Kontopfändung ruht aber was nun?

3 Antworten

Das ist ein echtes Problem, weil einerseits die Bank immer die mächtigere Partei ist (die können Dein Konto sogar ganz löschen, wenn ihnen danach ist und sie Dich für einen "Wackelkunden" halten) und auf der anderen Seite die Pfändung, auch wenn sie ausgesetzt ist, eine Sicherheit für Deine Gläubiger darstellt. Nämlich für den Fall, daß Du noch mehr Gläubiger hast, von denen die, die schon gepfändet haben, nichts wissen. Wenn da nämlich noch weitere Pfändungen eintrudeln, sind die ersten Pfändungen wieder an erster Stelle gültig und die Aussetzung ist hinfällig. Bei Kontopfändungen gilt der Spruch, der frühe Vogel fängt den Wurm und wer zu spät pfändet, guckt in die Röhre. Die einzige Möglichkeit, die Sache zu entwirren, besteht darin, den Gläubigern eine andere Sicherheit zu bieten statt Kontopfändung (z. B. eine Direktabtretung von Lohn, die vom Arbeitgeber bestätigt wird), damit die Pfändung aufgehoben wird. Da solltest Du aber sicherstellen, daß dann nicht gleich der nächste Gläubiger in der Tür steht, sobald Du den anderen befriedigt hast...

Dochwasgelernt  29.01.2013, 10:19

Ich habe nur einen Gläubiger mit dem habe ich einen Vereinbarung getroffen, doch die Laufzeit ist länger, als ich noch arbeitsfähig sein kann.. Mit der ruhend gestellten Pfändung muß ich nun lebenslang leben?? Oder sollte ich, egal wie lange ich noch arbeiten kann bzw. in welchem Unfang.. eine Direktabtretung anbieten?

Martin301086 
Beitragsersteller
 11.04.2012, 12:27

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Das Problem was ich zusätzlich habe ist, dass sie schon meinen Lohn pfänden und auf meinem Konto auf die Pfändung ist. Mir ist es zum ersten am wichtigsten die Pfändung von meinem Konto zubekommen. Mit der Lohnpfändung muss ich halt klar kommen. Im Endeffekt hat der Gläubiger und ich habe "nur" einen schon die Sicherheit. Ich denke dass einzige was mir jetzt noch bleibt ist noch mal persönlich mit dem Gläubiger Kontakt aufzunehmen und nicht mit den Anwälten, durch die der Gläubiger vertreten wird. Oder hat noch jemand eine andere Idee!?!?!?

wenn du bereits das mit der Pfändung belasteten Konto in ein P-Konto umändern ließ, kannst du doch im Rahmen des Pfändungsfreibetrages wieder über dein Konto verfügen.

Alles über den Freibetrag hinausgehende ist, falls nicht der Gläubiger die Aufhebung des PfÜB zustimmt, futsch.

Die Sparkasse stellt sich nicht quer, sondern hält sich an gesetzliche Spielregeln.

Ja setze dich mit den Gläubigern nochmals in Verbindung und biete ihnen Ratenzahlung an ,da muss doch was gehen .