Schwarzfahren Falsche Daten angegeben?
Eine Freundin von mir (17),ist in schwarz gefahren und und wurde erwischt. der Kontrolleur hat sie mündlich nach ihren Personalien befragt. Sie hat alle Daten richtig angegeben und er hat sich das aufgeschrieben, aber sie hat im Stress noch einen falschen Nachnamen angegeben. (Also Addresse, Alter usw. stimmen)
Sie hat noch nicht bezahlt weil sie Angst hat Stress wegen der Falschen Datenangabe zu bekommen und hat gehofft das man sie dadurch vielleicht nicht mehr finden kann.
Das ist das dritte mal in 2 Jahren und sie hat Angst vor einer Anzeige, und sie dachte das innerhalb von 2 Wochen noch nen Brief dazu kommt damit sie sich sicher sein kann das das sie bezahlen muss / noch etwas anderes wie ne Anzeige kommt, aber es kam noch nichts und Morgen ist der 14. Tag.
Sie hat auch diesen Beleg verloren den sie vom Kontrolleur bekommen hat.
Also meine Frage ist jetzt ob ihre richtige Identität noch feststellbar ist, (Wir kennen uns beide nicht wirklich aus und haben zu so einem spezifischen Fall keine anderen Erfahrungen finden können), und ob sie direkt eine Anzeige ohne Mahnung bekommen kann.
2 Antworten
Hallo,
die Verjährung tritt nach drei Jahren zum Jahresende ein. Solange darf sie noch zittern.
In der Zwischenzeit kann natürlich noch ihre echte Adresse ermittelt werden.
Grüße
Jens
sie hat im Stress noch einen falschen Nachnamen angegeben
So groß kann der Stress ja nicht gewesen sein, wenn sie diese kriminelle Energie noch aufgebracht hat.
Also meine Frage ist jetzt ob ihre richtige Identität noch feststellbar ist
Na hoffentlich.
ob sie direkt eine Anzeige ohne Mahnung bekommen kann
Aber hallo. In solchen Fällen erstatten die Verkehrsbetriebe besonders gerne Anzeige, selbst wenn es sich nicht um eine mehrfache Wiederholungstat handelt.