Können einen Vorgesetzte in einer Firma dazu nötigen, immer und bis spätabends in die scheiß WhatsApp-Gruppe zu antworten bzw. diese nicht stummzuschalten?

4 Antworten

Davon mal abgesehen, dass Du niemandem Deine private Handy-Nr. geben musst, kannst Du in Deiner Freizeit tun was Du möchtest. Solange Du keinen Bereitschaftsdienst/Rufbereitschaft hast, musst Du für den AG/Vorgesetzten nicht erreichbar sein.

Du musst weder das Telefon abnehmen noch Mails, WhatsApp, SMS, Fax...lesen, geschweige denn darauf antworten.

Möchte Dein AG, dass Du nach Feierabend erreichbar bist, Mitglied einer WhatsApp-Gruppe bist und antwortest, soll er Dir ein Firmentelefon zur Verfügung stellen und die Rufbereitschaft bezahlen.

Ansonsten bist Du in Deiner Freizeit nicht verpflichtet, irgendwelche Dinge für den AG zu erledigen (und wenn es "nur" Nachrichten lesen ist).

https://rightmart.de/arbeitsrecht/erreichbarkeit-arbeitgeber

https://www.anwalt.de/rechtstipps/muessen-arbeitnehmer-waehrend-ihrer-freizeit-fuer-den-arbeitgeber-erreichbar-sein_186094.html

Nur wenn er das als Arbeitszeit auch bezahlt - und das vorher auch als Arbeitszeit/Bereitschaft im Arbeitsvertrag steht.

Sonst: NEIN. Sobald du deine Arbeitszeit rum hast, hast du ein Recht auf dein Privatleben.

Außerhalb der Arbeitszeit ist außerhalb der Arbeitszeit. Du wirst dafür schließlich nicht bezahlt.

Ganz blöd gesagt, hätte er das im Arbeitsvertrag erwähnen müssen.

Nein.

Und wenn es keine Firmenhandy ist, musst Du überhaupt kein Whatsapp haben.