Kommt die Polizei, wenn der Hauptmieter das Schloss austauscht und den Untermieter damit ausschließt?

2 Antworten

Der Hauptmieter ist im Recht, sofern es keinen Untermietvertrag gibt. In dem sollte dann eigentlich stehen, was auch der Hauptmietvertrag beinhaltet.

lordbuerzel 
Beitragsersteller
 20.10.2016, 22:30

Diesen Mietvertrag gibt es leider. Das heißt...?

julius1963  20.10.2016, 22:33
@lordbuerzel

Also es gibt einen Untermietvertrag? Bist Du dort namentlich aufgeführt?

lordbuerzel 
Beitragsersteller
 20.10.2016, 22:33
@julius1963

Ja und ja. Als Hauptmieter.

lordbuerzel 
Beitragsersteller
 20.10.2016, 22:34
@lordbuerzel

Ich meine natürlich als Vermieter.

lordbuerzel 
Beitragsersteller
 20.10.2016, 22:35
@lordbuerzel

In dem Untermietvertrag steht, dass der Hauptmietvertrag Bestandteil des Vertrages ist. Den hat der Mieter aber nicht. Ist der Vertrag damit vllt. ungültig? Wohl nicht, wa?

julius1963  20.10.2016, 22:37
@lordbuerzel

Also bist Du der Vermieter. Den Zugang zur Wohnung darfst Du selbstverständlich nicht verwehren. Falls Du es doch tust, kann der vertraglich bestimmte Untermieter ein (normales) Hotelzimmer buchen und Dir das Ganze in Rechnung stellen. Die Polizei ihrerseits müsste den Zugang zur Wohnung aber ohnehin gewähren.

lordbuerzel 
Beitragsersteller
 20.10.2016, 22:41
@julius1963

Wenn der Mietvertrag aber nicht mehr auffindbar wäre?

julius1963  20.10.2016, 22:43
@lordbuerzel

:-))) Dann wäre der Untermieter kein Untermieter mehr...

Die Polizei müsste die "Person" des Hauses verweisen.

Wenn der Untermieter die zweite Monatsmiete nicht bezahlt hat, kann er umgehend fristlos gekündigt werden. Fristlos heißt, ohne Frist. In diesem Fall könntest Du in der Tat den Zugang zur Wohnung auf die von Dir beschriebene Art verwehren. Die Kündigung muss natürlich dem Vermieter sicher zugegangen sein. Also unbedingt diese Reihenfolge einhalten:

1. Kündigung persönlich überreichen mit Empfangsquittung oder Quittung durch einen Zeugen, z. B. zweiter Untermieter.

2. Den gekündigen UM auffordern, sofort seine Sachen zu packen und zu verschwinden. Wo er unterschlüpfen kann, ist seine Sache.

3. Falls er nicht gehen will, wird er doch irgendwann die Wohnung verlassen und dann greift Dein Vorschlag. Sollte der UM dann wirklich die Polizei holen, zeigst Du den Polizisten die fristlose Kündigung und die Empfangsquittung oder Zeugenbestätigung und erklärst außerdem für die Habe des UM die Ausübung des Vermieterpfandrechts. Dann muss die Polizei wieder abziehen und der UM soll zusehen, wo er bleibt.

Sobald der UM aber seinen Mietrückstand komplett bezahlt hat, ist die fristlose Kündigung vom Tisch und Du musst ihn wieder rein lassen, bis die hoffentlich auch ausgesprochene ordentliche Kündigung wirksam wird.