Katzen bei Wohnungsbesichtigung anmelden?
Hallo, alle miteinander, Ich suche eine Wohnung zur Miete und hab 2 Katzen, muss ich die beim Vermieter angeben oder nicht?
6 Antworten
Solltest Du. Das erspart Dir Ärger, wenn der Vermieter das nicht möchte.
bei der besichtigung? nein, das ist schließlich ein unverbindlicher besuch. vorm einzug? hängt vom vertrag ab. erlaubt der vertrag die katzenhaltung ausrücklich, musst du es nicht.
steht dazu bnichts drin oder gibt es eine klausel in der art "katzen- und hundehaltung bedarf der zustimmung des vermieters", ja, dann musst du.
es ist ratsam, das vor unterschreiben des vertrages zu klären. ist blöd, wenn man ne wohnung angemietet hat, und der vermieter die haltung der katzen dann untersagt.
hälst du katzen ohne erlaubnis, kann der vermieter dich abmahnen und, wenn du die katzen nicht abgibst, dir kündigen.
Sofern der Mietvertag die ausrdückliche Zustimmung des Vermieters zur Katzenhaltung vorsieht, was der Regelfall ist, sollten Sie dies auch vorher mit dem Vermeieter klären.
Sie müßten ansonsten ggfs. die Katzen wieder abschaffen, wenn Sie in der Wohnung als Mieter verbleiben möchten.
Nicht nur angeben, sondern den Vermieter um Erlaubnis fragen die Katzen halten zu dürfen.
Also das Thema schon bei der Besichtigung ansprechen.
An sich muss der vermieter es erlauben das haustiere gehalten werden.
Wenn in einer Hausgemeinschaft Tiere nicht geduldet werden, kann nicht mal der Vermieter dagegen an gehen.
Kleintiere müssen geduldet werden. Dagegen kann weder die Hausgemeinschaft noch der Vermieter angehen.
Die Hausgemeinschaft entscheidet auch nicht ob einzelne Mieter Hund oder Katze halten dürfen.
ja aber es geht ja auch um katzen. stimmt aber sry habe den überbegriff falsch genutzt
Nur Hunde und Katzen bedürfen der Zustimmung. Ach ja ein paar andere Tierchen, wie z. B. Frettchen, auch.
was ich meinte war das der vermieter zuerst eine elaubnis erteilen muss bevor man es darf. so besser?
... erteilen kann ...
ja meinte ich ja hab nur die satzzeichen nich gesetzt
Nein - muß man gar nicht. Erstens kommt es auf den Vermieter an und zweitens auf die Hausgemeinschaft.
Wenn in einer Hausgemeinschaft Tiere nicht geduldet werden, kann nicht mal der Vermieter dagegen an gehen.