Darf man sich auf einem Kreisverkehr aufhalten?

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Grundsätzlich nein! Auch der innere Teil eines Kreisverkehrs gehört zur Fahrbahn. Hierbei ist es egal, ob der innere Kreis bepflastert bzw. begrünt ist. Es ist also alles verboten, was man auf der Fahrbahn auch nicht darf. Beispiele: Parken eines Kfz auf dem inneren Kreis -> verbotswidriges Parken entgegen der Fahrtrichtung (außer in Einbahnstraßen ist am rechten Fahrbahnrand zu parken), bei begrünter Fläche -> verbotwidriges Parken auf (öffentlichem) Grün, Spielen auf dem inneren Kreisel -> Verstoß nach § 31 StVO, das Aufstellen von Tischen, Bierbänken oder Zelten -> kann Verstoß nach § 32 StVO sein, eventuell auch ein Verstoß gegen das Straßengesetz, weil Sondernutzung der Fahrbahn vorliegt. Der innere Kreis ist wie eine Verkehrsinsel zu bewerten. Er gehört zur öffentlichen Straße und somit der Allgemeinheit.

Ein Kreisverkehr ist wie eine Kreuzung, und muss immer frei gehalten werden für den Durchgangsverkehr.

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