Kontopfändung / Vollstreckungsbescheid Einspruchfrist noch nicht abgelaufen
Hallo heute mal in Sache meiner Bekannten;
kann ein Bankkonto vor Ablauf der zwei wöchigen Einspruchsfrist eines Gerichtlichen Vollstreckungsbescheides bereits gesperrt /gepfändet werden?
Vollstreckungsbescheid/Eingang: 30.03.2013 Kontosperrung: 05.04.2013
5 Antworten
Ja kann es und wird es!
Sollte der Einspruch durch gehen wird es wieder geöffnet...
Ist ein VB erst einmal ausgestellt worden, ist die titulierte Summe sofort (!) vorläufig vollstreckbar. Auf die Einhaltung der Einspruchsfrist kommt es hier nicht an, da der VB einem Versäumnisurteil gleichgestellt ist. Somit kann der Gläubiger unmittelbar nach formgerechter Zustellung des VB die Pfändung betreiben.
ja, das ist sogar normal. Es soll vorbeugen, dass sich der Schuldner sein Geld vom Konto holt und sich davon macht. D.h. gesperrt wird gleich, gepfändet wird nach Ablauf der Frist bzw. wenn der Einspruch erfolgreich ist erstmal nicht, bis das geklärt ist.
Kommt sie an gar kein Geld mehr ran? was ist mit Kindergeld ist das auch pfändbar?
Kommt sie an gar kein Geld mehr ran? was ist mit Kindergeld ist das auch pfändbar?
Erstmal nicht. Nein, es wird nur Vermögen und Einkommen ab einem bestimmten Wert gepfändet. Ich glaube, wenn man mehr als 900-1000€ verdient, wird alles was drüber ist, gepfändet. Die genauen Werte kenne ich nicht mehr leider.
Gesperrt ja, gepfändet noch nicht.