Kann man seinen Berufsberater wechseln (Arbeitsamt)?

3 Antworten

Grundsätzlich denke ich, das geht. Befangenheit wäre da ein Grund, d. h. wenn Du den Verdacht hast, dass der Berater mit Dir ein persönliches Problem hat. Am Besten ist immer, mit dem Dienstgruppenleiter zu sprechen, meist bietet sich da dann plötzlich eine Lösung an.

Wenn Du wg. Pflichtverletzungen sanktioniert bist, kann man im 6-Augen-Gespräch dann sicher darüber reden.

Die EGV musst Du nicht unterschreiben, da es sich hier um eine freiwillige Verpflichtung handelt.

Es kann sein, dass Du dann einen  sogenannten Eingliederungsbescheid bekommst, oder auch ein 

Verwaltungsakt zum Ersatz einer Eingliederungsvereinbarung stattfindet. Beides ist widerspruchsfähig und im Rahmen des sogen. Einstweiligen Rechtsschutzes geht das dann auch recht fix vorm Sozialgericht mit dem Widerspruch.

international90 
Beitragsersteller
 11.03.2016, 14:54

Ja aber wenn ich die EGV nicht unterschreibe bekomme ich ja kein Geld mehr .. oder nicht ?

Natürlich kannst Du Dich bei der Beschwerdestelle des JobCenters beschweren. Welche Aussicht das auf Erfolg hat, ist unendlich schwer zu sagen, zumal ich Dir allerdringendst anrate, Deine Beschwerden etwas sachlicher zu schildern, als dies in Deinen Ausführungen geschehen ist. Wenn Deine Zuwendungen ohne Grund gesperrt sind, kannst Du auch versuchen, beim Sozialgericht zu klagen. Dieses hatte sogar in den letzten Jahren Erfolg. Auf jeden Fall kannst Du ihm damit drohen. Oft geben Sachbearbeiter schon klein bei, wenn sie erkennen, dass der Hilfesuchende sich zu wehren weiß.

Meinst Du wirklich die "Berufsberatung" von der "Agentur für Arbeit", oder eher einen "Arbeitsvermittler" vom Jobcenter ?

Aber zähle doch stichpunktartig noch einmal kurz ( aber bitte verständlich ) auf, welche genauen Probleme Du weswegen mit diesem Sachbearbeiter hast.

Wenn Du Dich absolut ungerecht oder unpassend beraten oder behandelt fühlst, so kannst Du aber durchaus mal bei der "Teamleitung" vorsprechen. DAS sollte dann aber stets ruhig, absolut sachlich und freundlich geschehen.

international90 
Beitragsersteller
 11.03.2016, 14:58

İch meinte das erste. Der denkt einfach ich wäre sein Sklave. İch hoffe das ich einen normalen Berater kriege, mit der ich zurecht kommen kann. Schlimmer als der geht es nicht mehr, ist einfach die unterste Schublade.

Parhalia  11.03.2016, 15:28
@international90

Nun ja, damit ist der Aufklärung Deiner Fragestellung aber leider immer noch nicht geholfen. 

WAS macht dieser Sachbearbeiter ganz konkret in Deinen Augen falsch und mit welchen bisherigen Begründungen wollte er Dir bisher die Leistungsbezüge sperren ? Argumentierst Du diesem Sachbearbeiter gegenüber dann auch SO, wie Du es inhaltlich in Deiner Fragestellung andeutest ? ( eher zur Cholerik neigend )

Das ist als Rückfrage nicht negativ Dir gegenüber gemeint, aber kläre uns bitte mal genauer über die Vorgeschichte auf.