Muss ein Knöllchen eigentlich an die Scheibe gehängt werden?

5 Antworten

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Keine Chance, Mitteilung (also Knöllchen) ist nicht notwendig. Jeder der im Parkverbot hält weiß was er/sie falsch gemacht hat. Mitteilung also unnötig.

nadine120785 
Beitragsersteller
 17.02.2011, 14:28

es war kein Parkverbot...und mein Freund ist sich zu 99,9% sicher, dass er was dran hatte! Ich kenne allerdings aus dem Freundeskreis auch einen Fall, da gab es mal ein Knöllchen obwohl ein Parkschein drin lag...hatte die Politesse übersehen (lag halt auf der Beifahrerseite)...aber solche Irrtümer kann man bei so einem vorgehen ja gar nicht mehr ausräumen!

fungolfer  17.02.2011, 14:49
@nadine120785

Stimmt, deshalb sind die in Berlin fast immer zu zweit unterwegs und der eine bestätigt dem anderen das es so war wie beschrieben. Wenn man einen Parkschein für die Zeit hat, dann ist es ja einfach. Einspruch, Beleg beifügen fertig. In eurem Fall ist es eben offenbar anders. Es war kein Parkschein vorhanden, also Knöllchen. Und selbst wenn nix hinter dem Scheibenwischer war, ändert das nichts. Nur wenn ihr einen Parkschein vorlegen könnt, dann seid ihr aus dem Schneider, ansonsten nicht.

nadine120785 
Beitragsersteller
 17.02.2011, 14:52
@fungolfer

heißt übersetzt: Jeder muss jetzt anfangen die Dinger zu horden!! Bei uns ist immer nur eine Politesse unterwegs. Und mein Freund (ich kenn ihn seit sechs Jahren) hat noch nie ohne Zettel geparkt bzw. ein Knöllchen deshalb bekommen...deshalb neige ich dazu, ihm auch zu glauben...

fungolfer  17.02.2011, 16:03
@nadine120785

Ja, kann ich verstehen. Wenn die Damen keine Knöllchen vergeben, dann sollte man die Teile tatsächlich aufheben. Und wenn die Damen öfter mal Fehler machen, dann werden die auch ganz schnell mal neu geschult, dass sie im gesamten Bereich der Windschutzscheibe nachzusehen haben.

Müssen? Nö, man tut es halt als Entgegenkommen, damit man sich den Verwaltungsaufwand sparen kann.

rechtlich gesehen: Das Verbotszeichen ist der Verwaltungsakt, dieser muss bekannt gegeben werden. Dies wird so angenommen, wenn das Schild sichtbar ist (also kein Baum / Schnee etc. behindert). Wenn dies so war, hast du eigentlich keine Chance mehr =). Der Verwaltungsakt wird vollstreckt. Diese Bekanntgabe durch den Strafzettel ist nicht notwendig. Beachte: Wenn du dich gegen den Strafzettel wehrst, kommen meist nochmal 25 Euro Verwaltungsgebühren oben drauf. Wenn der Strafzettel also unter 25 Euro ist, lohnt sich das wehren nicht unbedingt =)

nadine120785 
Beitragsersteller
 17.02.2011, 18:13

wer spricht hier von Halteverbot etc??? Es sind läppische 5 EUR und es geht nicht ums Geld sondern ums Prinzip!!

Das mit den Verkehrszeichen ist mir durchaus klar...aber gibt ein Verkehrszeichen auch das Recht, jemandem praktisch jede Möglichkeit zu nehmen sich gegen was unberechtigtes zu wehren??

Die Vorgehensweise ist völlig korrekt.

Es muß kein Hinweis hinterlassen werden. Dieser könnte ja auch von Passanten entfernt werden.

Verkehrsordnungswidrigkeiten verjähren nach 3 Monaten. So lange hat die Behörde Zeit.

nadine120785 
Beitragsersteller
 17.02.2011, 14:26

klar, allerdings wird einem so jegliche Möglichkeit genommen, dass Gegenteil nachzuweisen! Kein Mensch bewart die Zettel drei Monate auf...

dagegen dürfte er sich kaum wehren können