Vormieter hat Küchenübernahme zugestimmt und möchte jetzt den Preis weiter drücken, geht das?

13 Antworten

Ohne schriftlichen Kaufvertrag besteht überhaupt keine Verpflichtung, die EBK zu kaufen. Und wenn der Nachmieter seinen Vermieter auffordert, die Küche des Vormieters auszubauen, habt ihr das sogar zu erledigen.

Im Ergebnis müsst ihr sie sogar verschenken, wenn der Nachmieter es darauf ankommen liesse, um die Rückbau- und Entsorgungskosten zu sparen :-O

Nun ja, es mag nicht die feine Art sein, dass die Nachmieter den Preis nachverhandeln. Es kann natürlich aber auch so sein: Die Nachmieter wollten die Wohnung, aber nicht wirklich eure Küche. Die Küche "mussten" sie ja sozusagen übernehmen. So gesehen tut ihr ihnen sogar einen Gefallen, wenn ihr die Küche ausbaut. Und ihr könntet von Glück sagen, dass sie überhaupt noch bezahlen wollen.

Deshalb regelt man so etwas besser schriftlich. Hier ist zwar ein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen, da es keiner Schriftform bedarf, in der Folge müsstet ihr den Kaufpreis aber einklagen und die genauen Vertragsbedingungen (inklusive dem Preis) glaubhaft vor Gericht darlegen können. Theoretisch könnte das auch ohne schriftlich Nachweise klappen, dennoch fraglich, ob ihr deswegen den Rechtsweg beschreiten wollt und auch das Risiko eingeht zu scheitern. Ich würde aber tendenziell den Nachmietern die Klage androhen mit Hinweis auf die Rechtslage- ggf. wirkt das schon. Alternativ bleibt euch nichts anderes übrig als die Küche mitzunehmen oder den Kaufpreis zu senken.

mündlich lässt sich immer sehr schwer beweisen - der Versuch den Preis zu drücken ist nicht strafbar. Du bist unter Druck - die Küche willst nicht ausbauen, dir bleibt nur dass ihr euch bei Preis x einigt.

Es ist ein Mündlicher Vertrag zustande gekommen.

Den müssen die einhalten.Egal wie viele Sonderangebote die finden.

peterobm  18.02.2019, 13:12

hast schon recht; nur mündlich ist die Beweisbarkeit so eine Sache gibt es Zeugen?

Schwarz auf Weiß - eindeutig

Elizabeth2  18.02.2019, 13:17
@peterobm

also sorry, die Antwort ist leider falsch, da man mündlichen vertrag nicht beweisen. Vor Gericht kommt man damit nicht durch: Aussage gegen Aussage.

peterobm  18.02.2019, 13:20
@Elizabeth2
also sorry, die Antwort ist leider falsch,

wie kommst auf das schmale Brett?? es gibt Zeugen die den mündlichen KV bestätigen

Aussage gegen Aussage.

ist es dann nicht mehr ...

Wippich  18.02.2019, 13:22
@peterobm

Abstreiten tun die das ja auch nicht.

Hier geht es nur um den Preis.

Elizabeth2  18.02.2019, 15:05
@peterobm

an peterobn: unten steht ausdrücklich, dass es keine Zeugen gibt. Wo bitte ist mein schmales Brett? Wo steht was von Zeubgen in diesem Fall, und selbst wenn, du wirst dich wundern, wie schwierig es trotzdem sein kann, wenn nichts schriftliches da ist. Das kommt drauf an halt. Habe selber was Negatives erlebt. leider.

peterobm  18.02.2019, 18:57
@Elizabeth2

ei gugge ma da; stimmt, aber erst muntere 2 Std. später …

Elizabeth2  18.02.2019, 18:58
@peterobm

Ja und vorher steht ÜBERHAUPT nichts von Zeugen! Das hast du einfach behauptet, nur um meinen Beitrag als falsch zu kennzeichnen? ei gugge ma da