Muss mir der Gebrauchtwagenhändler Garantie geben?
Muss ein Gebrauchtwagenhändler auf alle Autos Garantie geben? Oder nur auf Autos bis zu einem bestimmten Alter? In meinem Fall handelt es sich um ein 15 Jahre altes Auto, das ich eventuell kaufen will.
8 Antworten
Garantie nicht, aber Gewährleistung.
Er kann dir aber natürlich Garantie geben, wenn er will. Will er das nicht, kannst du auch woanders kaufen.
Auch hier gilt die Gewährleistungsfrist.
Hallo Maximilian!
Bei einem 15 Jahre alten Auto gilt zwar vom Grundsatz her auch die Gewährleistungspflicht, doch wappnen sich die Händler & suchen sich Schlupflöcher aller Art!
In dieser Preisklasse ist es zumeist so, dass so ein Automobil "unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung" verkauft wird -----> im Vertrag wird so etwas dahingehend als "Bastlerfahrzeug mit Mängeln" oder gar der eig. unvorstellbaren Klausel "rollender Schrott nach Kilogramm berechnet" (!) verkauft, damit keinerlei Rückschlüsse rechtlicher Art möglich sind. Gern benutzt wird auch die Formulierung "im Kundenauftrag", wo der Vertrag auch mal mit dem Vorbesitzer geschlossen wird (vgl. Privatkauf), oder es wird gleich komplett ohne Vertrag verkauft.
Bei einem so betagten Gebrauchten muss man aber auch den Händler verstehen -----> wenn er auf so etwas Garantie oder Gewährleistung gibt, dann kann ihn das in den Ruin treiben.. man denke nur dadran dass da jeden zweiten Tag eine Kleinigkeit kaputtgeht die das Autohaus kostenlos regulieren muss.. das muss man auch mal sehen!
Eine zusätzliche Gebrauchtwagengarantie ist aber auch für den Käufer von Vorteil.
Die gesetzlichen Sachmängelansprüche gelten immer nur, wenn der Mangel bereits bei Übergabe vorlag.Tritt ein Mangel in den ersten sechs Monaten auf, wird vom Gesetz vermutet, dass der Mangel schon bei Übergabe vorlag.
Danach muss der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorlag.
Für einen Anspruch aus einer Garantie ist es egal, wann der Mangel auftritt.
Bei der Garantie reicht es nämlich im Normalfall aus, wenn der Mangel im Laufe der Garantiezeit auftritt.
Ein weiterer Vorteil einer Garantie kann darin liegen, dass die Garantiereparatur in einigen Fällen auch von anderen Werkstätten durchgeführt werden kann.
Im Einzelnen müssen hierzu die Garantiebedingungen geprüft werden.
Die Bedingungen geben auch Aufschluss darüber, welche Teile versichert sind und welche Obliegenheiten der Käufer einzuhalten hat, um die Garantie aufrecht zu erhalten.
Du musst unterscheiden zwischen Sachmängelhaftung (die kann der Händler nicht ausschließen, ein Privatverkäufer aber schon) und Garantie (die ist eine freiwillige Leistung).
Vielleicht hilft dir das hier weiter: http://www.finanztip.de/kaufrecht/gebrauchtwagenkauf-maengelhaftung/
1. eine Garantie kann nur der Autohersteller geben
2. die Gewährleistung ist was anderes, diese müssen die Gebrauchtwagenhändler geben
1. ist Quatsch. Natürlich kann auch der Händler eine Garantie anbieten, das ist auch durchaus üblich im Gebrauchtwagensektor.
die Garantie die du meinst gibt der Händler auch nicht, der Käufer kann eine solche bei einer Versicherungsfirma abschliessen, der Händler ist dann nur Vermittler
Beim Gebrauchtwagenverkauf ist der Händler gesetzlich zur Gewährleistung verpflichtet.
Das bedeutet, dass Verkäufer zwei Jahre ab der Übergabe des Wagens dafür einstehen müssen, dass das Fahrzeug einwandfrei funktioniert.
"Bei Verschleiß aber greift die Gewährleistung nicht, und das ist der Knackpunkt", sagt Wolf.
Hier stellt sich die Frage, wann es sich um einen Mangel handelt und wann lediglich um üblichen Verschleiß.
Oftmals kommt es dann auf die Laufleistung des Fahrzeugs an. "Viele Bauteile sollten bei einer Laufleistung von 10.000 oder 20.000 Kilometern noch einwandfrei funktionieren".
Bei einer Laufleistung von über 150.000 Kilometern kann das schon anders sein.
Bei einem 15 Jahre alte Auto wird wohl Niemand freiwillig eine Garantie geben.