Beim schwarzfahren erwischt und falschen namen gesagt was nun?

9 Antworten

...blöde Frage: Hat man Dich einfach so gehen lassen, nachdem Du Deine falschen Personalangaben gegenüber den Kontrolleuren gemacht hast? Hat man das einfach so notiert und gut war es? Dann brauchst Du Dich eigentlich nicht sorgen....denn woher sollen "die" wissen, wer Du wirklich bist. Ansonsten gilt: So schlimm ist Deine "Tat" nun auch wieder nicht, sollten Deine Eltern Kenntnis davon erhalten.......Du hast niemanden überfallen und ausgeraubt oder gar umgebracht...und das "erhöhte Beförderungsentgelt" täte zwar etwas weh, gefährdet aber (im Normalfall) nicht die Existenz Eurer Familie....

kastenkas22 
Beitragsersteller
 15.01.2018, 19:17

Der hatte wohl keinen Bock die Polizei zu rufen und man gab mir nen block der verkehrsbetriebe den namen und adresse anzugeben (mit Unterschrift !) aber als er wegging bekam ich die gedanken wegzurennen da ich dachte dass er sein handy nimmt und bei der zentrale anruft ob die adresse stimmt. nun in zukunft werde ich es lassen mit dem schwarzfahren falls ich doch enttarnt wurde :-)

tuedelbuex  15.01.2018, 19:26
@kastenkas22
 aber als er wegging bekam ich die gedanken wegzurennen

....gut, dass Du das gelassen hast! Denn das wäre verdächtig gewesen. Welchen Grund hättest Du dafür haben sollen, nachdem Du erwischt wurdest und Deine (richtigen) Personalien angegeben hast? Schön, wenn Du das Schwarzfahren zukünftig unterlassen willst....denn immer wird es nicht so glimpflich abgehen.

Es kommen zwei Tatbestände in Betracht. Eine Ordnungswidrigkeit, und eine Straftat.

§ 111 Abs. 1 OWiG (Falsche Namensangabe)

§ 265a Abs. 1 StGB (Erschleichen von Leistungen)

Sprich mit deinen Eltern. Wartet ab, ob Post kommt.

Der Schaffner kontrolliert nicht, ob deine Angaben stimmen, er schreibt sie nur auf und leitet sie weiter - es sei denn, es ist ersichtlich, dass die Altersangaben nicht stimmen können (wenn sich z.B. ein Mann von 20 Jahren als 65 ausgibt), dann kann er die Polizei durchaus zurate ziehen.

Die Daten werden von der Bahn weiterverwendet und aufgrund dieser Daten wird ein Bußgeldbescheid erstellt - sollte er nicht ankommen, wird die Bahn sicher Nachforschungen anstellen, warum der Bescheid nicht angekommen ist, und sollte sie herausfinden, dass du gelogen hast, bekommst du wegen Falschaussage ebenfalls Ärger.

Allerdings: Erstens bist du 14, zweitens muss man die vorangegangene Situation betrachten: Du bist nach einem Familienstreit geflüchtet (demnach muss er sehr heftig gewesen sein, dass du es vorziehst, abzuhauen, statt dich zu versöhnen) und wolltest nicht vorsätzlich Dummheiten machen, und das würde ich der Bahn/Polizei auch mitteilen, das du in einer emotional sehr schwierigen Lage warst, das macht in der gesamten Beurteilung viel aus.

Ggf. würde ich der Bahn die Lage mitteilen, bevor "mehr" passieren kann.

ich hab das auch Mal gemacht und nie wieder etwas von ihnen gehört.

kastenkas22 
Beitragsersteller
 15.01.2018, 18:55

Ich bin zu dumm zu lügen da ich mich selbst versprochen habe niewieder zu lügen.

kastenkas22 
Beitragsersteller
 15.01.2018, 19:34
@kastenkas22

Ich üb schonmal für den nächsten fall. Hoffentlich klappt das auch.

Wenn sie keinen Ausweis verlangt haben ,wird der Brief mit dem Bußgeld wohl nicht zugestellt werden ,ebensowenig wird die Polizei etwas damit anfangen können , Schwarzfahren ist zwar eine Straftat wenn es angezeigt wird ,aber kein Kapitalverbrechen, daher wird die Polizei wohl nicht besonders eifrig sein beim ermitteln.

Nur wenn ggf der gleiche Schaffner Dich wiedersieht , könnte es Probleme geben ...?

kastenkas22 
Beitragsersteller
 15.01.2018, 19:00

Bekommt der Schaffner etwa mit dass ich gelogen habe ? Aber beim wiedersehen ohne ticket gibts mächtig ärger.

Schlauerfuchs  15.01.2018, 19:03
@kastenkas22

Ggf ja wenn die Meldung kommt , dass die Person nicht existiert?

Sollte das so sein und erkennt Dich wieder könnte er Dich nach Deinen  Namen fragen.

Aber ist unwahrscheinlich, dass sich ein Schaffner bei hunderten Fargästen täglich , sich Tage od Wochen danach noch exakt an Dein Aussehen erinnert ?

kastenkas22 
Beitragsersteller
 15.01.2018, 19:26
@Schlauerfuchs

Zum glück gab es keine meldung ich vermute sogar dass das ding sogar aus einem medion tablet besteht haha. Aber es wurden strassen angezeigt und städte also muss man eine echte strasse angeben bei der hausnr konnte man irgendwas angeben.

Schlauerfuchs  15.01.2018, 19:59
@kastenkas22

Der hat nur überprüft ob es die angebene Straße und Ortschaft tatsächlich gibt , eine Meldregisterabfrage darf ein Schaffner nicht machen ,nur die Polizei.

Denke wenn Du nicht mehr ohne Fahrschein erwischt wirst ist der Fall erledigt .