Können in eine Auto-Leasingvertrag auch zwei Personen eingetragen werden?
Beider als "Hauptmieter" mit gleichen Rechten und Pflichten?
3 Antworten
Das hängt vom "leasinggeber" ab. Rein rechtlich sind zwei natürliche personen (menschen), die das gleiche ziel gemeinsam anstreben ein Gesellschaft bürgerlichen Recht, die oft auf"Vertrauensbasis" geschlossen wird un die häufig bei Unstimmigkeiten zu finanziellen Desastern führen kann- aber nicht zwangsläufig muß. Die Vertagsgestaltung beim Leasing wird der Leasinggeber voraussichtlich als gesamtschuldnerisch vorsehen. Das bedeutet, dass im Streitfal sich der leasinggeber seinen Schuldner "aussuchen" kann: Wo Geld oder Sachwerte zu holen sind, kann er dann frei wählen, wo er es einziehen läßt. erschöpfender kann ich diese Frage leider nicht beantworten
Nein. Einer wäre LN 1 und der einer wäre LN 2 (also Bürge). Wenn beide LN das Fahrzeug fahren wollen, sollte/muss eine Zusatzvereinbarung (Vordruck) ausgefüllt werden.
Ich meine nein. Ein Leasingvertrag für Kfz wird entweder auf eine Firma oder eine Person abgeschlossen.
Wozu soll denn diese Konstellation auch gut sein?