Muss ein Knöllchen eigentlich an die Scheibe gehängt werden?
Mein Freund hat einen Strafzettel bekommen, weil er angeblich vor 5 Wochen ohne Parkschein irgendwo geparkt hat...er kann sich nicht erinnern dort gepakrt zu haben bzw. wenn er dort geparkt hat ist er sich recht sicher, dass er wie üblich einen Zettel gezogen hat...aber nach 5 Wochen kann man sowas ja a) nicht mehr ganz sicher wissen bzw. hat b) auch den Zettel garantiert nicht mehr aufbewahrt...
Ich finde das ein Unding einen nach 5 Wochen mit sowas regelrecht zu überfallen...mir ist allerdings schon öfters aufgefallen, dass die Politessen bei uns keine Zettel mehr hinter die Scheibe hängen sondern einfach nur noch was in ihr Gerät eintippen...die Überraschung dürfte dann halt ein paar Wochen später schriftlich ankommen...
Jetzt meine Frage: Kann man sich gegen sowas wehren?? Ich finde die ganze Vorgehensweise irgendwie daneben...
5 Antworten
Keine Chance, Mitteilung (also Knöllchen) ist nicht notwendig. Jeder der im Parkverbot hält weiß was er/sie falsch gemacht hat. Mitteilung also unnötig.
Müssen? Nö, man tut es halt als Entgegenkommen, damit man sich den Verwaltungsaufwand sparen kann.
rechtlich gesehen: Das Verbotszeichen ist der Verwaltungsakt, dieser muss bekannt gegeben werden. Dies wird so angenommen, wenn das Schild sichtbar ist (also kein Baum / Schnee etc. behindert). Wenn dies so war, hast du eigentlich keine Chance mehr =). Der Verwaltungsakt wird vollstreckt. Diese Bekanntgabe durch den Strafzettel ist nicht notwendig. Beachte: Wenn du dich gegen den Strafzettel wehrst, kommen meist nochmal 25 Euro Verwaltungsgebühren oben drauf. Wenn der Strafzettel also unter 25 Euro ist, lohnt sich das wehren nicht unbedingt =)
Die Vorgehensweise ist völlig korrekt.
Es muß kein Hinweis hinterlassen werden. Dieser könnte ja auch von Passanten entfernt werden.
Verkehrsordnungswidrigkeiten verjähren nach 3 Monaten. So lange hat die Behörde Zeit.
dagegen dürfte er sich kaum wehren können