Steuererklärung Auswärtstätigkeiten Referendariat?
Hallo zusammen,
meine Frau ist im Moment im Referendariat in der Grundschule. Wir machen gerade die Steuererklärung für 2018. Als erste Tätigkeitsstätte ist ihre Grundschule mit 3x pro Woche. Zusätzlich 2x pro Woche besucht sie das Seminar, welches an verschiedenen Standorten ist. Sie rechnet die Fahrtkosten mit der Bezügestelle ab. Kann sie die Kosten trotzdem noch in der Steuererklärung als Reisekosten für Auswärtstätigkeiten mit 30Cent pro Kilometer abrechnen?
3 Antworten
wenn du Rückfragen vom Finanzamt produzieren willst, kannst du die Kilometer natürlich gegenüber dem Finanzamt abrechnen.
dummerweise ist dem Finanzamt bekannt, dass diese Kosten vom Arbeitgeber erstattet werden ........ somit würde ein Eintrag in der Steuererklärung als Steuerhinterziehung anzusehen sein. Aufgrund der geringen Höhe der Beträge wird allerdings durch das Finanzamt kein Strafverfahren eingeleitet.
Jedoch steht zu erwarten, dass die Steuererklärung künftig von Hand geprüft wird (85-90% der Arbeitnehmerveranlagungen laufen nur noch durch den PC).
Ganz sicher, dass der Dienstort die Schule ist und nicht das Seminar?
Wenn der Dienstort das Seminar ist , dann kann der als Arbeitsstätte abgerechnet werden, bzw. verschiedene Arbeitsstätten. Also einfacher Fahrtweg
Ist das Seminar nicht der Dienstort, so kann man das als Fortbildung (Fahrten hin- und zurück), ganztägig mit Verpflegung angeben. Habe ich mal gemacht.
Meines Wissens nach geben viele die Fahrtkosten in der Steuererklärug an. Das Finanzamt weiß nicht, ob Deine Frau die Fahrtkosten von der BR erhält.
Das ist auch nicht bei allen so üblich.
Ok! Wenn das als Steuerhinterziehung gilt, dann ist das natürlich nicht korrekt, Nehme mich da zurück.
P.S. Ich möchte natürlich nicht dazu anstiften, die Kosten abzusetzen, obwohl sie die berets erstattet bekommt. Was ich aber hinterfragen würde, ob nicht doch das Seminar die erste Tätigkeitsstätte ist (Dienstort), so wie es in NRW ist. Dann könnte man die Schule als Reisekosten absetzen.
Nein. Es sind ihr ja keine Kosten entstanden, weil die Bezügestelle die Fahrtkosten beglichen hat.
"Das Finanzamt weiß nicht, ob Deine Frau die Fahrtkosten von der BR erhält."
klar, das Finanzamt ist ja dumm .......
bei der nächsten Lohnsteuerprüfung gehen Kontrollmitteilungen an das zuständige Finanzamt.
wer die Kosten absetzt, obwohl die Kosten erstattet wurden, begeht Steuerhinterziehung.