Bar mit Tabledance-Konzession eröffnen. Wie kann man diese nicht nutzen und sie trotzdem erhalten?

1 Antwort

Table-Dance Konzession

Du meinst wohl eine Erlaubnis nach § 33a GewO (Zurschaustellung von Personen).

Wenn Du die Bar übernimmst, brauchst du eine neue Gaststättenerlaubnis und - wenn du doch einmal Table-Dance anbieten willst - eine neue Erlaubnis nach § 33a GewO. Diese Erlaubnisse sind raum- und personengebunden. Das bedeutet, dass dir die Erlaubnisse deines Vorgängers gar nichts nutzen !

Konzession, welche der Eigentümer auch gerne behalten würde

Wenn er eine gewerberechtliche Erlaubnis (egal ob Gaststättenerlaubnis oder Erlaubnis zur Zurschaustellung von Personen) 1 Jahr lang nicht nutzt, verfallen diese. Wenn der Vorgänger also den Laden abgibt und nicht innerhalb eines Jahres zurück nimmt, verfallen seine Erlaubnisse (§ 49 II GewO).

ich will mit ein paar Geschäftspartnern eine Bar eröffnen

Schon über die Rechtsform nachgedacht ? Wenn ihr das als GbR macht, braucht jeder Gesellschafter jede Erlaubnis ! Vielleciht wäre eine KG das Richtige für euch, wenn ihr keine GmbH gründen wollt.

divus1985 
Beitragsersteller
 05.07.2015, 15:18
Wenn er eine gewerberechtliche Erlaubnis (egal ob Gaststättenerlaubnis oder Erlaubnis zur Zurschaustellung von Personen) 1 Jahr lang nicht nutzt, verfallen diese. Wenn der Vorgänger also den Laden abgibt und nicht innerhalb eines Jahres zurück nimmt, verfallen seine Erlaubnisse (§ 49 II GewO).

Danke, sowas hatte ich auch noch im Hinterkopf. Ich war mir bloß nicht sicher, ob die Konzession auch verfällt, wenn der Laden in dieser Zeit leer steht.

Soweit ich weiß, war vor ca. einem Jahr auch "nur" eine Bar drin. Lediglich der Betreiber davor hat es auch als Tabledance-Bar genutzt. Demnach dürfte auch nur die "normale" Gaststättenkonzession noch drauf sein.
Ich werd das nochmal mit dem Makler und dem Eigentümer abklären. Danke dir.

Die Geschäftsform haben wir auf eine GbR festgelegt. Gewerkschaftsvertrag liegt schon zur Prüfung beim Anwalt.
Das jeder von uns eine Erlaubnis braucht, wissen wir. Allerdings werde ich mir die Rahmenbedingungen einer KG jetzt auch mal anschauen. Über die Rechtsform habe ich bis jetzt noch nicht nachgedacht.

Danke dir für die Antwort.

divus1985 
Beitragsersteller
 05.07.2015, 15:23
@divus1985

*Gesellschaftsvertrag