Arbeitgeber hat angeblich keine Krankmeldungen erhalten?

7 Antworten

Eine Krankschreibung in Kopie oder Fax vorab zu schicken gilt tatsächlich nur vorab, das Original muß innerhalb von 3 tagen beim AG liegen. Wenn du deine Krankschreibung per Einschreiben schickst kannst du nachweisen, das es pünktlich da war. Dann liegt der Fehler in der Verwaltung un kann nicht dir angelastet werden.

Anders ist es bei den normalen Briefen. Kommt der nicht an fehlst du unentschuldigt und der Zeitraum kann dir vom Lohn abgezogen werden.

Familiengerd  07.09.2015, 13:09

der Zeitraum kann dir vom Lohn abgezogen werden.

Aber nur so lange, wie die Bescheinigung nicht vorliegt; trifft sie ein oder wird sie nachgereicht, muss der einbehaltene Lohn nachgezahlt werden.

Grundsätzlich liegt die Verantwortung für die Zustellung beim Arbeitnehmer.

Der Arbeitgeber hat ein Leistungsverweigerungsrecht, also das Recht, bei nicht nachgewiesener Arbeitsunfähigkeit das Entgelt für die entsprechende Dauer einzubehalten. Er muss das Entgelt für diese Zeit aber zahlen, sobald der Nachweis erbracht wird - also auch, wenn das verspätet geschieht (Entgeltfortzahlungsgesetz EntgFG § 7 "Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitgebers" Abs. 1 Nr 1).

Er ist auch dann nicht zur Leistungsverweigerung berechtigt, wenn der Arbeitnehmer das Fehlen oder die verspätete Vorlage der Bescheinigung nicht zu verantworten hat (also wenn z.B. die Bescheinigung nicht vorliegt, obwohl der Arbeitnehmer sie mit Zeuge für den Inhalt als Einwurfeinschreiben geschickt hat).

Du hast alles richtig gemacht (Einschreiben mit Rückschein), das Verhalten des Arbeitgebers deutet auf eine Einschüchterung des krankgemeldeten Mitarbeiter hin (um weitere Krankschreibungen zu vermeiden). Durch dem Rückschein (kommt leider erst nach mehreren Tagen) kannst du den korrekten Versand der Krankschreibung beweisen.

Ich würde krankschreibungen immer an die Personalabteilung schicken, da die diese auch wirklich brauchen.
Für die Abrechnung, Urlaubskartei

Den Vorgesetzten informiert man entweder selber über die Dauer oder die Personalabteilung übernimmt das.

Wie ich hier im Forum gelernt habe, kann der Arbeitgeber die Zahlung für die Krankheitstage zurückhalten (also abziehen), bis der Krankenschein vorliegt.
Dann muss aber nachgezahlt werden.

Vorschrift kann ich dir leider nicht nennen. Müsste aber im Entgeltfortzahlungsgesetz stehen.
Vielleicht da mal drüber lesen.

Familiengerd  07.09.2015, 13:13

Der Hinweis auf die Pflicht des Arbeitgebers zur Nachzahlung bei nachgereichter Bescheinigung ist richtig!

Geregelt ist das im Entgeltfortzahlungsgesetz EntgFG § 7 "Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitgebers" Abs. 1 Nr 1.

Hat dein Arbeitgeber keine Email? Kannst ihn da damit die Krankschreibung schicken :)? Einscannen und fertig und der hat es in Minuten.

faiblesse  07.09.2015, 13:23

Zitat aus der Frage:

Ich habe auch Kopien, diese hatte ich auch per Mail geschickt, wurden aber nicht akzeptiert (nur originale).

Familiengerd  07.09.2015, 19:59
@faiblesse

... was auch von einer gewissen "Nickeligkeit", gewollten Kleinlichkeit des Arbeitgebers zeugt!