Arbeitgeber hat angeblich keine Krankmeldungen erhalten?
Guten Morgen.
Ich bin dieses Jahr leider schon sehr oft krank gewesen. Erst eine dicke Grippe, nach kurzer Zeit arbeiten ein kaputtes Gleichgewichtsorgan mit längerem Krankenhausaufenthalt, und nun eine dicke Infektion die sich im Körper breit gemacht hat. Alles in allem also ein übles Jahr mit viel Krankheit.
Und wie auch bei früheren Krankheiten kamen sehr viele Krankmeldungen angeblich nie beim Arbeitgeber an (Postweg). Ich habe diese immer sofort am Tag der Ausstellung per Brief abgeschickt. Teilweise sind diese nie angekommen, manchmal erst wochen und Monate nachdem ich wieder gesund war wieder aufgetaucht......aktuell fehlen Krankmeldungen der letzten 3 Wochen.......was ich heute erfahren habe.
Nun heißt es es gäbe immer nur bei mir solche Probleme. Von Kollegen weiß ich, dass es diese Probleme auch bei Ihnen ständig gibt. Da es keine klare Regelung gibt wer die KRankmeldung zu erahlten hat gibt es Leute die sie schicken an: - Vorgesetzten - oder Sekreteriat der Abteilung - oder Presonalabteilung
Im Endeffekt heißt es immer Personalabteilung hat sie verloren, und die sagen sie haben nie eine bekommen. Die Strukturen hier sind auch sehr unübersichtlich und unklar geregelt.
Nun ist meine Frage wer trägt die Verantwortung? Ich habe ja nachweislich Krankmeldungen, kann der Arzt ja neu ausstellen. Ich habe auch Kopien, diese hatte ich auch per Mail geschickt, wurden aber nicht akzeptiert (nur originale).
Die letzte habe ich nun als Einschreiben mit Sendungsverfolgung und Rückschein geschickt.
Es wurde schon damit gedroht die Zeit sei unentschuldigt und wird nachträglich vom Gehalt abgezogen. Geht das so einfach? Und auch wenn ich die Meldungen nachreichen kann?
Ich fühle mich diesbezüglich mittlerweile ziemlich verarscht und habe das Gefühl das ist absicht. Es kann doch nicht sein, dass angeblich zig Briefe einfach nicht ankommen.
Danke für eure Antworten.
7 Antworten
Eine Krankschreibung in Kopie oder Fax vorab zu schicken gilt tatsächlich nur vorab, das Original muß innerhalb von 3 tagen beim AG liegen. Wenn du deine Krankschreibung per Einschreiben schickst kannst du nachweisen, das es pünktlich da war. Dann liegt der Fehler in der Verwaltung un kann nicht dir angelastet werden.
Anders ist es bei den normalen Briefen. Kommt der nicht an fehlst du unentschuldigt und der Zeitraum kann dir vom Lohn abgezogen werden.
der Zeitraum kann dir vom Lohn abgezogen werden.
Aber nur so lange, wie die Bescheinigung nicht vorliegt; trifft sie ein oder wird sie nachgereicht, muss der einbehaltene Lohn nachgezahlt werden.
Grundsätzlich liegt die Verantwortung für die Zustellung beim Arbeitnehmer.
Der Arbeitgeber hat ein Leistungsverweigerungsrecht, also das Recht, bei nicht nachgewiesener Arbeitsunfähigkeit das Entgelt für die entsprechende Dauer einzubehalten. Er muss das Entgelt für diese Zeit aber zahlen, sobald der Nachweis erbracht wird - also auch, wenn das verspätet geschieht (Entgeltfortzahlungsgesetz EntgFG § 7 "Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitgebers" Abs. 1 Nr 1).
Er ist auch dann nicht zur Leistungsverweigerung berechtigt, wenn der Arbeitnehmer das Fehlen oder die verspätete Vorlage der Bescheinigung nicht zu verantworten hat (also wenn z.B. die Bescheinigung nicht vorliegt, obwohl der Arbeitnehmer sie mit Zeuge für den Inhalt als Einwurfeinschreiben geschickt hat).
Du hast alles richtig gemacht (Einschreiben mit Rückschein), das Verhalten des Arbeitgebers deutet auf eine Einschüchterung des krankgemeldeten Mitarbeiter hin (um weitere Krankschreibungen zu vermeiden). Durch dem Rückschein (kommt leider erst nach mehreren Tagen) kannst du den korrekten Versand der Krankschreibung beweisen.
Ich würde krankschreibungen immer an die Personalabteilung schicken, da die diese auch wirklich brauchen.
Für die Abrechnung, Urlaubskartei
Den Vorgesetzten informiert man entweder selber über die Dauer oder die Personalabteilung übernimmt das.
Wie ich hier im Forum gelernt habe, kann der Arbeitgeber die Zahlung für die Krankheitstage zurückhalten (also abziehen), bis der Krankenschein vorliegt.
Dann muss aber nachgezahlt werden.
Vorschrift kann ich dir leider nicht nennen. Müsste aber im Entgeltfortzahlungsgesetz stehen.
Vielleicht da mal drüber lesen.
Der Hinweis auf die Pflicht des Arbeitgebers zur Nachzahlung bei nachgereichter Bescheinigung ist richtig!
Geregelt ist das im Entgeltfortzahlungsgesetz EntgFG § 7 "Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitgebers" Abs. 1 Nr 1.
Hat dein Arbeitgeber keine Email? Kannst ihn da damit die Krankschreibung schicken :)? Einscannen und fertig und der hat es in Minuten.
... was auch von einer gewissen "Nickeligkeit", gewollten Kleinlichkeit des Arbeitgebers zeugt!
Zitat aus der Frage:
Ich habe auch Kopien, diese hatte ich auch per Mail geschickt, wurden aber nicht akzeptiert (nur originale).