krankgeschrieben Arbeitsplátz wird neu besetzt!
Mein Vater ist im Moment krankgeschrieben da er einen Arbeitsunfall hatte. Im Moment kann man noch nicht sagen wann er wieder arbeiten kann da sein Bein sehr kompliziert gebrochen ist. Er ist Ver- und Entsorger / Klärwärter in seiner Gemeinde. Jetzt will die Gemeinde eine Firma einstellen die die zwei Kläranlagen weiterhin betreut auch über die Krankheit meines Vaters hinaus. Mein Vater darf dann schon noch auf der Kläranlage sein aber er bekommt weniger Geld und kein Firmenauto mehr. Und er muss sich dem Angestellten der Firma unterordnen und er ist nicht mehr sein eigener Chef. Darf das sein? Muss die Gemeinde ihm nicht genau den Jop weidergeben den er vorher hatte? Mit den selben Bedingungen?
5 Antworten
Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass man seinen bestimmten Arbeitsplatz durch Krankheit, Mutterschaft oder Freistellung nicht verlieren kann.
Selbstverständlich darf der Arbeitgeber die Stelle auch dauerhaft, nicht nur dur Aushilfskräfte oder befristete Arbeitsverträge neu besetzen und ggf. eine Änderungskündigung aussprechen, wenn der alte Stelleninhaber wieder arbeitsfähig ist.
Einen Anspruch auf die alte Stelle hat der Erkrankte definitiv nicht.
Lediglich eine Beschäftigung muss ihm wieder angeboten werden - und auch nur im Rahmen der verfügbaren Arbeitsplätze.
Genau diese Klausel dürfte (zumal bei einem kommunalen AG) auch so vereinbart sein.
Immerhin darf er keine Gehaltseinbußen hinnehmen. Natürlich ist der Arbeitgeber berechtigt, den Ausfall durch einen neuen oder anderen Mitarbeiter zu kompensieren. Krankheit darf nicht zu einer Bestrafung durch geringeres Einkommen führen. Privilegien wie z.B. Firmenwagen dürfen allerdings gestrichen werden.
Eigentlich kann er aus Krankheitsgründen nicht so einfach zur Seite geschoben werden. Gibt es keinen Betriebsrat? Dahin würde ich mich mal wenden. Ansonsten einen Anwalt für Arbeitsrecht nehmen.........
Leider gibt es keinen Betriebsrat. Er wird sich einen Anwalt nehmen. Und dann mal schaun
Frag einen Rechtsanwalt. Mit unbelegten persönlichen Ansichten Unbekannter aus einem kostenlosen Forum wirst Du die Gemeinde nur wenig beeindrucken können.
Das ist mir klar. Er wird sich auch einen Anwalt nehmen. Dies hier dient nur zur schnellen Information.
Hi,
nach seiner Krankheit hat er Anspruch auf seinen "alten" Job, es sei' denn der Arbeitgeber spricht eine sog. Änderungskündigung aus. Die muß Dein Vater aber nicht unterschreiben.
Alles Gute für Deinen Vater!
Albelo