Falschparker. Hupen um zu ermitteln?
Hallo zusammen.
Wie ich hier erfahren habe, ist das Hupen um einen Falschparker zu ermitteln verboten.
Es wäre eine Nötigung, obwohl ich genötigt wurde dieses zu tun, da ich Abschleppkosten vermeiden wollte, da es mein Privatparkplatz war.
Nehmen wir mal an, mehrere Parteien erstatten nun diesbezüglich Anzeigen wegen Nötigung, da sie sich in ihrer Ruhe gestört fühlten.
Frage 1:
Käme jede einzelne Anzeige durch, oder ist es ein einziges Vergehen, das nur einmal geahndet werden kann ?
Frage 2:
Wenn ich nach einer Beschwerde mit dem Hupen aufzuhören, wirklich sofort das Hupen beende, ist es dann immer noch eine Nötigung, da ich ja nicht wissen kann, das es bis zu diesem Zeitpunkt stört !?
Danke
3 Antworten
Natürlich ist Hupen eine Belästigung! Kennst Du das nicht, wenn es in Deiner Nachbarschaft wegen eines Falschparkers Dauerhupen gibt, und Du möchtest eigentlich Deinen Feierabend genießen und abschalten? Sowas nervt tierisch. Und da ist und bleibt es unter allen Umständen zumindest eine Lärmbelästigung, wenn nicht sogar eine Ruhestörung.
Die Hupe ist in allererster Linie ein Warnsignal und dafür auch gedacht. Sie ist nicht dazu da, um einen Falschparker aufzuscheuchen. Und wo ist das Problem? Dann ruft man nen Abschleppdienst, Du streckst die Kosten dafür vor und holst Dir diese hinterher wieder. Und dann musst Du eben mal einen einzigen Tag woanders parken, das ist doch nun wirklich kein Weltuntergang.
Aus Fehlern lernt man.
Das nächste Mal, direkt abschleppen.
Schade, aber die heutige Gesellschaft will es so !
Fairer Zug? Naja, jedenfalls nicht für die Nachbarschaft.
Wie ich hier erfahren habe, ist das Hupen um einen Falschparker zu ermitteln verboten.
Richtig. Siehe §16 StVO:
1) Schall- und Leuchtzeichen darf
nurgeben,
- 1.
- wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Absatz 5) oder
- 2.
- wer sich oder Andere gefährdet sieht.
Nichts davon trifft auf deine Fall zu, zudem ist Hupen ein denkbar ungeeignetes Mittel, einen Falschparker zu ermitteln.
Es wäre eine Nötigung
Nein, nur eine Ordnungswidrigkeit. Kostenpunkt nach BKat: 10€
obwohl ich genötigt wurde dieses zu tun
In wie fern wurdest du genötigt, das heißt: mit Gewalt oder Drohung eines empfindlichen Übels zum Hupen gezwungen?
Käme jede einzelne Anzeige durch, oder ist es ein einziges Vergehen, das nur einmal geahndet werden kann ?
Nein, ein Verstoß.
da ich ja nicht wissen kann, das es bis zu diesem Zeitpunkt stört !?
Meinst du das im Ernst? Du kannst dir nicht vorstellen, das grundloses Hupen andere stört? Von welchem Baum bist du denn runter gefallen?
Das leuchtet mir ein.
Von diesem Standpunkt her, hast du eindrucksvoll recht, aber die ganze Sache hat eine Vorgeschichte.
Dieser Nachbar beleidigt uns ständig und dies war eine weitere Nötigung uns zu beleidigen, da er wieder falsch parkt.
und dies war eine weitere Nötigung
Nötigung heißt, er droht mit Gewalt oder einem empfindlichen Übel. Das sehe ich hier bislang in keinem der von dir genannten Fälle.
Von welchem Baum bist du denn heruntergefallen ?!?
