Muss ein Knöllchen eigentlich an die Scheibe gehängt werden?

5 Antworten

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Keine Chance, Mitteilung (also Knöllchen) ist nicht notwendig. Jeder der im Parkverbot hält weiß was er/sie falsch gemacht hat. Mitteilung also unnötig.

Müssen? Nö, man tut es halt als Entgegenkommen, damit man sich den Verwaltungsaufwand sparen kann.

rechtlich gesehen: Das Verbotszeichen ist der Verwaltungsakt, dieser muss bekannt gegeben werden. Dies wird so angenommen, wenn das Schild sichtbar ist (also kein Baum / Schnee etc. behindert). Wenn dies so war, hast du eigentlich keine Chance mehr =). Der Verwaltungsakt wird vollstreckt. Diese Bekanntgabe durch den Strafzettel ist nicht notwendig. Beachte: Wenn du dich gegen den Strafzettel wehrst, kommen meist nochmal 25 Euro Verwaltungsgebühren oben drauf. Wenn der Strafzettel also unter 25 Euro ist, lohnt sich das wehren nicht unbedingt =)

Die Vorgehensweise ist völlig korrekt.

Es muß kein Hinweis hinterlassen werden. Dieser könnte ja auch von Passanten entfernt werden.

Verkehrsordnungswidrigkeiten verjähren nach 3 Monaten. So lange hat die Behörde Zeit.

dagegen dürfte er sich kaum wehren können