Krankenversicherung verlangt 8000,00 Nachzahlung

6 Antworten

Ist ja zunächst von dir ernsthaft gemeint, dass von deinem Bankkonto so mal ebend 8.000€ abgebucht werden können.

Eine Nachzahlung iHv 8.000 EURO kann auch nicht für lediglich ein Jahr sein.

Setze dich mit der Krankenkasse in Verbindung und lasse es dir erklären. Aufgrund deiner finanziellen Situation beantrage Stundung/Aussetzung der Vollziehung.

Das könnte die gesetzliche Pflichtversicherung nach dem Höchstsatz sein - den musst Du aber sicher nicht zahlen, da Du kaum Einkommen hattest. Außerdem könnte man prüfen, ob nicht ein Anspruch auf Familienversicherung besteht.

Was scheibt denn die Krankenkasse, wie sie an das Geld kommen will? Abbuchen werden sie es sicherlich nicht, sondern erwarten eine Überweisung. Sicher kann man mit denen auch eine Ratenzahlung vereinbaren. Allerdings wird eine solche Forderung von den Krankenkassen kaum eingetrieben, insofern könnte Abwarten und Tee trinken erstmal eine gute Taktik sein... Alles Weitere (Einkommensnachweise, Familienversicherung, Ratenzahlung etc.) kann man auch später noch klären, außer Du brauchst die KV, weil Du in dem Jahr Arztkosten hattest.

Die 8000€ für ein Jahr lassen sich m.E. nur erklären wenn man von einer einkommensunabhängigen Beitragseinstufung ausgeht, wobei die Krankenkasse die Beitragsbemessungsgrenze von 3825€ zu Grunde legt und dabei ein Monatsbeitrag von 654,08€ errechnet. Diesen mal 12 ergibt dann schon 7848,96€, also rund 8000€.

Hat Deine Krankenkasse von Dir eine Einkommenserklärung angefordert, die Du (aus welchen Gründen auch immer) nicht eingereicht hast? Wenn dem so ist hast Du ab dem Datum des Beitragsbescheides über die Beitragsnachzahlung der 8000€ genau einen Monat Zeit, um Deine Einkommeserklärung (inklusive Einkommensnachweisen) nachzureichen, so dass der Beitrag rückwirkend ab dem Datum des Nichtmehrvorhandenseins des Schülerstatus einkommensabhängig festgesetzt werden kann, mindestens jedoch 149,63€/Monat, also dann für 12 Monate 1795,56€ abzüglich des bereits schon gezahlten Schülerbeitrages von 12x 77,90€.

Ist der eine Monat nach Bescheiderteiulung schon rum, kann der Beitrag nicht mehr rückwirkend abgeändert werden sondern nur noch zukünftig.

Du kannst jedoch in beiden Fällen eine Ratenzahlungsvereinbahrung mit der Krankenkasse absprechen- Anruf genügt. Dabei teilst Du mit, wieviel Du monatlich abzahlen könntest und dann kann die Ratenhöhe individuell festgesetzt werden- jedoch sollte die Forderung in ca. 2 Jahren ausgeglichen sein, also schlage bitte eine realistische Ratenhöhe vor.

iums1 
Beitragsersteller
 09.09.2012, 16:35

Es wurde lediglich eine weitere Schulbescheinigung gefordert, die ich nicht einreichen konnte, da nicht vorhanden. Eine Einkommenserklaerung wurde nicht nicht gefordert.

Wo bekomme ich eine Einkommenserklaerung her wenn ich das letzte Jahr von Erspartem gelebt habe?

Kunterbunt23  09.09.2012, 16:45
@iums1

Du setzt ein formloses Schreiben auf, in dem Du erklärst, dass Du Dich ab dem Datum, wo Du nicht mehr Schüler warst, einkommensabhängig weiter freiwillig versichern möchtest. Dann teilst Du mit, dass Du kein Einkommen hattest und hast und dann erklärst Du noch plausibel, wovon Du in der Zeit gelebt hast (z.B. mietfreies Wohnen bei den Eltern, die Dich gleichzeitig mit Lebensmitteln versorgt haben). Du kannst aber auch telefonisch bei der Krankenkasse ein Formular "Einkommenserklärun" anfordern und dieses ausgefüllt zurücksenden.

iums1 
Beitragsersteller
 09.09.2012, 16:53
@Kunterbunt23

Danke, ich werde morgen gleich bei der KK anrufen und danach ein Schreiben aufsetzen.

Du wendest dich bitte an das Kundencenter deiner Krankenkasse und klärst dort in persönlichen Gesprächen, wie hoch deine Krankenversicherungsschulden tatsächlich sind.

Kunterbunt hat ja bereits erklärt, wie die Krankenkasse möglicherweise rechnet, das machen die, um die Krankenversicherten auf Trab zu bringen.

Sollten die wirklich auf die Zahlung der mörderischen Beiträge bestehen, bleibt nur juristischer Rat bis hin zur Privatinsolvenz.

Dui solltest dich unverzüglich kümmern, denn das Forderungsmanagement wird iorgendwann den Zoll einschalten und vollstrecken lassen.

Sollte es zur Vollstreckung kommen - und das wird es, wenn du dich nicht kümmerst - wird auch dein Bankkonto gepfändet. Das kann bewirken, dass deine Bank dir dein Konto kündigt, es ist dann nicht leicht, bei einer anderen Bank ein Konto zu bekommen.

Möglicherweise solltest du vorsichtshalber dein Konto in ein P-Konto umwandeln. Deine Bank berät dich dazu.

Hinsichtlich des Krankenversicherungsschutzes beachtest du bitte den § 16 SGB V.

Rechtsberatung beim Anwalt oder die Kostenlosen nutzen. (AK, Verbraucherschutz?)