Kündigung wegen Straftat (Ausbildung)?
Hallo zusammen, ein Freund von mir hat heute seine Ausbildung verloren, da er vor einem Jahr in einem Raub verwickelt war. Eine Kollegin hat es vor kurzem erfahren und meinte nach dem Motto "wenn du es nicht sagst dann muss ich es sagen" So wurde ihm heute gesagt "Entweder Aufhebungsvertrag oder kündigung" (was ist besser?) Dazu weiß er nicht wie er sich bei einem neuen Betrieb bewerben soll und welchen Grund er wegen der Kündigung nennen soll. Dazu muss er im Januar noch 3 Wochen in den Jugendarrest. Seine Schulzeugnisse von der Berufsschule sind auch nicht die besten, dafür ist er aber im praktischen sehr gut.
(Er hat auch noch eine Wohnung die er eig bezahlen muss)
Wäre für jede Antwort dankbar.
P.s (Antworten wie "Selbst schuld" sind unerwünscht und werden ignoriert)
6 Antworten
ja wenn er 3 jahre Jugendarrest gekriegt hätte, kann er dort im knast eine Ausbildung machen, aber in 3 Wochen ist da nix drin. Er sollte sich beraten lassen bei einem Anwalt, weil man einem Azubi nur extrem schwer kündigen kann. Dazu sollte er schnell sein, weil er nur 3 Wochen Zeit hat, um gerichtlich klage einzureichen.
Wenn er sich seinen Ausbildungsplatz einklagt, wird er in diesem Betrieb nie wieder einen glücklichen Tag verbringen. Das sinnvollste ist wirklich, einen neuen Platz suchen.
ob die Kündigung gerechtfertigt ist, kann quasi nur ein Richter prüfen. Mathias hat Recht, er wird da im Betrieb ggf. nicht mehr glücklich, wobei ich unterscheide, ob es ein Großbetrieb oder so ein 3-5 Mann Betrieb ist. In so einem kleinbetrieb kann er aufhören.
Ich würde zur Kammer gehen ggf. haben die noch Lehrstellen frei und ggf. mich anwaltlich beraten lassen.
Ja.. Ich bin selbst Ausbilder... In so einem Fall.. Es ist an sich nicht wirklich ein Grund, dass seitens des Ausbildungsbetriebs aufgelöst werden kann. Von daher keinesfalls Auflösungsvertrag (!) - dass KANN nur MASSIVE weitere Schwierigkeiten bringen. Ein Auflösungsgrund besteht dann, wenn der Ruf der Firma irgendwie in Mitleidenschaft bezogen wird. Ganz ehrlich: Er sollte sofort zur Lehrlingsstelle bei der Kammer gehen. Die werden zwar auch alles andere als "begeistert" sein, aber dort finden sich auch evtl. Möglichkeiten einer überbetrieblichen Ausbildung, wenn sich der Chef wirklich abschliessend "verweigert".
Anm. noch: Wenn der Auszubildende unter 18 ist sollte er da UNBEDINGT mit seinen Eltern hin rsp. sollten auch die Eltern das Gespräch mit dem Ausbildungsbetrieb suchen.
Eine wirklich hilfreiche Antwort. Ich wünsche dem Fragesteller, dass er seinem Freund diesen Rat gibt!
Hallo,
in Zukunft sollte er immer gleich die Karten auf den Tisch legen und die Wahrheit sagen.
Ich würde mir einen Aufhebungsvertrag geben lassen, da man so in neuen Gesprächen immer sagen kann, dass es Differenzen gegeben hat. So ist es etwas leichter eine Arbeit zu finden.
Wenn er im Januar in den Arrest muss sollte er sich lieber danach erst bewerben. Im Dezember ist es schwer Arbeit zu finden, da über Weihnachten/Neujahr kaum eingestellt.
Er soll lieber alles Regeln, damit er nach der Arrest Zeit neu starten kann.
Ich hoffe mal dein Freund hat noch nichts unterschrieben!
Einen Azubi kann man nicht so leicht kündigen. Wenn er die Straftat nicht in seinem Betrieb gemacht hat...
Eine evtl. Kündigung wäre anzufechten. Innerhalb von 3 Wochen zum Arbeitsgericht und sofort Verbindung zur zuständigen Kammer aufnehmen (HWK, IHK). Dort gibt es extra Berater für Azubis.
Wenn er einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, wäre das schon gültig, aber das sollte er nicht tun.
Für seinen Jugendarrest könnte er evtl. einen Teil seines alten und neuen Urlaubs in Anspruch nehmen.
Wo ein Wille ist, da auch ein Weg. Es sollte mal ernsthaft mit dem Ausbilder reden.
Keine Ahnung ob es das auch bei euch in der Region gibt, bei uns gibt es
"ausbildungsbegleitende Hilfen" (abH) als (schulische) Nachhilfe für Azubis.
Nein unterschrieben hat er noch nichts.
Er hat die straftat zwar nicht in seinem Betrieb gemacht aber er arbeitet auch an der Kasse usw. vielleicht wäre das ja ein grund zur Kündigung, da er den Betrieb gefährdet.
Und 3 Wochen Urlaub würde er nicht bekommen wurde schon von anfang an gesagt, da er der einzige ist der so viele Stunden im Monat macht.
Ob das ein Grund zur Kündigung ist, würde ich im Zweifelsfall vom Gericht prüfen lassen. Was hätte er zu verlieren.
Desweiteren, Urlaub, erstmal muß ihm der Arbeitgeber mind. 2 Wochen zusammenhängender Urlaub gewähren. Sicher dem Zeitpunkt kann nicht der Arbeitnehmer bestimmen.
(Vielleicht kann sogar der Zeitpunkt der Haftstrafe verschoben werden, man muß nicht alles als gegeben hinnehmen).
Aber, einvernehmlich als Lösung wäre es möglich. Vielleicht sollte sich dein Freund schon mal Unterstützung von seiner zuständigen Kammer holen.
Hm gut, dankeschön, das hilft schon mal etwas weiter.
2 Wochen würde er bekommen aber bei 3 Wochen wirds kritisch.
Und der Arbeitgeber hat ihm gesagt dass er nur bis morgen Zeit hat sich zu entscheiden ob Aufhebungsvertrag oder fristlose kündigung...
Bei der Bewerbung eher auf kleinere Betriebe achten. Die haben meist zum Ende der Bewerbungsfrist noch einen Platz offen und laden ihn dann mit höherer Wahrscheinlichkeit zu einem persönlichen Gespräch ein bei dem er natürlich die Sachlage besser erklären kann als in einem Bewerbungsschreiben. Viel Glück.
Aber er arbeitet mit Kassen usw. und wenn er in einem Raub verwickelt war ist das doch Kündigungsgrund oder nicht? Da er ja eine Gefährdung für die Arbeit wäre.