Bürokauffrau steuerlich benachteiligt bei der steuererklärung?

6 Antworten

Was hat denn das mit Buerokauffrau zu tun, wer viel abzusetzen hat, der kriegt was raus, wer nicht, bei dem wurde halt schon korrekt abgerechnet. Oder meinst du, weil ein Handwerker vielleicht noch 2 paar Arbeitshosen absetzen kann, kriegt er wesentlich mehr raus? Die Arbeitshosen muss er aber auch kaufen.

Arzt und Brille kannst du eh nicht absetzen, nur wenn es einen gewissen Betrag im Jahr uebersteigt, koennte man was absetzen, das ist ja meintens gar nicht der Fall.

Ich bekomme immer was raus und arbeite auch im Buero, liegt aber daran, dass ich eben einen weiten Fahrweg habe und daher weit ueber die Arbeitnehmerpauschale komme.

Auch wenn du noch Weiterbildungen machen wuerdest, koenntest du die absetzen. Oder wenn du sehr viele haushaltsnahe Dienstleistungen hast (Handwerkerkosten zu Hause, Wartungskosten in der Nebenkostenabrechnung), dann gibt es Geld zurueck.

Alles was eben "normal" ist und jeder hat (Autoversicherung, ein paar Kilometer zur Arbeit usw.) das ist in den 1000 Euro Pauschale ja schon beim monatlichen Abzug beruecksichtigt.

Pircs 
Beitragsersteller
 11.09.2014, 10:04

Kann man aus der Nebenkostenabrechnung nur die Wartungskosten absetzen oder mehr?

Reparaturen zahlt mein Eigentümer

XXungerechtXX  11.09.2014, 10:09
@Pircs

Du kannst haushaltsnahe Dienstleistung absetzen. Kauf dir mal einen "Kons", dann weißt du, was man absetzen kann.

Du hast irgendwie falsche Vorstellungen, was die steuerliche Gesetzgebung in Deutschland angeht....was glaubst DU, wer die HartzIV-Empfänger unterstützt? Irgend wo muss das Geld herkommen!

Der Lohnsteuerabzug ist vom Verdienst abhängig (solltest du als Bürokff. wissen) und nicht von der Ausbildung.

Wenn du keine Beträge hast, die steuerlich mindernd anzusehen sind, kannst du sie auch nicht absetzen. Kleidung verschmutzt nun einmal, die kann man waschen.

Für Aufwendungen hast du eine Pauschale und für med. Aufwendungen hast du einen gewissen %-Satz selbst zu leisten. Das müssen alle anderen auch, ob nun Verkäuferin oder Müllmann...

Lediglich die Haftpflicht, die km und einige andere Beträge kannst du geltend machen. Wenn das alles mit der 1000€-Pauschale abgedeckt ist, dann stimmt die Steuererklärung.

Für eine umfassende Antwort, fehlen hier einfach ein paar Zahlen.

Pircs 
Beitragsersteller
 11.09.2014, 10:01

Das ist mir klar, dass die Lohnsteuer vom Verdienst abhängig ist. :-D

XXungerechtXX  11.09.2014, 10:07
@Pircs

DAS liest sich oben aber ganz anders!

  • Es ist normal, dass Steuererklärungen heutzutage für normale Arbeitnehmer relativ passend ausfallen und weder signifikante Nachzahlungen noch Erstattungen auftreten. Der Arbeitnehmerpauschbetrag wird selten überschritten und die Schwelle für anerkennenswerte außerordentliche Belastungen ist recht hoch.
  • In diesem Sinne ist es ungewöhnlich, dass du eine Nachzahlung begleichen musst. Vielleicht hat sich Dein Gehalt im laufe des Jahres erhöht oder es gab eine zusätzliche Bonuszahlung oder dergleichen? Kirchenaustritt?
  • Zu erwarten wäre ansonsten, dass Du eine minimale Erstattung bekommst.
  • Die von Dir beispielhaft angesprochenen Reinigungskosten gehen nun wirklich in dem Arbeitnehmerpauschbetrag auf. Du hast sie also steuerlich erstattet bekommen, nur nicht zusätzlich, sondern als Teil des Pauschbetrags, den Du nicht übrschritten hast -- Du hast also insgesamt mehr erstattet bekommen als Du eigentliche Kosten hattest. für die meisten Arbeitnehmer ist der Pauschbetrag eher großzügig angesetzt.
  • Mit Deinem Beruf hat das natürlich nichts zu tun. Bedenke zudem, dass ein Steuerbetrag von nur Euro 1.900,00 ohnehin ja sehr niedrig ist.
Pircs 
Beitragsersteller
 11.09.2014, 09:58

