Erneuerung Hochbeet, wer trägt die Kosten??
Hallo zusammen, ich bin Mieterin einer Wohnung mit einer Dachterrasse, auf der sich vier bepflanzte Hochbeete befinden. Die Hochbeete wurden vom damaligen Bauherren in den 80 er mit Holzbohlen angelegt und bepflanzt. Im Laufe der Jahre und der Mieter wurden die gepflanzten Eiben gegen blühende Pflanzen getauscht. Ich habe die Wohnung mit den Hochbeeten übernommen und gepflegt. Der Vermieter wechselte vor ca 4 Jahren.
Nun muss die Trenage erneuert werden und der Vermieter möchte dafür ein Hochbeet entfernen. Die Pflanzen sollten von meiner Seite entfernt, in selbstgekaufte Kübel gesetzt und kein neues Hochbeet angelegt werden. Als Grund für die Entfernung des Hochbeetes gibt er die mangelnde Statik an.
Ich bin mit diesem Umsetzungsvorschlag nicht einverstanden und bin der Meinung das der Vermieter den gemietete Zustand wieder herstellen muss und die Kosten nicht auf mich umlegen kann. Ebenso kommt die Frage auf, warum es nur bei mir mit der Statik hapert, aber nicht bei den 4 angebundenen Dachterrassen.
Wer kennt sich aus oder hat Erfahrungswerte ?
Vielen Dank vorab für die Antworten.
Sandra
3 Antworten
Du hast die Wohnung und die Terrasse so übernommen, wie sie war. Dann ist der Vermieter auch für die ordnungsgemäße Instandhaltung (oder auch die Entfernung) zuständig.
Es sei denn, in deinem Mietvertrag steht dazu explizit etwas anderes.
Der Vermieter kann natürlich vorschlagen was er will. Wenn die Drainage erneuert werden muss, ist das aber sein Problem.
Was steht denn in deinem Mietvertrag zu diesem Thema.
Ich bin mit diesem Umsetzungsvorschlag nicht einverstanden und bin der Meinung das der Vermieter den gemietete Zustand wieder herstellen muss und die Kosten nicht auf mich umlegen kann.
In erster Linie hast Du eine Wohnung gemietet. Das Hochbeet dürfte wohl kaum ein wesentlicher Bestandteil der Wohnung sein. Wenn Du jetzt etwas vom Vermieter verlangst, was möglicherweise aus sehr guten Gründen zukünftig nicht mehr möglich ist, wird der wohl kaum Deinem Wunsch nachkommen.
Er wird nicht von sich aus die Bausubstanz in Gefahr bringen, nur um Dir einen Gefallen zu tun. Er hat Dir erklärt, weshalb die Anlage eines Hochbeetes künftig nicht mehr möglich ist und damit musst Du leben. Die anderen Hochbeete bzw. Wohnungen, die dazu gehören, sind vermutlich nicht seine. Auf diese hat er keinen Einfluss.
Falls Du nun meinst, Du könntest ihn mit einer Mietminderung oder auf dem Klageweg dazu zwingen, etwas zu machen, was sein Eigentum in Gefahr bringt, wirst du Dich irren.
Eine Mietminderung, die sicher nur sehr gering ausfallen könnte, ist schnell über eine normale Mieterhöhung wieder ausgeglichen und mit einer Klage wirst Du nichts erreichen, allenfalls auch, dass die Miete minimal zu reduzieren ist, aber der Vermieter wird sich das wieder holen.
Er hat sich Dich als Mieter/in nicht ausgesucht, da er erst vor 4 Jahren Eigentümer wurde. Deshalb wird er keinen Grund sehen, irgendwie auf Dich Rücksicht zu nehmen.
Wenn das Hochbeet schon vor Deinem Einzug war, bzw. vom damaligen Eigentümer angelegt wurde und Du nur gepflegt hast, kann man Dir doch keine Kosten anlasten.
Kosten der Umpflanzung: Nicht, wenn es nicht Deine Pflanzen sind.
Neue Blumenkübel: Wenn Du welche haben willst.
Pflanzen die keinen Platz finden: Kompost, Hackschnitzel, Müllverbrennung oder Pflanzentauschbörse.
Hallo bwhoch2, vielen Dank für Deine Antwort. Grundsätzlich stimme ich Dir voll zu. Jedoch sind die anderen Wohnungen ebenfalls seine und ich möchte/ werde nicht die Miete kürzen etc.
Ich bin bereit zum Schutz des Eigentums auf ein Hochbeet zu verzichten. Was mich jedoch wurmt ist, das der Vermieter mir die Kosten bzw die Arbeit der Umpflanzung von Stauden etc auf mich abwälzen möchte, ich die Kosten für evtl. neue Blumenkübel tragen soll und was passiert mit den Pflanzen die keinen Platz finden?