In wie weit ist das bei eidesstattliche Versicherung oder Vermögensauskunft strafbar?
Jemand gibt eine Vermögensauskunft glaubhaft ab.
Danach eröffnet ein Bank-Konto und verschweigt es.
4 Antworten
Nicht strafbar ! Warum sollte es strafbar sein ? Wem gegenüber verschweigt er es ?
Danach eröffnet ein Bank-Konto und verschweigt es.
Bei wem verschweigen? Die Vermögensauskunft ist doch in dem Beispiel schon abgegeben.
Das ist nicht strafbar. Du kannst ja in der Vermögensauskunft kein Konto angeben, welches es zu dem Zeitpunkt noch gar nicht gibt.
Strafbar wäre es höchtens, wenn Du im Vermögensverzeichnis Geld nicht angibst, welches Du anschließend auf das neu-eröffente Konto einzahlst.
(1) Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen Stelle falsch schwört, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
Wenn du danach ein Konto eröffnest, kann das Geld ja kaum vom Himmel gefallen sein?
Das Geld kann von zb Unfallversicherung oder Krankenhaustagegeldversicherung kommen.
Er denkt dass das Geld schon da war.
Wenn gegen mich Pfändungs Maßnahmen laufen würden mach ich doch kein Konto auf UND zahle Geld ein.
Wenn der GV kommt legt ja auch niemand seine Rolex auf den Tisch.
Wo kommt das Geld für das (neue) Konto her?
(1) Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen Stelle falsch schwört, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
Man hatte bei der Abgabe nicht gelogen.
Glaubhaft heißt nicht wahrheitsgemäß.
Ein leeres Bankkonto ist nicht weiter schlimm
@still : Bei Deinem letzten Satz versteht ich den Sinn nicht. Welcher Zusammenhang besteht da Deiner Meinung nach ?