Darf der Arbeitgeber meine Spesen streichen, obwohl es vertraglich festgehalten ist?
Hallo,
ich bin Lehrling (in der Schweiz) und habe in meinem Vertrag stehen, dass die Spesen vom Weg zur Schule bezahlt werden. Nun habe ich keine Spesen ausgezahlt bekommen, da ich die Daten (Preise des Zuges usw. ) zu spät abgegeben habe. Sie Bereichsleitung meinte, ich muss bis spätestens Dezember die Daten abgegeben haben, da dann das Budget usw. erstellt wird. Nun nimmt es mich wunder, wieso sie mir die Spesen nicht bezahlen, obwohl es vertraglich festgehalten ist. Habe ich Rechte welche mich dazu befähigen, meine Spesenauszahlung zu verlangen?
4 Antworten
Nunja, wenn sie Dir eine Frist setzen und du die Frist nicht eingehalten hast geht das. Bis zum Ende des Jahres muss das gemacht sein. Wenn es keinen triftigen Grund gibt warum du es nicht vorher abgegeben hast ist das primär dein eigenes Verschulden
Natürlich sollten Buchungen zeitnah und periodengerecht sein ----> Steuer.
Es ist aber kein Problem das auch im nächsten Jahr zu machen, ist ja nicht schuld der Firma. Wahrscheinlich wollen sie dir eine Lehre erteilen.
Zeige dich einsichtig....
Nun habe ich keine Spesen ausgezahlt bekommen, da ich die Daten (Preise des Zuges usw. ) zu spät abgegeben habe.
Also gibt es einen Grund dafür.
Nun nimmt es mich wunder, wieso sie mir die Spesen nicht bezahlen, obwohl es vertraglich festgehalten ist.
Ist der späteste Termin für die Abgabe auch vertraglich festgehalten?
Denn das erwähnst Du ja leider nicht.
Nein, ist nicht festgehalten
Wenn es eine Frist gab und du sie versäumt hast dann ist das erstmal dein Verschulden. Du kannst auf eine Kulanz hoffen, aber verpflichtend ist das nicht.