Kann private Krankenversicherung durch Umzug ins Ausland gekündigt werden?
Ich bin als Rentner nach Italien umgezogen und möchte nun meine deutsche private Krankenversicherung aufkündigen und mich in Italien versicheren. Meine Versicherung verweigert die Kündigung, bzw. stellt das in Italien notwendige EU-Formular S1 nicht aus. Wer weiss um Rat?
4 Antworten
Deine jetzige Versicherung kann dich nur aus dem Vertrag entlassen, wenn du einen neuen Versicherungsschutz nachweist. Das gilt generell, auch wenn du nicht ins Ausland gehst.
Nein. Die Versicherung ist auch ohne Nachweis der Folgeversicherung kündbar, wenn der VN seinen Wohnsitz in D aufgibt. Denn damit endet auch die KV-Pflicht.
Hallo,
grds. gelten die Kündigungsfristen laut Versicherungsvertrag. Bei Eintritt von Krankenversicherungspflicht gilt eine besondere Kündigungsmöglichkeit:
http://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__205.html
-> Absatz 2
Die EU-Vordrucke (z.B. S1) können nur von gesetzlichen Krankenkassen ausgefüllt werden. Privatversicherungen dürfen diese Formulare nicht ausfüllen.
Wird eine dt., eine italienische Rente oder beides bezogen?
Tipp: Die Krankenversicherung vor dem Umzug verbindlich klären!
Gruß
RHW
Was soll in diesem Fall das Formblatt S1? Das wäre nur dann erforderlich, wollte man in Italien seinen Wohnsitz haben, aber in D versichert bleiben. Die Kündigung bei der PKV kann fristgerecht entsprechend den vertraglichen Regelungen erfolgen, sofern der Wohnsitz in D aufgegeben wird. Allerdings ist vorher zu prüfen, welche Versicherung in Italien einen neuen Vertrag abschließt.
http://europa.eu/youreurope/citizens/work/social-security-forms/index_de.htm hier werden die Abkürzungen erklärt in einer Tabelle. S1 scheint für gesetzliche Kassen zu gelten nicht jedoch für die PKV.