Ab wann muss man sich selbst versichern? (Krankenkasse)?

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Ab 01.08.18 bist du versicherungspflichtige Beschäftigte. Die Familienversicherung wird beendet und du kannst in einer KK deiner Wahl Mitglied werden. Wenn du in der bisherigen KK bleibst, wird die Versicherung einfach auf eigene Mitgliedschaft umgewandelt.

Dem Arbeitgeber musst du eine Mitgliedsbescheinigung deiner KK vorlegen, die du dort problemlos bekommst.

Bei einer betrieblichen Ausbildung bist du (unabhängig vom Einkommen) selbst pflichtversichert. Das heißt also nicht nur die Kranken- sondern auch Renten- und Alo-Versicherung werden dir vom Gehalt gekürzt.

  1. Keine Nettoverdienste nennen. Gerechnet wird mit Brutto
  2. Wenn Brutto > 450,- € oder in betrieblicher Ausbildung tritt Versicherungspflicht in der GKV ein. FamV endet.

§ 5 SGB V.

Im Anerkennungsjahr verdienst du ein ganz normales Gehalt. Somit bist du ab diesem Moment selbstständig versichert.

Sobald du sozialversicherungspflichtig beschäftigt bist, wird Dich der Arbeitgeber bei der Krankenkasse Deiner Wahl anmelden. Du musst nur eine Mitgliedsbescheinigung vorlegen. Selbst bzw. privat versichern musst Du Dich nicht.