Nachteilsausgleich in der gymnasialen Oberstufe wurde zurückgezogen. Komische Begründung?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Soweit ich weiss, ist dafür ein Behindertenausweis notwendig, bin mir aber nicht sicher. Schau auch mal auf der Seite "REHA-Kids" ob Du da Informationen findest. Stell Deine Frage auch evtl. mal dort, es gibt dort auch Anwälte usw..

Nachteilsausgleich wegen einer (fachärztlich diagnostizierten) sozialen Phobie und Depressionen beantragt, welcher schriftlich bestätigt worden ist.

  1. Habt ihr konkret und schriftlich Nachteilsausgleich auf dem dafür vorgesehenen Formblatt beantragt? Das Einreichen von Attesten und Gutachten oder irgendwelche mündlichen Vorträge reicht nicht, denn das ist kein Selbstläufer.
  2. Hast du es schriftlich, dass ein Nachteilsausgleich tatsächlich gewährt wird oder wurde nur der Eingang deines Antrags bescheinigt?
  3. Wie wurde der Nachteilsausgleich (wenn er dir wirklich zugesagt war) in der täglichen Praxis gewährt?

 konnte ich aber auch nirgendwo lesen, dass die Schule nicht selbst entscheiden kann, wem ein Nachteilsausgleich ausgestellt werden kann

Wenn die Schule sich nicht im Stande sieht, auf Grund der eingereichten Unterlagen selbst zu entscheiden, legt sie die Angelegenheit dem Ministerium zur Entscheidung vor. Ein ganz normaler Verwaltungsakt, der im Verwaltungsrecht (nicht im Schulrecht!) verankert ist.

Komischerweise wurde der Nachteilsausgleich bei einer Schulfreundin von mir, welche Autismus, also eine wirkliche Behinderung hat, ebenfalls zurückgezogen.

Das ist nicht komisch, sondern bei Änderung der Sachlage ganz normal.

PlayboyA 
Beitragsersteller
 05.07.2016, 14:59

1. Ein Formblatt hatten wir nicht, aber meine Mutter hat einen schriftlichen Antrag gestellt, nachdem ich ein Attest von meiner Therapeutin abgegeben habe.

2. Ich habe von der Schule einen Brief bekommen, dass der Nachteilsausgleich bewilligt wurde und um ein fachärztliches Attest gebeten wird, welches ich nach einem Monat auch abgegeben habe, weil erst da ein Termin für mich frei war.

3. Ehrlich gesagt kann ich mich da nicht mehr wirklich dran erinnern, aber ich habe mit den einzelnen Lehrern schon vorher vereinbart, was ich denn so machen kann. Ob sie den Nachteilsausgleich letztendlich berücksichtigt haben, weiß ich nicht.

Selbst wenn die Schule sich beim Ministerium erkundigt hat, wie kann es dann sein, dass ich zunächst eine schriftliche Bestätigung bekomme und dann irgendwann ganz beiläufig erfahre, dass dem doch nicht so ist? Da kann doch irgendwas nicht stimmen, oder?

Inwiefern hat sich die Sachlage denn verändert?