt.

Lasst Euch aber unbedingt alles schriftlich bestätigen!!!

Schönen Sonntag noch!

wölfin

FlotteBiene794 
Beitragsersteller
 17.03.2019, 12:23

sehe ich auch so ...der Mieter sprach auch davon, dass die Küche eine Spezialanfertigung wäre wegen den Anschlüssen. Jetzt habe ich mit meinem Onkel(Elektriker) gesprochen und der meinte, dass wäre keine Spezialanfertigung, da einfach nur ungewöhnlicherweise der Wasseranschluss einfach ganz woanders als der Herdanschluss ist, aber man alle Geräte dort anschließen könne...

diewoelfin0815  17.03.2019, 12:36
@FlotteBiene794

Ja, so etwas wird sehr gern mal erzählt, damit der Nachmieter = potentieller Käufer denkt: "Oh man, ich hab kein Bock auf etliche aufwendige und wahrscheinlich auch noch teure Probleme, wenn ich eine neue Küche besorge. Na gut, dann halt doch die alte vom Vormieter..."

Aber ihr habt ja diesbezüglich zum Glück sogar einen haustechnisch versierten "goldenen Joker"!

Na dann: viel Spaß in der neuen Wohnung mit der neuen Küche! 👋😊

Sie sind zur Erfüllung einvernehmlich getroffener Vertragsaprachen verpflichtet, die man tunlichst auch schriftlich zur Vermeidung von Irrtümern festhalten sollte.

FlotteBiene794 
Beitragsersteller
 17.03.2019, 17:55

Heißt?!

schelm1  18.03.2019, 09:38
@FlotteBiene794

Anwort schlicht lesen und versuchen zu verstehen!

man muss das dann besprechen,...

Es gab das Angebot des Vormieters, dem Nachmieter seine Küche zu verkaufen, Preis wäre Verhandlungssache. Der wurde aber nicht konkretisiert, lediglich Interesse bekundet. Ein Kaufvertrag sähe anders aus.

Also: Dem Vormieter zur Kenntnis geben, dass du seine Küche nicht willst. Der Vermieter müsste dann dafür sorgen, dass sein Nochmieter diese bis zum Ablauf der KF aus der Wohnung entfernt.

Norina1603  17.03.2019, 11:08
Der Vermieter müsste dann dafür sorgen, dass sein Nochmieter diese bis zum Ablauf der KF aus der Wohnung entfernt.

So er/sie die Wohnung bekommt, da ja noch weitere Interessenten da waren, bzw. auch das Verhältnis des Vermieters zum Vormieter (evtl. Verwandtschaft) eine Rolle spielen dürfte!

Kommt drauf an, was genau ihr vereinbart habt.

„ das ich die Küche wohl übernehmen würde“

Ich würde behaupten, wenn das genau der Wortlaut war, ist es kein eindeutige Willenserklärung, bin aber kein Rechtsexperte.