Mängelkarte Paragraph 21 StVZO richtig?

1 Antwort

Du kannst / solltest den Wagen bei einer anerkannten Prüforganisation tatsächlich Prüfen lassen. Versehen mit einem Prüfprotokoll das keine Mängel nachweist erstellen lassen und das der polizei mit der Mängelkarte vorzulegen. .

Damit könntest du dich Anwaltlich beraten lassen und versuchen die dadurch entstandenen Prüfungs-Kosten erstattet zu bekommen da dein Fahrzeug ja nachweislich keine Mängel hat oder nicht manipuliert wurde.

Wenn deine Abgsanlage nun zu laut ist ohne das was gemacht wurde, OK da kann durch Verschleiß Dämmaterial verloren gehen dann ist die Anlage eben zu laut und nicht mehr zulässig was eine Instandsetzung erfordert.

Das bedeutet das nicht manipuliert wurde aber die Anlage verschlissen ist was auch eine Instandsetzung erfordert aber eine mögliche Strafe wegen Manipulation ( Punkte oder Geldstrafen ) eben nicht rechtsmässig ist oder sein kann. Ob und wie man sich dagegen wehren kann weis nur der Anwalt.

ich kenne Fälle bei denen ein motorradfahrer an der Landesgrenze BW Bayern aufgegrifen wurde nachdem er dort zum Tüv Gefahren war um alles einzutragen..

Troz der vorhandenen Eintragungen hat die Polizei das Krad stillgelegt und beschlagnahmt mit der begründung es verstoße gegen Richtlinien das STVZO,.. Der Tüv ist nunmal ein Verein und keine behördliche Organisation wenn die sich auch oft so aufführen. wie das ganze Ausgegangen ist ist mir leider nicht bekannt aber ging einige Tage durch die Presse.. und der Prüfer der die eintragungen wohl zu Unrecht erteilt hat hatte damit wohl ein Größeres Problem.

martinreschke  29.11.2019, 14:36

Ich hätte gern einen Button angetippt. Leider nicht da du dich über den TÜV nicht gut auslässt.

jloethe  29.11.2019, 19:08
@martinreschke

Nicht jeder Prüfer ist eine Pfeife..Egal, welche Prüforganisation.. es gibt auch gute und sehr fachkompetente Menschen mit Fundierten wissen ..

martinreschke  29.11.2019, 20:36
@jloethe

ja dann sprich den mit Namen an und verallgemeinere nicht.