Könnten mich die Kameras in der sbahn beim Schwarzfahren überführen?

3 Antworten

hnach, ob Kamera oder nicht - man sollte sich immer vorher die Datenschutzbestimmungen der Webseite durchlesen auf der man eine Straftat, schön schwarz auf weiß gesteht, bevor man sich darüber Gedanken macht, ob der Bundesdatenschutz sich die Mühe machen wird, einen Antrag bei der Regierung zu stellen, die Bilder in der Kamera der Sbahn auswerten zu "dürfen".
  • Aber dein Geständnis ham'wa ja jetzt schon mal schwarz auf weiß, ne

nun kommt es hoffentlich noch zur Einsicht und du stellst dich bald dem Dilemma und du gibst die Sache bald bei der zuständigen Sbahn-Forderungsmanagement-Stelle zur Kenntnis, es kann sonst passieren das man wegen dem Vortäuschen falscher Tatsachen, dem Erschleichen von Dienstleistungen und des allgemeinen Missbrauch von personenbezogenen Daten im Rahmen des persönlichen Datenschutz, zu locker mal 3-12 Monaten Haft verknackt wird ;)

  • ich hoffe du bist schon straf mündig, Eltern haften sonst für ihre Kinder ...
Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Cbam2018 
Beitragsersteller
 31.10.2018, 09:28

Da diese Straftat nich mir passiert ist und ich sie für einen Freund frage der sich nich traut und Schuldgefühle hat hab ich eh keine schuld

Naja, ich würde niemals nie sagen, aber ich weiß auch aus Erfahrung dass die Kameras in Bus bzw Bahn jetzt nicht die höchste Qualität haben und eigentlich nicht für Gesichtserkennung ausgelegt sind. Es soll lediglich nur zu Schadensanalyse dienen bzw zu Beweismitteln falls doch mal etwas schwerwiegendes passieren sollte. Trotzdem ist es nicht so schön dass du die Personalien deines alten Freundes angegeben hast xD

Ich finde dein Verhalten ziemlich feige und äußerst unfair.

Ich denke nicht, dass sich die Mühe gemacht wird, die Kameras zu überprüfen, allerdings denke ich, dass es Konsequenzen haben wird, wenn rauskommt, dass du eine Falschaussage gemacht und somit jemanden anders angeschwärzt hast.