Schwarzfahrer als ausländer?
Ein Freund von mir wurde beim Schwarzfahrer bei der BVG erwischt. Die verlangt jetzt eine 60 Euro strafe. Da er aus Neuseeland kommt hat er seinen Führerschein gezeigt damit er sich ausweisen konnte und hat dann als adresse seine alte angegeben, die nicht mehr aktuell ist. Hinterher hat uns ein mann gesagt, dass dir BVG theoretisch nichts machen kann, wenn er nichts bezahlt haben sie keine Daten über ihn und somit könnte er das umgehen. Jetzt die frage: stimmt das? Haben die trotzdem noch ne Möglichkeit ihn zu bestrafen? Und bitte kommt jetzt nicht mit: das ist illegal oder so... Das ist mir bewusst!!
2 Antworten
Das stimmt. Kein Verkehrsbetrieb hat eine Möglichkeit, Forderungen im Ausland einzutreiben. Auch eine Anzeige wegen Leistungserschleichung ist sinnlos.
Hab eine ähnliche Situation im Zug erlebt, und da hat das sogar der Schaffner dem erwischten Russen bzw dessen deutschen Freund selbst so erklärt.
Die Beiden wurden dann nur aus dem Zug geworfen.
ok gut danke, das hilft sehr, dachte halt die könnten sich vielleicht bei der Polizei den Wohnort holen und dann eintreiben
"das ist illegal oder so... Das ist mir bewusst!!"
warum fragst du sowas dann? sowas hat hier nichts zu suchen.
Danach hat der Frager nicht gefragt. Das hier ist eine Rargeber-Communtity, keine Moralpredigt - Community
Weil ich eine Antwort brauche... dürfte dir bewusst sein und somit hat das hier genau so wenig zu suchen gruß