Kontoauszüge schwärzen vor ausbreitung beim jobcenter?
Hallo, meine frau beantragt aufstockende Leistungen nach sgb2 und soll nun unsere kontoauszüge vorzeigen. darf ich z.b. alle AUSGABEN schwärzen, denn es interessiert doch nur was eingeht an Geld, oder sehe ich das falsch.
bedanke mich schon mal für die Auskunft
6 Antworten
nein...die Interessiert auch ob du eventuell unnötige Ausgaben hast.Du möchtest vom Staat Geld dann musst du auch alles offenlegen.
Mag sein, dass die das interessiert. Aber es geht das Jobcenter nichts an, wofür man sein Geld ausgibt! Die Ausgaben können geschwärzt werden, denn man muss keinesfalls "alles" offen legen!
Und ich sag mal so, wenn die Vorrausetzungen erfüllt sind, dann stehen dem Fragesteller Leistungen zu. Man ist hier kein Bittsteller und muss sich keineswegs als einer behandeln lassen.
Ja, du kannst alles schwärzen was das Jobcenter nichts angeht.
Wenn es hart auf hart kommt, guckt die Arge sowieso auf das Konto.
Die Arbeitsagentur darf die Kontodaten von ALG-II-Empfängern einsehen. Das hat das Bundessozialgericht in Kassel in einem Grundsatzurteil entschieden. Es bestätigte damit die Praxis der Behörden, vor der Bewilligung des Arbeitslosengeldes II die Kontoauszüge des Antragstellers von den letzten drei Monaten einzusehen. Das gelte auch bei einer Neubewilligung oder wenn es einen Verdacht auf Missbrauch der staatlichen Leistung gebe.
Der Sozialdatenschutz werde dadurch nicht unzulässig eingeschränkt, so das Gericht. Allerdings dürften Überweisungsvermerke, aus denen auf politische, religiöse oder auch sexuelle Vorlieben geschlossen werden könne, geschwärzt werden. Jedoch gilt das laut Gericht nur für die betreffenden Textzeilen, während die gezahlten Beiträge weiterhin erkennbar sein müssen. *
Selbstverständlich kannt Du die Kontoauszüge schwärzen.
"Das Schwärzen von einzelnen Buchungen kann den Hilfesuchenden nicht von vornherein verwehrt werden. "
https://www.datenschutzzentrum.de/material/themen/bekannt/kontoaus.htm
Wichtig:
Niemals Kopien angeben - immer nur die Originale VORLEGEN.
"Kontoauszüge dürfen vom Leistungsträger eingesehen werden, d.h. die Daten dürfen erhoben werden.
Allerdings stellt die Verpflichtung zur Vorlage von Kontoauszügen gemäß § 60 SGB I keine Befugnis zur Speicherung dieser Daten dar."
Da einfach mit dem Sachbearbeiter sprechen.
Auf jeden Fall darf man Daten von anderen schwärzen, also Namen, Kontonummern und emailadressen von Paypal und eBay käufen. Dazu schwärzt man aber so, dass die Art der Ausgabe noch ersichtlich ist, die Zahlen darf man nicht schwärzen, denn daran rechnen die "Soll" und "Haben" aus um herauszufinden ob nicht manipuliert wurde, also Geldeingänge komplett verschwunden sind in dem man ganze Zeilen heraus nimmt.
Miete, Energieversorger usw. sollte man ab er auf keinen Fall verändern, denn das Amt muß ja festlegen wie viel für Miete und STrom gezahlt werden muß.
Man gibt NIEMALS Kopien ab. Man legt die Originale nur vor.
Ich habe aber nur Kopien, weil ich meine kontoauszüge online in form eines monatlichen finanzstatus abrufen und speichern kann. meine bank ist ca 35km von zu haus entfernt, und nun ?
Ausdrucken und VORLEGEN.
Man gibt NIEMALS Kopien ab. Man legt die Originale nur vor.
Komisch, in meiner Stadt wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die alle Dokumente die die annehmen digitalisieren und die Papierform vernichten. Die sagen ausdrücklich, dass man nur kopien abgeben darf.
Natürlich behalten die sich vor das man die originale zum Vergleich mitbringen soll, aber abgeben soll man nur kopien.
Das ist aber lt. Datenschutz nicht erlaubt, siehe meine Antwort.
https://www.datenschutzzentrum.de/material/themen/bekannt/kontoaus.htm
Moment, laut Datenschutzgesetzen darf man seine Daten nicht schützen? WTF?
Das Prinziep ist, "Kohle gibt es erst wenn klar ist, dass man keine hat". Man kann schwärzen was man will und Dokumente weg lassen so viel man will, bekommt dann aber kein Geld bis alles geklärt ist.
Verlangt werden erst mal Kopien der Dokumente inklusive Kopien der Kontoauszüge. Dann liest sich jemand das alles durch und verlangt dann ggf Einsicht in die Originale oder gleicht Daten von anderen Amtern ab wenn es unklarheiten gibt. Und wenn dann alles geklärt ist, DANN gibt es Geld.
Illegal ist nur falsche Angaben zu machen, die Formulare muß man wahrheitsgemäß ausfüllen. Weglassen von geforderten Dokumenten und deren Teile ist nicht strafbar außer durch Kürzung oder Verweigerung der Leistungen.
P.S.:
Auf keinen Fall die Originale schwärzen, es kann sein, dass das Amt bestimmte Einträge die geschwärzt wurden doch sehen will.
Also zuerst kopieren, dann schwärzen und noch mal kopieren. Schwärzt man nur die Kopie, kann man den Toner meistens doch noch im Gegenlicht (oder mit anderen Methoden) sehen.
Am einfachsten scannt man die Auszüge ein, erzeugt dann ein Bild pro Auszug. Die kann man dann digital in einen anderen Ordner kopieren, per Bildbearbeitungsprogramm schwärzen und dann mehrere Auszüge pro Seite ausdrucken in dem man etwas verkleinert, denn 1:1 passen nicht mehrere auf eine A4 Seite.
Idealerweise kann man ein PDF erzeugen (1 Auszug pro PDF Seite) und das kann man dann dem Amt per email schicken oder beim Druck "4 auf eine Seite" einstellen.