Was kann man tun wenn Car Garantie die Übernahme der Reparaturkosten verweigert?
Hallo,
hier mein Fall:
An meinen im April 2015 gekauften Auto (.. beim Kauf bekam ich eine 12monatige Gebrauchtwagen-Garantie von Car Garantie ..) hat sich vor gut zwei Wochen beim Anfahren vorne das Achsgelenk gelöst. Beim Aussteigen stand das Rad fast quer..
Der Wagen ist gut 5,5 Jahre alt und wurde mir mit allen Inspektionen und frischem TÜV (ohne Mängel) übergeben. Laufleistung beim Kauf ca. 45000 km, Stand aktuell ca. 52000 km.
Ich habe den Wagen absolut pfleglich benutzt und bin dementsprechend vorsichtig gefahren.
Die Fachwerkstatt hier vor Ort hat den Schaden auf 326 Euro beziffert. Es wird das Achsgelenk (Kugelgelenk) getauscht + Bremsflüssigkeit mit Schlauch erneuert.
Sie hatten noch nie diesen Fall, daß sich das Achsgelenk komplett von alleine abgedreht hat (!!!!).
Die Car Garantie beruft sich darauf, daß Verschleißteile wie das Achsgelenk nicht zum Garantieumfang gehören, ich halte dagegen, daß bei dieser geringen Laufleistung kein Achsgelenk verschlissen sein kann.
Auch eine Kulanzregelung kommt laut Car Garantie nicht in Frage.
Der Händler, wo ich den Wagen gekauft habe, schiebt weiter und verweist auf die Car Garantie.
Und sagte mir, "daß vor meinem Kauf schon ein Traggelenk" - allerdings auf der anderen Seite der Vorderachse - "gewechselt wurde", was mir vor dem Kauf seinerzeit aber natürlich nicht gesagt wurde.
What to do? ;-) Kfz-Sachverständiger, Rechtsanwalt ?
Über jeglichen konstruktiven Rat wäre ich dankbar, da ich diese Sache so nicht auf mich beruhen lasse. Dafür ist der Mangel zu gefährlich und sicherheitsrelevant..
4 Antworten
Die Garantie ist nichts anderes, als eine Versicherung, die der Händler für dich abgeschlossen hat. Und wie bei jeder Versicherung gibt es Bedingungen, in denen genau nachzulesen ist, welche Schäden abgedeckt sind und welche nicht. Ich kenne den Wortlaut der Car Garantie nicht, aber ich halte es für sehr wahrscheinlich, dass der von dir beschriebene Schaden nicht abgedeckt ist.
Neben der Garantie hast du aber auch noch mindestens 12 Monate Gewährleistung durch den Händler. Aber auch da gibt es viele Fälle, in denen ein Mangel als Verschleiß gilt und somit nicht unter die Sachmangelhaftung fallen. Zusätzlich dazu gilt, dass nach Ablauf von 6 Monaten der Käufer nachweisen muss, dass der Mangel beim Kauf schon vorhanden war.
Der dritte Weg wäre, den Hersteller des Fahrzeugs zu kontaktieren und dort um Reparatur auf Kulanz zu bitten. Das halte ich aber nach 5,5 Jahren und 52000km bei einem Schaden an einem Teil, das einem Verschleiß unterliegt, für fast aussichtslos.
Das Schwierige dabei ist, dass es sich um einen Gebrauchtwagen handelt, dessen Vorgeschichte von 5 Jahren und 45.000km du nicht kennst. Du weißt nicht, wie mit dem Auto umgegangen wurde, wie heftig beschleunigt und gebremst wurde, wie vorsichtig auf Kantsteine gefahren wurde etc. Und auch die, die fürs Zahlen in Frage kommen (Händler, Hersteller, Car Garantie) wissen das nicht und kennen auch deinen Fahrstil nicht. Jeder wird sich darauf berufen. Selbst wenn das Auto immer vorsichtig und sorgsam behandelt wurde, ein Traggelenk kann leider immer mal auch vorzeitig verschleißen.
Ein Anwalt wird da sicher auch nicht viel ausrichten können, es sei denn, es wäre sehr leicht festzustellen, dass es sich um einen Materialfehler handelt.
Auch wenn es ärgerlich ist, erst recht, weil du das Auto noch nicht so lange hast: Ich denke, du wirst auf den Kosten sitzen bleiben, zumindest zum großen Teil. Ich persönlich würde zähneknirschend die Reparatur selbst bezahlen, weil mir das Risiko eines Rechtsstreits zu groß wäre. Selbst mit einer Rechtsschutzversicherung steht der Streß und der Aufwand in keinem Verhältnis zur Rechnungssumme. Aber das ist meine persönliche Meinung.
Hallo Genesis82,
danke für Deine ausführliche Antwort! :-)
Also ich würde mich an einen Anwalt wenden und beraten lassen. Verschleißteile sind zwar meistens nicht in der Garantie einbegriffen aber ein so ein auch sicherheitsrelevantes Teil darf nicht bei der geringen Kilomerterleistung kaputt gehen.
Wenn die Versicherung Verschleißteile ausschließt, dann ist das so.
Ein Trag- Führungsgelenk ist definitv ein Verschleißteil und ich habe schon defekte Gelenke dieser Bauart bei niedrigen km-Ständen als defekt beurteilt.
Da waren auch km-Stände von unter 30tkm bei und das sogar bei einer "deutschen Premium-Marke", selbst beo Lkw bei Schubstangen-Gelenk-Köpfen unter 80tkm (das ist für einen Lkw nichts)
Manchmal hat man mit einem Kugelgelenk eben Pech, bei dem Wagen meiner Frau war das neu eingesetze Traggelenk aus dem Zubehör nach 15tk wieder im Eimer.
Diesen Fall hatte ich auch mal, das wurde einfach auch ohne eine Car-Garantie durch den Verkäufer als Gewährleistungsschaden abgewickelt. Das ist kein Garantiefall.
Danke erstmal an alle für die bisherigen Antworten!
So, wie ich es richtig verstanden habe, ist der ursprüngliche Verkäufer wohl nach 6 Monaten nicht mehr dazu verpflichtet, sich diesem Mangel anzunehmen?