Krankenversicherung 23LJ bei fachabitur?

3 Antworten

Meines Wissens sind Kinder, die zur Schule gehen oder in Ausbildung stehen, bis zum 27. Lebensjahr bei den Eltern mitversichert, wenn sie kein eigenes Einkommen haben.
 Als eigenes Einkommen würde auch die Ausbildungsvergütung in einem Betrieb gelten.

Wenn Du Halbwaisenrente beantragen kannst, dann mach das. Je früher desto besser. Ich weiß allerdings nicht, wie lange die gezahlt wird. Ist bei uns schon zu lange her.

Questioner0704 
Beitragsersteller
 31.03.2016, 07:58

Die wird auch bis zum 25. Oder 27. Lj gezahlt... Aber erst ab der Zeit wo ich zur schule gehe, soweit ich das weiß.

Bin ich automatisch in der familienversicherung? Oder muss ich mich da erneut anmelden? 

Und was ist mit der Zeit dir ich ja theoretisch von April bis August arbeitslos wäre...? 

Guennie1568  31.03.2016, 08:07
@Questioner0704

Die Familienversicherung muß der noch lebende Elternteil bei seiner KV beantragen, sobald der Bescheid kommt, dass die aktuelle Familienversicherung zu einem bestimmten Datum endet.

Wenn Du dich arbeitslos gemeldet hast, bist du automatisch für die Zeit bis Schulbeginn über die AA krankenversichert.

Apolon  31.03.2016, 14:33
@Guennie1568

 Die Familienversicherung muß der noch lebende Elternteil bei seiner KV beantragen, sobald der Bescheid kommt, dass die aktuelle Familienversicherung zu einem bestimmten Datum endet.

Was ist denn das für ein unsinniger Text ???

 Bin aber ab dem Monat April nicht mehr über die Familienversicherung versichert

Völlig richtig!

 Muss ich jetzt von April bis August ohne Krankenversicherung sein?

Nein - denn wir haben eine Krankenversicherungspflichtversicherung in Deutschland und somit musst du dich als freiwilliges Mitglied bei der GKV anmelden.

Die Familienversicherung greift erst wieder, wenn folgendes zutrifft:

3. bis zur Vollendung des fünfundzwanzigsten Lebensjahres, wenn sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden oder ein freiwilliges soziales Jahr oder ein freiwilliges ökologisches Jahr im Sinne des Jugendfreiwilligendienstegesetzes oder Bundesfreiwilligendienst nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz leisten;

Quelle:  Sozialgesetzbuch V § 10 (Familienversicherung)

Questioner0704 
Beitragsersteller
 31.03.2016, 14:41

Ja aber die müsste ich ja selbst tragen, oder nicht? 

Also monatlich Beiträge zahlen. 

Und ohne Einkommen haben wir die Möglichkeit nicht. 

Meine Mutter hat das Geld dafür nicht übrig. 

Und wenn ich dann eh arbeiten muss für die freiwillige Versicherung, dann bin ich durch die Arbeit ja schon versichert.

Oder sehe ich das falsch? 

Apolon  31.03.2016, 14:47
@Questioner0704

 Ja aber die müsste ich ja selbst tragen, oder nicht? 

Völlig richtig!

 Und wenn ich dann eh arbeiten muss für die freiwillige Versicherung,

Nein - musst du nicht.

Wenn du arbeitest und mtl. über 450 € Brutto-Einkommen hast, bist du ja nicht freiwillig, sondern pflicht-Versichert.

Wie läuft das nun ab mit der Krankenversicherung?

Freiwillige Mitgliedschaft, wenn kein vorrangiger Versicherungsschutz (Pflichtversicherung, Familienversicherung) möglich ist.

Muss ich jetzt von April bis August ohne Krankenversicherung sein?

Das deutsche Recht erlaubt dir dies nicht!