Nachteilsausgleich in der gymnasialen Oberstufe wurde zurückgezogen. Komische Begründung?
Hallo Leute, ich hatte zu Beginn der 11. Klasse (Qualifikationsphase I) einen Nachteilsausgleich wegen einer (fachärztlich diagnostizierten) sozialen Phobie und Depressionen beantragt, welcher schriftlich bestätigt worden ist. Ein paar Monate später habe ich so nebenbei von meinem Physiklehrer erfahren, dass dieser gar nicht mehr gültig wäre bzw. noch nie gültig war.
Danach hat meine Mutter, da ich noch keine 18 bin, mit dem Schulleiter darüber gesprochen. Dieser meinte, dass es vom Schulministerium nicht bewilligt worden wäre, da es sich bei mir um eine psychische Krankheit und nicht um eine Behinderung handle. Komischerweise wurde der Nachteilsausgleich bei einer Schulfreundin von mir, welche Autismus, also eine wirkliche Behinderung hat, ebenfalls zurückgezogen.
Auf der Seite des Schulministeriums konnte ich aber auch nirgendwo lesen, dass die Schule nicht selbst entscheiden kann, wem ein Nachteilsausgleich ausgestellt werden kann (wer selbst lesen will, 4.1 : https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Lehrer/Service/Ratgeber/Nachteilsausgleiche/3-Arbeitshilfe_GymnasialeOberstufe-und-Abiturpruefung.pdf)
Was mich am meisten gestört hat, war, dass die Oberstufenleitung so dringend ein fachärztliches Attest neben der Diagnose meiner Therapeutin wollten, aber keiner meiner Lehrer gewusst hatte, dass überhaupt irgendein Attest vorliegt.
Ich bin zwar jetzt mit der Schule durch, weil ich nur das Fachabitur machen wollte, aber dadurch, dass ich mündlich nicht mitarbeiten konnte, habe ich dementsprechend sehr schlechte Noten auf meinem Abschlusszeugnis, trotz Abgabe von Extraarbeiten, also habe ich mein Fachabitur wahrscheinlich gar nicht, da ich zu viele Defizite habe.
Deswegen wollte ich euch fragen, wie ich weiter vorgehen soll. Kann bzw. soll ich der Schule mehr Druck machen? Soll ich das ganze öffentlich machen? Ich bin für jeden Rat dankbar.
Dankeschön schon mal!
2 Antworten
Soweit ich weiss, ist dafür ein Behindertenausweis notwendig, bin mir aber nicht sicher. Schau auch mal auf der Seite "REHA-Kids" ob Du da Informationen findest. Stell Deine Frage auch evtl. mal dort, es gibt dort auch Anwälte usw..
Nachteilsausgleich wegen einer (fachärztlich diagnostizierten) sozialen Phobie und Depressionen beantragt, welcher schriftlich bestätigt worden ist.
- Habt ihr konkret und schriftlich Nachteilsausgleich auf dem dafür vorgesehenen Formblatt beantragt? Das Einreichen von Attesten und Gutachten oder irgendwelche mündlichen Vorträge reicht nicht, denn das ist kein Selbstläufer.
- Hast du es schriftlich, dass ein Nachteilsausgleich tatsächlich gewährt wird oder wurde nur der Eingang deines Antrags bescheinigt?
- Wie wurde der Nachteilsausgleich (wenn er dir wirklich zugesagt war) in der täglichen Praxis gewährt?
konnte ich aber auch nirgendwo lesen, dass die Schule nicht selbst entscheiden kann, wem ein Nachteilsausgleich ausgestellt werden kann
Wenn die Schule sich nicht im Stande sieht, auf Grund der eingereichten Unterlagen selbst zu entscheiden, legt sie die Angelegenheit dem Ministerium zur Entscheidung vor. Ein ganz normaler Verwaltungsakt, der im Verwaltungsrecht (nicht im Schulrecht!) verankert ist.
Komischerweise wurde der Nachteilsausgleich bei einer Schulfreundin von mir, welche Autismus, also eine wirkliche Behinderung hat, ebenfalls zurückgezogen.
Das ist nicht komisch, sondern bei Änderung der Sachlage ganz normal.
1. Ein Formblatt hatten wir nicht, aber meine Mutter hat einen schriftlichen Antrag gestellt, nachdem ich ein Attest von meiner Therapeutin abgegeben habe.
2. Ich habe von der Schule einen Brief bekommen, dass der Nachteilsausgleich bewilligt wurde und um ein fachärztliches Attest gebeten wird, welches ich nach einem Monat auch abgegeben habe, weil erst da ein Termin für mich frei war.
3. Ehrlich gesagt kann ich mich da nicht mehr wirklich dran erinnern, aber ich habe mit den einzelnen Lehrern schon vorher vereinbart, was ich denn so machen kann. Ob sie den Nachteilsausgleich letztendlich berücksichtigt haben, weiß ich nicht.
Selbst wenn die Schule sich beim Ministerium erkundigt hat, wie kann es dann sein, dass ich zunächst eine schriftliche Bestätigung bekomme und dann irgendwann ganz beiläufig erfahre, dass dem doch nicht so ist? Da kann doch irgendwas nicht stimmen, oder?
Inwiefern hat sich die Sachlage denn verändert?