Was tun bei nicht erbrachter Leistung in der Nebenkostenabrechnung?
Hallo,
ein Frage an die Immobilien und Rechtsexperten.
Ich wohne zur Miete in einem Mehrfamilienhaus (6 Parteien) mit einem kleinen Garten vor dem Haus sowie einer relativ grossen Grünfläche hinter dem Haus. Links und Rechts von dem Haus gibt es 2 weitere, direkt anliegende, Mehrfamilienhäuser mit der gleichen Architekur die demselben Vermieter gehören. Die Grünflächen vor und hinter den Häusern werden gemeinsam genutzt und gehören alle zu den Häusern.
Nun haben die Mieter eine Nebenkostenabrechnung für das letzte Jahr erhalten. Hier wird u.a. der Punkt Gartenpflege aufgelistet der auf alle 3 Häuser verteilt ca 4000€ / Jahr beträgt. Leider ist nicht erkennbar das eine Gartenpflege vor oder hinter dem Haus gemacht wurde. Man sieht vielmehr das seit Monaten niemand mehr die Hecken geschnitten hat, die Wiese mittlerweile 25 cm hoch ist und zum grossen Teil vertrocknet ist, an den Häusern das Unkraut herauswächst usw..
Im Gespräch mit dem Nachbar ist u.a. herausgekommen das jemand auf 400€ Basis für die Gartenpflege vom Vermieter beauftragt wurde. Diese Person hat sich allerdings das letzte mal vor 1 Monat blicken lassen und war nach 10 Minuten Gartenarbeit auch wieder weg. (Ob der Vermieter den aktuellen Zustand kennt weiss ich nicht)
Frage: Was kann man als Mieter (kein Mitglied in Mieterschutzbund) gegen diese Nebenkostenabrechnung rechtlich tun (es wurde für die aufgelisteten Kosten für die Gartenpflege ganz offensichtlich keine Leistung erbracht). Ich würde dem Vermieter gerne ein Schreiben aufsetzen in dem das gemeldet wird und wäre für ein paar Tipps (u.a. bzgl den Rechten als Mieter) sehr dankbar.
7 Antworten
Man sieht vielmehr das seit Monaten niemand mehr die Hecken geschnitten
hat, die Wiese mittlerweile 25 cm hoch ist und zum grossen Teil
vertrocknet ist, an den Häusern das Unkraut herauswächst usw..
Die Abrechnung ist doch für 2015, oder?
Und du reklamierst nicht erledigte Gartenarbeiten für 2016 (... seit Monaten...).
Du kannst ganz offensichtlich gegen diese Abrechnung nichts machen, denn Du hast ganz offensichtlich keinen Beweis dafür, dass im letzten Jahr nichts gemacht wurde.
Was Du allerdings machen könntest ist, vom Vermieter Einsicht in die Belege zu verlangen. Wenn es Abrechnungsbelege, Lohnabrechnungen etc. gibt, muss er Dir diese auch zeigen. Er muss Dir jedoch keine Arbeitsnachweise seiner Hilfskraft vorlegen. Diese gehen Dich nichts an.
Das verstehe ich nicht. Wirklich schon eine AR für 2016 hoch aktuell?
Leider darf ein Vermieter abweichend von den gesetzlichen Vorgaben Kosten und Lasten für Hausmeister/Gartenpflege/Reinigung fiktiv abrechnen, so jedenfalls der BGH.
Lasse Dir ggf. die Rechnung oder das Angebot zeigen. Viel Glück.
Schriftlich Einspruch einlegen, diesen begründen (Nichtnachvollziehbarkeit bezgl. Gartenpflege) und Einsichtnahme in die Belege fordern. Hier Arbeitsvertrag, Lohnabrechnung, Arbeitsnachweise. Wird die Einsichtnahme verweigert, die Position Gartenpflege von der Nachzahlung abziehen.
Es dürfen Betriebskosten nur dann berechnet werden, wenn diese auch nachweisbar erbracht worden sind.
Das gilt zunächst für die Abrechnung für 2015. War das da auch schon so, dass nix üpassierte?
2016 ist derzeit indiskutabel. Die Abrechnung kommt erst in 2017 und wäre dann zu prüfen.
Wäre ja auch möglich, dass die 400 Euro Person derzeit krank ist, dann muss sie trotzdem bezahlt werden. Ebenso kann es sein, dass er es mit seiner Arbeit nicht so ernst nimmt und der Vermieter es nicht ausreichend kontrolliert.
Ich würde wohl erst mal hingehen und mir von einem Anwohner genaue Angaben machen lassen, über das ganze Jahr, die auch wirklich was mitgekriegt haben, weil sie zu Hause sind.
Dann würde ich eben dem Vermieter schreiben, dass eben Gartenarbeiten kaum gemacht wurden und eben, wann überhaupt jemand da war und die Personen benennen, die das festgestellt haben.
Dann bitte den Vermieter erst mal um Stellungnahme, wieso dann so viel Kosten abgerechnet wurden.
Deine Frage bezieht sich auf die Gartenarbeiten in diesem Jahr.
Die Nebenkostenabrechnung bezieht sich aber auf die Gartenarbeiten vom letzten Jahr, also für die Gartenplege für 2015.
Was in diesem Jahr noch nicht gemacht wurde, kann ja noch geschehen.
Aufgrund der massiven Regenfälle ist in diesem Jahr die Vegetation so schnell und üppig gewachsen, daß der Gartenarbeiter in diesem Jahr auf jeden Fall ein Mehrpensum hat und möglicherweise nicht so hinterherkommt, wie es geplant war.