Jahresabrechnung Strom 1200 nachzahlen?
Hallo, Habe die Jahresabrechnung vom Strom bekommen (wohne seit 8 Monaten in der Wohnung mit meiner 10 monate alten Tochter zusammen) Ich stehe noch leicht unter Schock da ich ernsthaft 1.245,77 Euro nachzahlen soll bis Ende dieses Monates!!! Ich wohne wie gesagt alleine mit meiner kleinen Tochter und bin imoment angewiesen vom Arbeitsamt. Energie Südwest hat mir automatisch immer eine Rechnung von 106 Euro im Monat Geschickt. Kann es wirklich sein das ich so einen hohen Betrag zahlen muss? Ich bin gerade sehr am verzweifeln...das Amt kann mir ja bestimmt auch nicht weiter helfen..bekomme ich dann wirklich den Strom abgestellt. Ich halte es bis Monat einfach nicht aus und würde mir hier gerne Rat holen. Danke im vorraus
7 Antworten
106 € mal 8 Monate plus 1200 € nachzahlung macht wenn man die grundgebür für den (wohl eher die) zähler runter nimmt, rundgerechnet 2000 € für 8 Monate. rechnet man auf 12 hoch, komme ich auf round about 3000 € das sind deutlich über 10.000 kWh !
wenn die bude nicht elektrisch geheizt wird, kann das einfach nicht sein. und wenn doch, dann hast du für den heizstrom anrecht auf geld vom amt!
auf der abrechnung müsste eigendlich stehen, ob sich das auf einen oder 2 stromzähler bezieht. bezieht es sich auf 2, dann ist der, wo deutlich mehr drauf steht, auf jeden fall der, über den die heizung geht. dieses geld darfst du beim amt als heizkosten geldtend machen. wenn die warmwasserberatung elektrisch funzt, wovon ich hier ausgehe, und nicht über den heizungszähler läuft, kannst du auch dafür noch eine pauschale geltend machen.
auf jeden fall würde ich mal eine beratungsstelle aufsuchen. schon alleine deswegen, weil so etwas nachher geltend zu machen schwieriger werden kann, außerdem können die dir helfen mit dem anbieter zu komunizieren, nicht damit man euch den saft abdreht.
lg, Anna
Ob das stimmt kannst du ja einfach selbst nachrechnen indem du dir deinen Tarif ansiehst und auf dem Stromzähler nachliest wie viel du verbraucht hast.
Aber dir wird auch nicht direkt der Strom abgestellt da kommen erst nochmal Mahnungen. Da das aber im Endeffekt nur noch mehr Papierkram wird solltest du einfach gleich, wenn du es nicht zahlen kannst, mit dem Stromanbieter eine Ratenzahlung vereinbaren und auch die Abschlagszahlung anpassen damit du nicht nächstes Jahr das selbe Problem wieder hast.
Wenn du mit Strom heizt, dann sind das Heizkosten. Du teilst dem Amt mit, dass du mit Strom heizt. Dann bekommst du aus dem Regelsatz die kosten für Strom abgezogen und den Rest voll erstattet. Wenn du keine Stromheizung hast: Stimmen die Zählerstände? Hast du selbst abgelesen? Hast du eventuell Warmwasser über Strom? Dann kann es zu hohen Stromkosten kommen, aber so hoch ist unrealistisch. Mach mal alle Sicherungen raus und schaue, ob sich dein Zähler noch dreht. Wenn ja wirst du angezapft => Anzeige wegen Stromdiebstahl und beim Versorger Überprüfung beantragen.
Unten schreibst du was von Gas. Gas sind Heizkosten und vom JobCenter zu übernehmen. Du schreibst: Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die übernahme der Heizkosten für meine Wohnung (Adresse und Wohnungsnummer). Mfg Name. Du kannst auch dahin gehen und denen das erklären, dann wird dir das Geld überwiesen.
Hast Du beim Einzug den Stromzählerstand bei der Wohnungsübergabe kontrolliert und wurde dieser schriftlich festgehalten? Nicht das Du den Verbrauch vom Vormieter noch nachzahlen sollst!
Dann kontrolliere den Verbrauch anhand des Zählerstandes bei Übernahme und den Stand heute. Das ist dann ja der tatsächliche Verbrauch von Dir. Dann sehe Dir die Rechnung an, welchen Verbrauch die Dir berechnen!
Erdgas ist kein Strom. Du hast somit eine Nachzahlung an Strom und Heizung.
Wie ist denn Dein Heizverhaltung. Immer volle Pulle?
Nein in Gegenteil ich mag heizungsluft überhaupt nicht und versuch so wenig wie möglich zu verbrauchen. nur wegen meiner kleinen hatte ich über dem Winter die Heizungen genutzt aber auch nicht volle Kanne
Ja bzw hat das die Vermieterin gemacht als ich die Wohnung als Nachmieterin übernommen habe. steht auch im Mietvertrag.