Hmmm, zum einen ist dieser Satz mindestens genauso unnötig, wie mein unnötiges Hupen, zum Anderen wollte ich, das man mir das Hupen eher hoch anrechnet, damit dem Fahrer keine hohen Abschleppkosten entstehen !!!
Ich wusste doch wirklich nicht, wer der Fahrer ist ?!
Ein armer Schlucker. Eine Oma. ?!
Mit diesem Satz hast du dir Luft und Ärger über Menschen wie mich verschaffen wollen, ich verschaffe mir Luft und Ärger über Menschen, die MICH nötigen, dies getan zu haben.
Hätte der Verkehrsteilnehmer die StVO befolgt, hätte ich auch nicht gehupt.
zum Anderen wollte ich, das man mir das Hupen eher hoch anrechnet, damit dem Fahrer keine hohen Abschleppkosten entstehen !!!
und damit ganz nebenbei der gesamten Nachbarschaft auf den Senkel gehen. Ich kann es immer noch nicht begreifen, daß dir dieser genanke nicht kommt. Dein Hupen hören alle, nicht nur der Falschparker (wenn er überhaupt in Hörweite deiner Hupe ist).
die MICH nötigen
Dich nötigt niemand in der beschriebenen Situation. Das sollte dir mal klar werden.
Hätte der Verkehrsteilnehmer die StVO befolgt, hätte ich auch nicht gehupt.
Hättest du dich an die StVO gehalten, hättest du auch nicht gehupt.
Nein. Du in deinem Kopf kannst du dir nicht vorstellen, dass Hupen jemanden stören könnte. Aber wir leben hier draußen.
Aus Fehlern lernt man.
Das nächste Mal, direkt abschleppen.
Schade, aber die heutige Gesellschaft will es so !
Das tut mir im Herzen weh.
Dafür werden die Ohren derer geschont, die mit der ganzen Sache nichts, aber auch wirklich gar nichts, zutun haben.
Nehmen wir mal an, der Falschparker ist ein junger Fahranfänger oder ein liebes Muttchen, denen du ungern mehrere Hundert Euro Abschleppkosten auferlegen möchtest ?! Ist das Hupen dann nicht ein feiner Zug von mir ???
Das muß dich doch nicht kümmern. Dich kümmert nur, dass er auf deinem Privatplatz parkt. Der Rest ist sein Problem. Was ich mal gemacht habe, habe einen Zettel mit der Bitte um Rückruf an die Scheibe gehangen und woanders geparkt. Hat tatsächlich auch eine Frau angerufen. Die war von nem Pflegedienst und hat keinen anderen Parkplatz gefunden. Hat sich entschuldigt und alles war wieder gut.
Wer kann mir denn jetzt auf die Fragen antworten ?
Wenn es tatsächlich zu einer Anzeige gekommen ist, wird sie sicherlich wegen Geringfügigkeit eingestellt oder du bekommst ein kleines Bußgeld. Wichtiger wäre mir persönlich allerdings, dass du dich bei deinen Nachbarn wohl ziemlich unbeliebt gemacht hast.
Hmmm, ganz sicher hast du recht, aber ich bezahle für den Stellplatz Geld und habe das Recht darauf zu parken.
Du hast aber nicht das Recht, die Ruhe der anderen zu stören. Du könntest die Polizei oder direkt einen Abschleppdienst anrufen.
Nun. Es ist ja auch im Interesse der Nachbarschaft, wissen zu wollen, wer hier falsch parkt und wem es offensichtlich egal ist, eine friedliche Wohngemeinschaft und Nachbarschaft zu stören !!!
Der einzige, der gestört hat, scheinst aber du zu sein.
Wer "eine friedliche Wohngemeinschaft und Nachbarschaft stört", bist wohl Du, denn Du machst Krach, nicht der Falschparker.
Nehmen wir mal an, der Falschparker ist ein junger Fahranfänger oder ein liebes Muttchen, denen du ungern mehrere Hundert Euro Abschleppkosten auferlegen möchtest ?!
Ist das Hupen dann nicht ein feiner Zug von mir ???