Brustvergrößerung - Kann man sich krankschreiben lassen?

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Ein Schönheits-OP kann man doch entsprechend planen. Wie wär's mit Ostern oder Pfingsten? Zwei Wochen reichen ja in der Regel, je nachdem, was genau du dort machst. Oder sonst eben in den Sommerferien.

Wenn du ein FSJ machst und danach noch etwas Luft hast, kannst du doch auch da deine OP machen. Wenn du dir nen Monat "Zeit für dich" nehmen willst, fragt doch keiner nach.

Ich weiß, dass man da gerne etwas ungeduldig ist, aber auf die Paar Monate kommt es echt nicht an. Und es ist doch auch für dich besser, wenn du dich lang genug erholen kannst.

Wegen soetwas zu fehlen, finde ich ehrlich gesagt schon recht dreist. Ich habe meine OP einfach in den Semesterferien gemacht. Hätte ich gearbeitet, hätte ich mir eben Urlaub nehmen müssen.

Familiengerd  15.03.2017, 22:06

Wegen soetwas zu fehlen, finde ich ehrlich gesagt schon recht dreist.

Es besteht in diesem Fall ohnehin kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - es sei denn, diese OP ist medizinisch indiziert, z.B. wegen psychischer Probleme, die eine solche OP angezeigt sein lassen. 

Es handelt sich dann nämlich nicht um eine vom Arbeitnehmer nicht verschuldete Erkrankung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz EntgFG § 3 "Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall" Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2, die Voraussetzung für den Anspruch auf Entgeltfortzahlung ist.

Ich glaube nicht dass du eine bekommst.  Es ist eine Schönheits OP und keine Krankheit. 

Du könntest die OP auf die Ferien legen,  du weißt ganz genau wann du frei hast 

Nach Schönheitsoperationen darf ein Arzt keine Au-Bescheinigung ( wegen dieser "Krankheit" ) ausstellen. Er dürfte auch bei auftretenden Komplikationen keine solche ausstellen.

Eine Lehrer hat während der Schulferien ausreichend planbare Zeit für eine solche OP. Aber Unterrichtsausfälle auf diese Art herbeizuführen finde ich ehrlich gesagt dreist.

PlayboyA 
Beitragsersteller
 15.03.2017, 18:53

Keine Sorge, ich bin keine Lehrerin, ich mache nur ein freiwilliges soziales Jahr dort, also würde meine Abwesenheit nicht sonderlich auffallen

wilees  15.03.2017, 18:55
@PlayboyA

Und als FSJ-ler brauchst Du garantiert keine AU-Bestätigung eines Arztes ab dem 1. Fehltag.

Familiengerd  15.03.2017, 22:10
@wilees

Das löst das Problem aber nicht!

Es besteht bei einer reinen Schönheits-OP, die nicht medizinisch indiziert ist (z.B. wegen psychischer Probleme, die eine solche OP angezeigt sein lassen), eben schlicht und einfach kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung, so dass entweder Urlaub genommen werden muss oder die Fehltage nicht bezahlt werden - sofern der Arbeitgeber überhaupt unbezahlte Freistellung gewährt.

das ist doch keine Meinungsfrage! Frage den Hausarzt, ob er dir eine austellen könnte. Andrerseits muss ich mich natürlich fragen, warum für SchönheitsOP, die wirklich nicht gemacht werden muss, wieder auf die eine oder andere Art die Allgemeinheit zahlen muss. Und für SchönheitsOp kannst du die doch in die Ferien legen. Nur so am Rande.

Familiengerd  15.03.2017, 22:13

warum für SchönheitsOP, die wirklich nicht gemacht werden muss, wieder auf die eine oder andere Art die Allgemeinheit zahlen muss.

Sie wird ja nicht von "der Allgemeinheit" bezahlt, wenn sie nicht medizinisch indiziert ist (z.B. wegen psychischer Probleme).

Wieso vermutest Du das?

Elizabeth2  15.03.2017, 22:19
@Familiengerd

Die Fragestellerin hat gefragt, ob Sie nicht eine Krankschreibung bekommen kann. Was glaubst du, wer hier im Lande die kranken Leute, die nicht zur Arbeit kommen bezahlt? Die Solidargemeinschaft natürlich, also wir alle! Wenn die Dame Lehrerin ist, ist es vielleicht in deinen Augen wurscht, ob sie bezahlt wird oder nicht, wenn sie denn dann nicht unterrichtet. Aber jeder Unterrichtsausfall müssen denn dann auch wieder wir bezahlen, wenn die Kinder nichts mehr lernen in den Schulen.

Solidargemeinschaft ist wichtig und richtig, aber nicht für Leute, die glauben, mit einem kleinen Busen unzufrieden sein zu müssen.

Deshalb meinte ich ja: auf die eine oder andere Art!

Familiengerd  15.03.2017, 22:39
@Elizabeth2

Was glaubst du, wer hier im Lande die kranken Leute, die nicht zur Arbeit kommen bezahlt? Die Solidargemeinschaft natürlich, also wir alle!

Denkst Du, ich wüsste das nicht?

Deshalb habe ich ja geschrieben, dass "die Allgemeinheit" hier nicht zahlt (bei einer reinen Schönheits-OP), weil kein Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht.

Und selbst wenn es hier zu einer Krankschreibung und einem Anspruch auf Entgeltfortzahlung kommen würde:

Bei einem gewerblichen Arbeitgeber wäre "die Allgemeinheit" dann betroffen, wenn der nicht mehr als 30 Arbeitnehmer hätte, denn dann würde die Krankkasse (also die Solidargemeinschaft) aufgrund des gesetzlich vorgeschriebenen Umlageverfahrens ihm (auf Antrag) 80 % der Kosten für die Lohnfortzahlung erstatten.

Also ich würde sagen dass dies kein Krankheitsgrund ist.