Kostgeld 19-jährige
Hallo,meine Tochter wird 20 und wohnt noch zuhause.Sie fängt im September ihre Fachhochschulausbildung an. Sie bekommt 380 Euro vom leiblichen Vater. Wir leben zu fünft im Haushalt und bekommen ca.3000,- Euro monatlich inkl.aller Einkünfte.Die Miete kostet 1200 inkl.Was sollte meien Tochter uns als Kostgeld geben?Ich bin etwas ratlos, da wir eigentlich mti dem Geld kaum auskomen zu fünft! Danke
5 Antworten
Der gesamte Betrag aus Kindergeld und Unterhalt steht dir zu. Er ist zum Nutzen des Kindes bestimmt, damit werden die tatsächlichen Unterhaltskosten des Kindes gedeckt. Es ist NICHT Taschengeld! Derjenige also, der die Kosten trägt, hat es in seiner Kasse. Unterhalt der Mutter kann auch in Form einer Sachleistung erfolgen, , z.B. durch Übernahme der UNterkunft. Das ist dann nicht nur die Miete, bzw. weitere Kosten der Wohnung (und die Rate der Waschmaschine....) von dem die Tochter profitiert. Die Höhe unterliegt nicht der Verhandlung, sondern der Haushaltsaufstellung! Danach kann man bestimmen, was von Kigeld und Uhalt nicht aufgebraucht wird. Sodann lässt sich vereinbaren, was vom frei bestimmbaren Taschengeld gekauft werden soll. Man kann aus den Fixkosten z.B. die Bekleidung rausrechnen, wenn die Tochter ihre Klamotten selbst kaufen möchte. Oder es wird bei Außer-Haus-Verpflegung ein Teil der Essenskosten zum Taschengeld zugeschlagen. Gleiches z.B. mit Fahrtkosten oder anderen Anschaffungen. Also rechne nicht aus, was die Tochter "abgibt" sondern was du ihr geben kannst, ohne dass die Familie Not leidet. Falls deine Tochter da nicht einsichtig ist, schlage ihr ein eigenständiges Leben vor. Je nach Region und Mietniveau (Zimmer, 200 €) lässt sich mit 560 € ein (sehr) bescheidenes, aber selbständiges Leben verwirklichen.
Hallo,
die 380 Eur sind für den Unterhalt der Tochter bestimmt, nicht als Taschengeld. Ich meine, dass zum Kindergeld 184,.- die dir zusteht könnte sie 180 Eur zu ihrem Unterhalt zusätzlich beitragen.
Volljährige Kinder haben, sofern sie sich noch in Ausbildung befinden, einen Unterhaltsanspruch gegen beide Eltern. Du bist also auch barunterhaltspflichttig.
Die Höhe und die jeweiligen Haftungsanteile bemisst sich nach den Einkomme und unter Berücksichtigung anderer Unterhaltsberechtigter.
Das Kindergeld ist an das Kind auszukehren.
Welchen Betrag du mit der Tochter als Haushaltskassenbeitrag vereinbarst, unterliegt der Vereinbarung zwischen euch beiden. Das lässt sich von außen schlecht beantworten, da die Einzelheiten nicht bekannt sind.
1200,-€ Miete!! - wohnt ihr in München?
Es ist wichtig, dass Du mit Deiner Tochter offen darüber sprichst, dass das Geld knapp ist. Aber sie sollte natürlich auch noch Tachengeld übrig behalten. An Deiner Fragestellung sieht man aber, dass auch Du darüber nachdenkst, sonstwürdest Du nicht fragen,was angemessen wäre. Deine Tochter sollte erkennen können, wie knapp es bei Euch aussieht. Deshalb schreibt die Ausgaben auf. Mache Deiner Tochter klar, wofür das Geld ´drauf geht, welchen Betrag ihr für Miete und Lebensmittel aufbringen müsst und rechnet aus, welchen Anteil sie hat. Wenn sie eine Fachhochschulausbildung anfängt hätte sie auch möglicherweise noch Anspruch auf BAFög. Dazu müßt ihr Euch erkundigen, ob auch Du als Mutter unterhaltspflichtig wärest, odr die Unterhaltspflicht zuvernachlässeigen ist, wei ja eben noch andere Unterhaltsberechtigte Personen im Haushalt leben. Dazu muss man aber wissen, wer 7 wem gegenüber als Unterhaltspflichtig ist. Generell gilt, dass Unterhalt dem zusteht, der es erhält. Bei volljährign Kindern eben auch dem Volljährigen. Zu prüfen wäre doch eher, ob die Tochter noch jobben könnte, neben der Fachhochschulausbildung. Das würde Euer Familienbudget entlasten. Generell sind bei volljährigen KIndern b e i d e Elternteile zu Unterhaltszahlungen verpflichtet oder zu vergleichbaren Leistungen, weil sie Unterkunft und Sachleistungen stellen. Genau erfahrt ihr das aber, bei der Antragstellung auf Bafög.
Zu prüfen wäre doch eher, ob die Tochter noch jobben könnte, neben der Fachhochschulausbildung
Der Verdienst wäre überobligatorisch und müsste nicht berücksichtigt werden.
Wenn sie Unterhalt vom leiblichen Vater bekommt und in deinem Haushalt lebt ist das Geld eigendlich für die laufenden Kosten und nicht als Taschengeld gedacht, also steht es Dir zu, du zahlst schliesslich alles. Ich würde also sagen das 200Euro angemessen sind. Dann hat sie immer noch 180Euro für sich an Taschengeld und das ist denke ich genug.
Das ist eine Frage der Unterhaltsfähigkeit. Die Mutter erbringt ihren Unterhaltsanteil bereits durch Sachleistung, dem Bereitstellen der Unterkunft. Darüber hinaus muss die weitere Rechnung aufgemacht werden, wie du ja auch schreibst. "Gehören" ist wirklich der falsche Ausdruck! Kindergeld schon gleich gar nicht, das "gehört" der Mutter zum NUTZEN des Kindes. Es KANN auf Antrag ans Kind weitergereicht werden, vgl.§ 74 EStG bzw. nach § 48 (SGB I)
Bei volljährigen Kindern erfüllt die Mutter ihre Unterhaltspflicht nicht mehr durch Sachlesitungen!!! Eifelmensch hat recht, Unterhalt und Kindergeld gehören dem Kind. Mensch macht euch doch erst schlau bevor ihr euch hier beteiligt. Ab 18 sind beide Eltern barunterhaltspflichtig
Nein!
Unterhalt und Kindergeld gehörem dem Kind!
Zusätzlich hat das volljährige Kind natürlich auch einen Unterhaltsanspruch an die Mutter, der sich in Verbindung aller Einkommen, unter Berücksichtigung der anderen Unterhaltsberechtigten bemisst.
Die Höhe des Beitrages, den das Kind dann an die Mutter abgeben muss, unterliegt der Verhandlung.