Können bei Krankschreibung Überstunden abgezogen werden?

4 Antworten

Berechtigt?

Bestimmt nicht.

Mit welchem Gesetzes Hintergrund?

§§ 3 und 4 Entgeltfortzahlungsgesetz.

§ 3 (Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall): "Wird ein AN durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne dass ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den AG für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen".

§ 4 (Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts): "Für den in § 3 Abs. 1 oder in 3a Abs. 1 bezeichneten Zeitraum ist dem AN das ihm bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zustehenden Arbeitsentgelt fortzuzahlen".

Das nennt sich Lohn- oder Entgeltausfallprinzip. Durch Krankheit dürfen dem AN keine Minusstunden entstehen.

Du hast einen Arbeitsplan der im Voraus festgelegt ist. Der AG muss Dich entsprechend bei Krankheit so bezahlen, wie Du ohne Krankheit hättest arbeiten müssen.

Krankheitstage mit Überstunden verrechnen geht überhaupt nicht. Das ist nicht zulässig und widerspricht dem Entgeltfortzahlungsgesetz.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Altersweise  17.01.2019, 10:13

Einspruch, euer Ehren! Es wird gerne mit dem Begriff "Überstunden" hantiert, obwohl es sich um Stunden handelt, die auf einem Arbeitszeitkonto geführt werden. Überstunden sind tariflich meist anders definiert, nämlich als angeordnete Mehrarbeit.

Bei einer dienstplanmäßigen Arbeitszeitgestaltung gilt in der Regel das Lohnausfallprinzip. Das heißt, dass das Entgelt, das ja z.B. in der Pflege ein verstetigtes Monatsentgelt ist, bis zu 6 Wochen weiterbezahlt wird.Wird aber jemand für 7 Tage krankgeschrieben und hätte laut Dienstplan davon nur drei Tage arbeiten müssen, dann erhält er/sie auch nur diese Stunden auf dem AZK gutgeschrieben. Hätte er/sie an 7 Tagen arbeiten müssen, würden die ausgefallenen Arbeitsstunden für 7 Tage gutgeschrieben. So kann sich auch während einer Erkrankung das Stundenkonto ändern, so wie es sich auch geändert hätte, wenn gearbeitet worden wäre.

Hexle2  17.01.2019, 10:20
@Altersweise

Donnerstag bis Sonntag hätte gearbeitet werden müssen. Krankschreibung erfolgte ab Donnerstag. Ergo können keine 16 Stunden abgezogen werden. Das Stundenkonto bleibt so, wie es am Montag nach der Arbeit war, da Dienstag und Mittwoch nicht gearbeitet wurde, entsprechend keine Stunden dazukamen noch abgezogen werden.

kathrin178 
Beitragsersteller
 17.01.2019, 17:10
@Altersweise

Unser Betrieb unterliegt keinen Tarifbretimmungen.

Es ging nur um - 16 Stunden die Sie abzieht.

Aber trotzdem danke.

Hast Du eine 5 -Tage-Woche/ 40h und wärst also mit den beiden freien Tagen doch auf Deine Sollstunden gekommen?

Dann dürfen keine Stunden ins Minus gerechnet werden.

Und eine Übersicht über die Stunden sollte jeder AN auch immer kriegen.

kathrin178 
Beitragsersteller
 16.01.2019, 12:20

Dazu kommt 8 Mitarbeiter. Müssten dann nicht bei jedem die 14 Std ersichtlich sein. Und nicht bei machen zuviel Std bei anderen zu wenig?

kathrin178 
Beitragsersteller
 16.01.2019, 12:15

Also Festgehalt 174 Std pro Monat laut Arbeitsvertrag. Wochen plan erfolgt wöchentlich und da werden die Stunden eigentlich korrigiert.

Dieses Thema haben wir seit über einem Jahr. Pausen gibt es selten, dafür sollen wir 0,5 Std mehr aufschreiben. Das heisst habe in 12 Monaten vielleicht mal 2 Monate keine Überstunden.

Wenn ich dann das Arbeitsgesetz lese Falke ich dann unter dem Mindestlohn... Da keine Zuschläge für irgendwas gezahlt werden, dazu kommt der regelmäßige Abzug von Essengeld... Und arbeite nicht nicht der gastro.

Reisekoffer3a  16.01.2019, 12:22
@kathrin178

....Pausen gibt es selten, dafür sollen wir 0,5 Std mehr aufschreiben.

....das ist ja der Horror und verstößt total gegen das Arbeitsgesetz.

Würde dort unverzüglich kündigen, das ist Ausbeutung in Reinformat !

kathrin178 
Beitragsersteller
 16.01.2019, 17:23
@Reisekoffer3a

Ich weiß. Mir macht der Job trotzdem spass....

Reisekoffer3a  16.01.2019, 17:27
@kathrin178

....dann kann dir, bei allen Unregelmäßigkeiten, niemand helfen.

16 Überstunden wurden abgezogen.

Berechtigt? Nein

Mit welchem Gesetzes Hintergrund? Faustrecht des Arbeitgebers

Müssen für Arbeitnehmer die Überstunden einsehbar sein? Ja. Sie stellen ein geldwertes Guthaben dar, das dir einsichtig sein muss.

Wäre nett, wenn jemand helfen könnte.

Hallo,

Das ist sicherlich nicht Rechtens und dein Arbeitgeber könnte das,wenn er es denn dürfte mit dem §§ 3 und 4 Entgeltfortzahlungsgesetz machen.Außerdem muss du deine Überstunden einsehen dürfen.

LG