Krankenschein bei kündigungsfrist
Hallo mal ne frage ich habe heute gekündigt nun muss ich noch 2 woche kündigungsfrisst einhalteb nur will ich hier weg sonstige gründe.... gibt es ein recht was besagt das es illegal ist in der kündigunafrisst ein krankenschein zu haben? Wenn ich noch zwei woche krank mache ... ich weis es ist nicht ok aber meine beste lösung.
13 Antworten
Nein, das würde ich dir nicht raten. Warum bist du nicht ehrlich und arbeitest die 2 Wochen noch ? Du tust dir damit keinen Gefallen, denn dein AG wird deine Unerhlichkeit feststellen und du bekommst ja noch eine Einschätzung für den neuen AG. Halte durch und beende dein Arbeitsverhältnis ehrlich. Für deinen neuen Job wünsche ich dir alles Gute und grüße dich herzlich, bienemaus63
Da Du wohl auch ein Arbeitszeugnis willst, kann das "krank sein" kontraproduktiv sein. Denke daran, dass der neue AG sich auch anderweilig über Dich "schlau" machen kann, ausser das Zeugnis zu lesen.
Eine Krankheit vorzutäuschen um Lohnfortzahlung zu bekommen ist Betrug. Auch wenn es für den Arbeitgeber schwer nachzuweisen ist und du vielleicht wirklich einen Arzt findest, der dieses Spielchen mitmacht.
Sowas macht man einfach nicht. Man sieht sich öfters im Leben, und so eine Nummer kann dir lange negativ nachhängen. Meinst du nicht, ein neuer Arbeitgeber erkundigt sich nicht bei deinem alten Arbeitgeber bezüglich deiner Zuverlässigkeit?
Übrigens hast du eine ganz ähnliche Frage bereits am 07.07.14 gestellt, vielleicht solltest du doch noch einmal deine Arbeitseinstellung überdenken.
Ja, das geht und kommt gar nicht so selten vor. Sicherlich kann man darüber nur streiten, ob es moralisch richtig ist. Rechtlich dagegen hast du die trotz Kündigung krankmelden.
Auch dass es sich negativ auf das Zeugnis auswirken kann, ist Unsinn. Es muss wohlwollend geschrieben werden.
gibt es ein recht was besagt das es illegal ist in der kündigunafrisst ein krankenschein zu haben?
Einen "Krankenschein" bekommst Du, wenn Du krank bist und nicht arbeiten kannst. Krankheiten nehmen keine Rücksicht auf Kündigungsfristen.