Kollegin kommt nicht zur nächsten Schicht? Doppelschicht Pflicht?

10 Antworten

Einfach nach Hause gehen und auf die Gesetze verweisen. Wenn dir der Arbeitgeber mit Kündigung droht oder sie sogar durchzieht, dann kannst du selbstverständlich vor dem Arbeitsgericht klagen. Das Recht ist in diesem Falle auf deiner Seite. Er muss dich dann entweder wieder einstellen oder dir einen angemessenen Schadenersatz bzw. eine angemessene Entschädigung zahlen.

tantegurcke9 
Beitragsersteller
 27.09.2013, 10:28

Einfach nach Hause gehen wäre glaubig nicht ok da in meinem Arbeitsvertrag etwas von strafen steht ...da ware evntl nen Monatsgehalt fällig. Auch wenn wenn ungesetzliche Überstunden angedroht werden.

Eichbaum1963  28.09.2013, 00:29
@tantegurcke9

Wenn da was von Strafen steht, selbst wenn ungesetzliche Überstunden angedroht werden, dann ist dieser Passus ungültig.

Zur Not müsstest du dagegen eben klagen. Die Erfolgsaussichten dürften aber hoch sein. Wenn dann noch die gewissen "Absprachen" deines AG mit den Ordnungsämtern zur Sprache kommen, fliegen u. U. aber richtig die Fetzen. :D

GoetheDresden  28.09.2013, 12:11
@Eichbaum1963

Schadenersatzforderungen in Arbeitsverträgen sind grundsätzlich nicht ungültig! Es kommt immer auf den Einzelfall an!

Wieso sollst Du die Planungsfehler Deines AG ausbaden? Ok, bestenfalls 12 Stunden, danach jedoch ist Feierabend. Damit hast Du Deinen Einsatzwillen bewiesen & gleichzeitig Deinen AG vor mögl. strafrechtlichen Konsequenzen bewahrt. ( Wäre doch ein netter Zug von Dir??? )

Jedoch nur im Ausnahmefall!! Nicht zur Regel werden lassen! Unbedingt sofort eine schriftliche Eingabe an AG richten ( mit Beleg ); ansonsten gilt das möglicherweise als stilles Einverständnis & Du hast dann für immer eine 12-Stunden-Schicht am Bein..........

du musst keine doppelschicht machen,kannst es aber freiwillig,alles andere ist sache des arbeitgebers.

Hallo

Auf gar keinen Fall es gilt immer noch der Arbeitsschutz. Klar ist es manchmal nicht gleich möglich einen Ersatz zu stellen, aber darum hat sich dein Chef zu kümmern. Sollte er das nicht tun solltest du dich an die nächst höhere Ebene wenden.

Nein, musst du nicht, es gibt im Tarifvertrag Regelungen, wieviel Zeit zwischen den einzelnen Schichten arbeitsfrei sein müssen. Die Höchst - Arbeitszeit pro Tag ist auch auf 10 Stunden begrenzt. Habt ihr einen Betriebsrat in der Firma?

tantegurcke9 
Beitragsersteller
 27.09.2013, 10:24

Also Betriebsrat ja. Firma ist ne Spielhallenkette und gliedert Mitarbeiter mitlerweil nach unterschiedlichen vertragen. Sprich neues personal kriegt nen gmbh Vertrag und haben mit dem Betriebsrat nix am Hut. Der Betriebsrat ist hier eh kriminelle. Die halt sich nicht nicht ans Rauchverbot seit dem 1.5 und wissen dulden es auch das i einigen Hallen geraucht wird. Geben das teilweise sogar in email rundschreiben zu. Mal ganz ehrlich ich habe lange in der.Pflege gearbeitet und auch war auch mal 2 stunden fur 2stationen in nem Altenheim zuständig aber was hier abgeht glaubt mir kein Mensch. Ordnungsamt macht nix. Gewerbeaufsicht fuhlt sich nicht zuständig. Arbeitgeber hat absprachen mit Ordnungsämtern in bestimmten Region und teilweise auch mal mit dem Örtlichen Burgermeister.....

Eichbaum1963  28.09.2013, 00:24
@tantegurcke9

Ordnungsamt macht nix. Gewerbeaufsicht fuhlt sich nicht zuständig. Arbeitgeber hat absprachen mit Ordnungsämtern in bestimmten Region und teilweise auch mal mit dem Örtlichen Burgermeister.....

Hm, da wittert man aber gewaltige Korruption...

WetWilly  27.09.2013, 09:40

Diese Regelungen gibt es nur, wenn überhaupt ein Tarifvertrag gilt. Zuerst gilt mal das ArbZG. Die Höchst-Arbeitszeit ist auf 12 Stunden begrenzt.

Feuerloescher1  27.09.2013, 09:40

Das ist nicht nur tarifvertraglich geregelt. Das ist sogar im Arbeitschutzgesetz dri