Ja mitten im Jahr hatte ich eine Lohnerhöhung. Aber in der Kirche war ich noch nie.

ich finde die 1900,0 Euro hier für den Osten schon recht gut.

Kajjo  11.09.2014, 16:08
@Pircs

Dann wird die geringe Nachzahlung an der Lohnerhöhung und entsprechenden Steuerprogression liegen. Die Gesamteinkünfte bestimmen den Steuersatz und in so einfachen Fällen wie Deinem denke ich auch nicht, dass da Fehler gemacht wurden.

Glaube mir, Euro 1900 sind verdammt gering -- würdest du nur etwas mehr verdienen, müsstest du schon erheblich mehr Steuern zahlen. Immerhin arbeitet jeder von uns für viele andere mit.

Sozial ist, wenn die anderen zahlen...

jenshiller  20.01.2021, 15:33
@Kajjo

Dem schließe ich mich an....

Du bist nicht schlecht dran, Du hast nunmal im Rahmen Deiner Tätigkeit weit weniger finanziellen Aufwand wie z.B. ein Handwerker, der oft sein gesamtes Material selber kaufen muss, plus Blaumann etc. Und dieser verschmutzt auch seine Kleidung ganz anders als Du und kann deshalb Reinigungskosten absetzen. Und wenn Du ins Lager musst, dann solltest Du Dir einen Kittel besorgen. Den kannst Du dann auch absetzen. Dann verschmutzt Deine Kleidung nicht. Büroangestellte verschmutzen im Normalfall ihre Kleidung während der Arbeit nicht mehr, als auf dem Weg nach Hause oder in der heimischen Wohnung. Deshalb wird generell hier kein Aufwand anerkannt. Im Zweifel muss eine Einzelfallentscheidung her, also musst Du alles genau nachweisen. Im Zweifel auch, dass der Schmutz auf der Hose aus dem Lager stammt. Das wird eher schwer und rechtfertigt den Aufwand nicht.

also normaler Arbeitnehmer hat man in der regel keine Nachzahlung zu leisten,. das kann nicht sein wenn du keine sonstigen einnahmen hast..

Sonnenblumen84  11.09.2014, 10:26

Ein Widerspruch lohnt sich nur, wenn du eine Begründung hast. In deinem fall wüsste ich jetzt nicht was du da angeben willst. Hast du deinen Steuerbescheid genau durch gelesen? Hat das Finanzamt irgendwas gestrichen was du angeben hast? Falls das Finanzamt deine Werbungskosten gestrichen hat, dann kann das schon sein, da du in dem fall unter dem pauschbetrag von 1.000€ lagst. In welcher Steuerklasse bist du?

XXungerechtXX  11.09.2014, 10:47
@Pircs

Dann hast du ca. ein Jahreseinkommen von ca 21.000€.

St. Kl. I, keine Kinder, keine KiSt. nur Soli

Was erwartest du?

Du hast etwas über 1200€ im Monat. Und wie bereits geschrieben, irgend wer muss die HarztIv ja finanzieren.

neppel2525  11.09.2014, 13:39
@Sonnenblumen84

man kann nicht unter einem Pauschalbetrag liegen, also und selbst wenn werden automatisch der Wert des Pauschbetrags angenommen..

Pircs 
Beitragsersteller
 11.09.2014, 09:54

Also gehe ich in Widerspruch, aber was gebe ich als Begründung an?

Ich habe keine weiteren Einnahmen.