Fast 1000Liter Öl in 2 bis 3 Monaten verbraucht?
Mein ehemaliger Vermieter schickte mir eine Rechnung in der stand das ich in der Wohnung von 75qm wo nur drei Heizungen liefen (schlafzimmer 2/ Wohnzimmer 1) fast 1000Liter öl verbraucht haben soll. Trotz das ich noch von 4Monaten Nebenkosten wieder bekommen hätte und 350Euro von der Kaution behauptet er ich müsse noch 160Euro nachzahlen. Es ist nicht viel Geld aber ich glaube das nicht, da meine Eltern in einem ganzen Haus, wo deutlich mehr Heizungen an sind und warmes Wasser verbraucht wird nur um die 500 bis 600 Liter in der Zeit verbraucht haben. Kann mir jemand sagen ob das stimmen kann und wie ich evtl rausfinde ob das so alles richtig ist? Danke!
9 Antworten
Es kommt darauf an wie dein Vermieter deinen Ölverbrauch ermittelt hat. Wenn du Kaloriemeter an den Heizungen hast gibt es sicherlich ein Messprotokoll in dem man den Verbrauch ablesen kann. 1000 Liter auf 75 qm ist fast unmöglich zu verbrauchen.
Die Ölmenge erscheint mir sehr hoch, zumal, wenn ich sie mit vergleichbaren Wohnungen vergleiche. Lass Dir von Deinem Vermieter alle Unterlagen vorlegen, aus denen ersichtlich ist, wie er zu dieser Rechnung kommt.
Lss Dich vom Mieterschutz beraten und/oder frage auch mal bei deinen Mitbewohnern, die schon länger dort wohnen. bei 75m² sollten in einer Mietwohnung 400,- € im Jahr ausreichen..
In einem Mehrfamilienhaus müssen übrigens Zählvorrichtungen vornhandensein und die Hälfte der Heizkosten wird dann über diese abgerechnet, die andere Hälfte über die m²
das kann mit Sicherheit nicht stimmen. Lass die Abrechnung von einem Fachmann überprüfen, lass dir alle Belege zeigen und vor allen Dingen: wie wurde denn der Verbrauch ermittelt?
Ausschlag gebend ist, zunächstmal auf den Wärmemengenzähler zu schauen, was tatsächlich verbraucht wurde.
Als Gedankenstütze kann man sich folgende Faustformel merken:
1 Liter Heizöl entspricht rund 1m³ Erdgas entspricht rund 10 kWh Energie
Ein Öl-Kessel mit einer Nennwärmeleistung von 18 kW hat pro Brennerbetriebsstunde einen Öldurchsatz von ca. 1,9 Litern, (natürlich nur im Betrieb, denn er Läuft ja nicht dauernd durch)
Wenn ein Vermieter, keine Wärmezählwerke vorweisen kann um eine Transparente Energieabrechnung machen zu können, sollte man (immer im Vorfeld) einerseits, die Finger davon lassen, oder andererseits eine Warmmiete vereinbaren.
Wichtig ist immer ein plausibeler Nachweis, sonst ist die Forderung gegenstandslos.
Es gibt leider immenoch eine Menge schwarze Schafe innerhalb des Vermieterstandes.
Die einzigen, die etwas davon haben, sind immer unsere "lieben Rechtsanwälte"
Gruß doc