Können Nebenkosten (Winterdienst) für einen Zeitraum vor Mietbeginn berechnet werden?
Hallo zusammen,
ich habe meine Nebenkostenabrechnung erhalten. Darin sind Kosten für den Winterdienst bis März enthalten. Die Krux an der Sache ist allerdings, dass ich erst im April eingezogen bin.
Bei Rückfrage bei meinem Vermieter wurde mir diese Vorgehensweise als korrekt bestätigt.
Auch der Mieterschutzbund macht mir wenig Hoffnung, da auch dieser die Rechtlichkeit dieser Vorgehensweise bestätigt.
Ist das wirklich so? Ist es zulässig, für Leistungen zahlen zu müssen, welche vor Mietbeginn erbracht wurden?
Es geht hierbei um einen erheblichen dreistelligen Betrag und ich bin eigentlich nicht bereit dafür zu zahlen.
Weiß jemand weiter oder hat jemand bereits ähnliche Erfahrungen gemacht?
Vielen Dank!
3 Antworten
In der Abrechnung müssen die Kosten für 12 Monate angegeben werden. Soweit ist das korrekt. Dann allerdings darf Dir nur der Anteil für Deinen Nutzungszeitraum (9 Monate) berechnet werden.
Beispiel: Dein Anteil an den Gesamtkosten Winterdienst 12 Monate 120 €, dann dürften Dir für 9 Monate nur 90 € berechnet werden.
Ist es zulässig, für Leistungen zahlen zu müssen, welche vor Mietbeginn erbracht wurden?
Ja ist es. Alle Kosten werden durch 12 Monate geteilt und dann auf die Mieter anteilig umgelegt. Ob der Mieter nun zum Zeitpunkt in dem die Kosten entstanden sind schon oder nicht mehr dort gewohnt hat spielt keine Rolle.
Danke für das Sternchen
Du hast die Kosten des Winterdienstes anteilig zu begleichen, in dem Jahr des Einzugs für 9 Monate.
Es ist einfach zu aufwändig, die Kosten explizit aufzudröseln, weil in manchen Objekten ein reger Mieterwechsel herrscht.
Das heißt, der Winterdienst, welcher z.B. in den Monaten Januar bis März erbracht wird, wird auf das ganze Jahr bezogen und dann anteilig verteilt?
exakt.
Von fair war ja nie die Rede, nur von in der Praxis üblich und zulässig ;-)
aber dennoch keine wirklich faire Praxis
Ebenso unfair würde es ein Mieter finden wenn er, weil er nur von Januar - März dort gewohnt hätte, 100% der Winterdienstkosten zahlen müßte. Oder 100 % Wartungskosten nur weil die Wartung in seinem Nutzungszeitraum durchgeführt wurde.
Also so unfair ist das nicht.
ich würde das auch nicht bezahlen... du hast es nicht genutzt... natürlich muss jemand die Kosten bezahlen, aber das müssten deine Vermieter machen und nicht du! Du bist erst im April eingezogen und musst dann praktisch die Nebenkosten von April-Dezember (also anteilig 9/12tel) bezahlen und nicht für das ganze Jahr! ich würde da auf die Barrikaden gehen... das sollen deine Vermieter bezahlen...!!! Viel Glück :)
ich würde da auf die Barrikaden gehen...
Würde Dir aber nichts nutzen.
Das heißt, der Winterdienst, welcher z.B. in den Monaten Januar bis März erbracht wird, wird auf das ganze Jahr bezogen und dann anteilig verteilt?
Wäre nachvollziehbar, aber dennoch keine wirklich faire Praxis, da ich ja von diesem Winterdienst keinen Vorteil hatte...