Ab wann muss man sich selbst versichern? (Krankenkasse)?
Hallo ihr Lieben,
ich absolviere momentan mein viertes Ausbildungsjahr zur Erzieherin und stehe kurz vor meinen schriftlichen Abschlussprüfungen. Danach folgt noch ein letztes Ausbildungsjahr, welches im Betrieb (Kindergarten) abgeschlossen werden wird. Anschließend bin ich erst fertig mit meiner Ausbildung.
Allerdings stelle ich mir nun die Frage, ob ich in diesem Jahr (genauer gesagt ab August 2018 bis Juli 2019), in dem ich auch Geld verdienen werde, mich nun allein versichern muss? Voraussichtlich wird es nicht mehr als 1.100 € Netto sein. Momentan bin ich noch Familienversichert, da ich bisher in meiner schulischen Ausbildung auch noch nichts verdient habe.
Vielen Dank im Voraus,
Roooonja
6 Antworten
Ab 01.08.18 bist du versicherungspflichtige Beschäftigte. Die Familienversicherung wird beendet und du kannst in einer KK deiner Wahl Mitglied werden. Wenn du in der bisherigen KK bleibst, wird die Versicherung einfach auf eigene Mitgliedschaft umgewandelt.
Dem Arbeitgeber musst du eine Mitgliedsbescheinigung deiner KK vorlegen, die du dort problemlos bekommst.
Bei einer betrieblichen Ausbildung bist du (unabhängig vom Einkommen) selbst pflichtversichert. Das heißt also nicht nur die Kranken- sondern auch Renten- und Alo-Versicherung werden dir vom Gehalt gekürzt.
- Keine Nettoverdienste nennen. Gerechnet wird mit Brutto
- Wenn Brutto > 450,- € oder in betrieblicher Ausbildung tritt Versicherungspflicht in der GKV ein. FamV endet.
§ 5 SGB V.
Im Anerkennungsjahr verdienst du ein ganz normales Gehalt. Somit bist du ab diesem Moment selbstständig versichert.
Sobald du sozialversicherungspflichtig beschäftigt bist, wird Dich der Arbeitgeber bei der Krankenkasse Deiner Wahl anmelden. Du musst nur eine Mitgliedsbescheinigung vorlegen. Selbst bzw. privat versichern musst Du Dich nicht.