Steuererklärung Auswärtstätigkeiten Referendariat?

3 Antworten

wenn du Rückfragen vom Finanzamt produzieren willst, kannst du die Kilometer natürlich gegenüber dem Finanzamt abrechnen.

dummerweise ist dem Finanzamt bekannt, dass diese Kosten vom Arbeitgeber erstattet werden ........ somit würde ein Eintrag in der Steuererklärung als Steuerhinterziehung anzusehen sein. Aufgrund der geringen Höhe der Beträge wird allerdings durch das Finanzamt kein Strafverfahren eingeleitet.

Jedoch steht zu erwarten, dass die Steuererklärung künftig von Hand geprüft wird (85-90% der Arbeitnehmerveranlagungen laufen nur noch durch den PC).

Ganz sicher, dass der Dienstort die Schule ist und nicht das Seminar?

Wenn der Dienstort das Seminar ist , dann kann der als Arbeitsstätte abgerechnet werden, bzw. verschiedene Arbeitsstätten. Also einfacher Fahrtweg

Ist das Seminar nicht der Dienstort, so kann man das als Fortbildung (Fahrten hin- und zurück), ganztägig mit Verpflegung angeben. Habe ich mal gemacht.

Meines Wissens nach geben viele die Fahrtkosten in der Steuererklärug an. Das Finanzamt weiß nicht, ob Deine Frau die Fahrtkosten von der BR erhält.

Das ist auch nicht bei allen so üblich.

wurzlsepp668  06.01.2019, 20:10

"Das Finanzamt weiß nicht, ob Deine Frau die Fahrtkosten von der BR erhält."

klar, das Finanzamt ist ja dumm .......

bei der nächsten Lohnsteuerprüfung gehen Kontrollmitteilungen an das zuständige Finanzamt.

wer die Kosten absetzt, obwohl die Kosten erstattet wurden, begeht Steuerhinterziehung.

Gugu77  06.01.2019, 20:18
@wurzlsepp668

Ok! Wenn das als Steuerhinterziehung gilt, dann ist das natürlich nicht korrekt, Nehme mich da zurück.

Gugu77  06.01.2019, 17:56

P.S. Ich möchte natürlich nicht dazu anstiften, die Kosten abzusetzen, obwohl sie die berets erstattet bekommt. Was ich aber hinterfragen würde, ob nicht doch das Seminar die erste Tätigkeitsstätte ist (Dienstort), so wie es in NRW ist. Dann könnte man die Schule als Reisekosten absetzen.

Nein. Es sind ihr ja keine Kosten entstanden, weil die Bezügestelle die Fahrtkosten beglichen hat.