Krankenversicherung bei 3 Monaten zwischen Kündigung und neuen Job?
Habe meinen Job zum 30.6 hin gekündigt, mein neuer fängt erst am 1.10 an. Daher meine Frage wie das in der Zwischenzeit mit Krankenversicherung abläuft. Bin ich dann nicht mehr versichert und muss ich mich bei der Krankenkasse melden? Und muss ich mich trotz das ich ja schon einen Neuen Job habe beim Arbeitsamt melden, da ich ja 3 Monate ohne bin?
3 Antworten
Du mußt Dich sofort arbeitssuchend melden und zum 01.07.2022 Arbeitslosengeld beantragen.
Aufgrund der Eigenkündigung wirst Du vermutlich eine Sperrzeit von bis zu 3 Monaten bekommen. Dennoch wärst Du in dieser Zeit krankenversichert.
Dennoch wärst Du in dieser Zeit krankenversichert.
Genau so ist es!
Du meldest dich für die Zeit Arbeitslos. Auch wenn du eine Sperre bekommen solltest (wer hat die Kündigung ausgesprochen?) bist du dann weiter in der Krankenversicherung.
Weil sie untätig war und sich nicht gekümmert hat. Dann muss sie selbst zahlen.
Melde Dich Mal beim Arbeitsamt als Arbeitssuchend mit dem Hinweis das Du bald einen neuen Job hast.
Du bekommst Kohle von denen und Deine Krankenversicherung wird bezahlt.
Es besteht in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht.
Ohne Arbeitsamt kostet das Dich als freiwillig Versicherter in der gesetzlichen Krankenkasse um die 220€.
Du bekommst Kohle von denen
Bei Eigenkündigung droht eine Sperrzeit von bis zu 3 Monaten. Das wäre in diesem Fall möglicherweise der gesamte Zeitraum bis zum neuen Job.
Kündigung ging von mir aus.
War nur verunsichert weil meine ex Freundin ein ähnliches Szenario hatte und sie hat dann einen Brief bekommen von der Krankenkasse das sie die Zeit nachzahlen muss