Körperverletzung bei der Arbeit?

5 Antworten

Ein Arbeitsunfall ist eine Schlägerei zwischen zwei Kollegen auf keinen Fall. Die BG hat damit rein gar nichts zu tun.

Der Arbeitnehmer ist krank, also hat der Arbeitgeber den Lohn fortzuzahlen. Aber es wäre denkbar dass der Arbeitgeber sich den entstandenen Schaden vom Verursacher zurück holt - im Zweifel im Rahmen einer Schadenersatzklage.

Dasselbe gilt übrigen auch für die Krankenkasse. Diese könnte die Kosten der Behandlung als Schaden gegen den Verursacher geltend machen.

Bleibt noch der Geschädigte selber. Dieser könnte Schmerzensgeld und Kosten für evtl. eintretende Spätschäden geltend machen.

Sicherlich kann man dem Geschädigten hier eine Mitschuld vorwerfen, da er mit seinem "Erschrecken" zur Entstehung des Schadens beigetragen hat - hier kommt es dann aber sehr darauf an wie das Ganze genau abgelaufen ist bzw. "worin" des Erschrecken bestand.

Es ist jedenfalls keine "normale" Reaktion des Erschreckten dem anderen gleich derartig ins Gesicht zu schlagen, dass es zu einer Platzwunde und einem Armbruch kommt.

Die Sache kann für den "Schläger" also noch richtig teuer werden.

Arbeitsrechtlich kann der Arbeitgeber mindestens eine Abmahnung gegen beide Arbeitnehmer aussprechen. Diese kann bei Wiederholung zur Kündigung führen.

nightSky23  09.08.2016, 12:20

Keine Kritik an deiner Einschätzung, bloss eine Ergänzung/Frage:

Es ist jedenfalls keine "normale" Reaktion des Erschreckten dem anderen gleich derartig ins Gesicht zu schlagen, dass es zu einer Platzwunde und einem Armbruch kommt.

Ganz so untypisch ist das vielleicht gar nicht: Mein Bruder hätte mir auch schon mal fast voller Kraft mitten auf die Nase geschlagen, als ich ihn (mit Absicht) erschreckt habe. Er macht einen Kampfsport (ich auch und konnte ausweichen).

Dem Schläger kannst du in einem solchen Fall also nicht allzu viel vorwerfen, da es ja ein Reflex war und keinesfalls mit Absicht, oder sehe ich das falsch?

Bzw. der Auslöser des Ganzen war ja auch der schlussendlich Betroffene selbst. Dass sich dieser gleich noch den Arm gebrochen hat, ist ja auch eher ein dummer Zufall.

NSchuder  09.08.2016, 12:23
@nightSky23

Eine gewisse Mitschuld muss sich der "Erschrecker" auf jeden Fall anrechnen lassen - das sehe ich auch so.

Es wäre natürlich gut zu wissen wie dieses "Erschrecken" bzw. die ganze Sache genau abgelaufen ist, wo die Personen standen usw.

Ein Arbeitsunfall wird das wohl nicht sein. Der Unfalll ist ja nicht durchd ie Arbeit und ihre Umstände an sich bedingt.

Entgeldfortzahlung ist erstmal angesagt, ja, .. womöglich kommt der AG auf den Verursacherw egen Schadensersatz zu?

Gekündigt werden.. ist so´n Thema, vermutlich eher Abmahnung.  Natürlich wäre verhaltensbedingt (das Erschrecken des anderen) für den Verrursacher womöglich drin.. da kommt es wohl auchs ehr auf die genauen Umstände an.


Abmahnung würde der Verursacher von mir als AG auf jeden Fall kriegen,denn er hat sich schon unverantwortlich benommen.


Dem "Opfer" kann n icht gekündigt werden- das kann ja für den depperten Kollegen nichts.


Das wird sogar noch ggf. Ansprüche auf schmerzensgeld geltend machen können.


Anwalt wäre dringend anzuraten.



ein arbeitsunfall wird das m. E. keinesfalls sein. für alles andere sollte man einen fachanwalt befragen..  hier gehts ja um einiges.

Wer hat angefangen? Wer ist der Auslöser dieses Vorfalls? Alles klar?

Ob das ein Grund für eine Kündigung des "armen Opfers" ist, kann ich nicht sagen!

Das ist jedenfalls eine ganz üble Geschichte, entstanden durch Blödsinn.
Wenn das auch noch so gemeldet wurde, na dann herzlichen Glückwunsch, da würde ich doch mal einen Fachanwalt fragen.