Konzession bei Übernahme

4 Antworten

das kommt drauf an. bei uralten Gaststätten und Kneipen hat die Konzession das "Haus" also der Betrieb und man benötigt diese als Person nciht. Bei den Betrieben seit etwa 1980 gibt es keine Konsession mehr auf den betrieb, die dann automatisch an den neuen Wirt übertragen wurde, sondern die Konsession bekommt eine natürliche Person. Das bedeutet in der Praxis, dass es immer wieder Neuauflagen gibt und neue regelungen die man einhalten muss (Treppenabstand, WC Höhe, neue Brandschuzbestimmungen, Deckenhöhe......)

Du musst persönlich eine Konzession haben - oder einen Partner mit Konzession in deinen Betrieb aufnehmen. eine "automatische Konzessionserteilung" gibt es nicht (bei Vorstrafen o. a. keine Chance).

Shecky11 
Beitragsersteller
 06.11.2012, 11:35

Das ist mir bewusst... ich erfülle alle Auflagen. Ich möchte wissen, ob die bei Übernahme einer bestehenden Bar eine Konzession verweigern können weil die da plötzlich keine Bar mehr wollen o.ä.

Vielen Dank!

Feuerweher  06.11.2012, 11:36
@Shecky11

ganz klar ja

Klar kann das sein. Nicht die Bar, sondern DU als Betreiber brauchst eine Konzession !!

es kann sein das die nein sagen das klärt man aber als 1 die können dir auch sehr teuere auflagen machen