Beim Schwarzfahren in Österreich erwischt - zahlen?
Hallo ihr Lieben!
Unglücklicherweise wurde ich diese Woche in Innsbruck beim Fahren mit einem nicht entwerteten Tagesticket erwischt. (Es war wirklich ein Versehen, da ich in München gewöhnt bin, dass Tagestickets eh nur an dem Tag des Kaufes gelten, also nicht entwertet werden müssen). Wie auch immer...
Jedenfalls hatte ich die 57 Euro (!!!) Strafe nicht in bar und wollte auch nicht mit Karte zahlen, da ich zu wenig Geld für meinen weiteren Aufenthalt dort gehabt hätte. Sie haben dort meinen Personalausweis notiert und das Hostel, in dem ich wohne.
Nun meine Frage: Soll ich das bezahlen?? Es ist eine Menge Geld. Werden sie mich, da ich bereits mehr als 3 Tage nicht bezahlt habe, bis nach Deutschland verfolgen? Das Doofe ist, dass ich auf Wohnungssuche dort war und ab 15.11. dort wohne. Werden sie mich dann ausfindig machen und die Strafe deutlich erhöhen???
Bitte meldet euch nur, wenn ihr es genau wisst, in den Foren habe ich schon so viel Widersprüchliches und Spekulationen gefunden... Danke!! ;)
7 Antworten
Da die Rechtslage in Österreich hinsichtlich des sog. "erhöhten Beförderungsentgelts" ähnlich wie in Deutschland ist, ist es zwar unwahrscheinlich, aber nicht unmöglich, dass die dich ins Ausland verfolgen. Das erhöhte Beförderungsentgelt (in Österreich: Mehrgebühr) ist keine Strafe im öffentlich-rechtlichen Sinn, sondern eine zivilrechtliche Vereinbarung mit dem Fahrgast in den Beförderungsbedingungen, die der Fahrgast akzeptiert, wenn er einsteigt. Eine öffentliche Forderung kann innerhalb der EU ohne weiteres an den ausländischen Mitgliedsstaat abgegeben werden und wird auch vollstreckt, so z.B. die Bußgelder für Raser.
Da die Mehrgebühr eine privatrechtliche Forderung ist, kann diese nicht einfach so vollstreckt werden, auch nicht im Inland. Dazu braucht es erst einen vollstreckbaren Titel, der auf das EU-Ausland ausgeweitet werden kann (siehe hier: http://www.akademie.de/wissen/europaeischer-vollstreckungstitel-zwangsvollstreckung-im-ausland). Erst dann kann auch in Deutschland vollstreckt werden. Wie gesagt, es ist zwar aufwändig, aber nicht unmöglich, dass dich die Innsbrucker Verkehrsbetriebe doch noch drankriegen, deshalb würde ich lieber zahlen, um mir weiteren Ärger zu ersparen, denn es kann auch teurer werden, wenn sie wirklich ernst machen.
Deutschland ist doch, soweit ich weiß in der EU :-) Soweit mir bekannt ist, werden Geldstrafen innerhalb der EU eingefordert!
€ 57,- sind nicht viel, wenn man bedenkt wie schnell sie der Betrag, inklusive den wohl kommenden Mahnspesen (bei nicht Einzahlen der Strafe) etc in einen dreistelligen Betrag verwandeln kann ;-)
Wenn das so ist, hast du natürlich Recht! ;) Danke dir!
Die Stadt Innsbruck bzw. das Beförderungsunternehmen erwirkt einen vollstreckbaren Titel und fordert das Geld (plus zusätzliche Kosten!) von dir auch im Ausland/Deutschland ein. Da kommt ganz schnell eine dreistellige Summe zusammen!
Ich würde das so schnell als möglich bezahlen, wenn du nicht mit noch höheren Kosten konfrontiert werden willst. Beide Länder sind in der EU und diese Strafen werden auch grenzüberschreitend geltend gemacht. Nichtwissen schützt nicht vor Strafe!
Hallo, Vermutlich wirst du ein Schreiben der zuständigen österreichischen Behörde bekommen, aber das wird etwas dauern. Du solltest auch einen Nachsendeantrag bei der Post stellen (kostet auch etwas), damit die Post nicht an den Absender zuückgeschickt wird, denn dann könnten beim Einwohnermeldeamt Ermittlungen nach deinem neuen Wohnort angestellt werden und dann könnte es noch teurer werden. Du kannst ja bis dahin etwas Geld zurücklegen, damit die Summe nachher nicht so weh tut.
Vielen Dank! Das heißt also, es macht keinen Unterschied, ob ich im Ausland lebe oder nicht... Schade ;)